Straftäter geht Polizei ins Netz
Große Kontrollaktion im Landkreis
Günzburg Eigentlich stand bei einer groß angelegten Polizeikontrolle, die am Mittwochabend in Burgau, Leipheim und Günzburg stattfand, das Thema Wohnungseinbrüche im Vordergrund. Gefasst haben die Beamten allerdings einen gesuchten Straftäter. Dies teilt das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West mit. Der 25-Jährige, für den ein Haftbefehl bestand, ging der Polizei bei einer der Kontrollstationen ins Netz. Er hatte die Auflagen des Gerichts nicht befolgt.
Die Autobahnpolizei Günzburg führte zusammen mit den Polizeiinspektionen Günzburg und Burgau am Mittwochabend die Fahndung nach möglichen Wohnungseinbrechern durch. Die Kontrollaktion stand im Zusammenhang mit der momentan laufenden Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West. Unterstützt wurden die Beamten durch Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei und Zivilfahnder der Verkehrspolizei Neu-Ulm. Insgesamt, so die Informationen aus dem Polizeipräsidium, waren etwa 50 Beamte im Einsatz.
Insgesamt gab es drei Kontrollstationen. Die Polizei baute auf der B16, kurz vor der Kreuzung Deffingen-Denzingen in Fahrtrichtung Dillingen, eine Kontrollstelle auf. Dazu sperrte sie den rechten Fahrstreifen im noch zweispurigen Bereich. Eine weitere gab es in Leipheim in der Rudolph-Wanzl-Straße und eine in Burgau. Gezielt wurde dabei laut Polizei auch die Autobahnnähe gesucht. „Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich Täter an guten Fluchtwegen orientieren“, so Jürgen Krautwald, Sprecher des Polizeipräsidiums. Deshalb mache es Sinn, in erster Linie Zufahrtsstraßen zur Autobahn zu kontrollieren. An abseits gelegenen Plätzen könnte nur selektiv kontrolliert werden. Verkehrsbehinderungen könnten an diesen viel befahrenen Strecken bei solchen Aktionen allerdings nicht verhindert werden. Bei der groß angelegten Kontrolle sei eine Vielzahl von Fahrzeugen und Personen überprüft worden. Dabei wurde ein 47-jähriger Autofahrer angehalten, der unter Drogeneinfluss stand. Ferner konnten Beamte bei einem 19-jährigen Mann unerlaubte Feuerwerkskörper, die dem Sprengstoffgesetz unterliegen, sicherstellen.