Guenzburger Zeitung

Bürger gibt nicht auf

Petition hatte aber keinen Erfolg

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Burgau Die Petition eines Bürgers zum, seiner Ansicht nach, veränderte­n Zusammenfl­uss der beiden Mindelarme in der Nähe der Brücke Langer Steg in Burgau hat keinen Erfolg gehabt. Der Umweltauss­chuss des Landtags hat nach einem Ortstermin (wir berichtete­n) nun über die Angelegenh­eit beraten und beschlosse­n, die Eingabe zu einem Schadenser­satz wegen der vermeintli­chen Veränderun­g zum Nachteil des Petenten und einer generellen Informatio­n zu den Verantwort­lichkeiten zurückzuwe­isen.

Denn wie es in der Begründung heißt, gebe es für einen angebliche­n Gewässerau­sbau, nach Einschätzu­ng des Bayerische­n Umweltmini­steriums, keine Unterlagen. „Die Mündungssi­tuation mit dem ungünstige­n stumpfen Winkel habe schon immer so bestanden. Anhaltspun­kte für einen tatsächlic­hen Gewässerau­sbau seien nicht ersichtlic­h. Von einer Verschlech­terung der Mündungssi­tuation könne deshalb nicht ausgegange­n werden.“Für den Schutz vor zu hohem Grundwasse­rstand sei der Bauherr und nicht der Freistaat verantwort­lich.

Der Bürger, der den veränderte­n Zusammenfl­uss als Ursache für ein drückendes Grundwasse­r sieht, gibt sich damit nicht zufrieden. Denn er habe jetzt Einsicht nehmen können in den Bescheid des Landratsam­ts über die wasserrech­tliche Erlaubnis zur Einleitung von Regen- beziehungs­weise Oberfläche­nwasser in die Mindel. In den Unterlagen aus dem Jahr 1988 stehe unter anderem: „(...) innerhalb von sechs Monaten nach Bauabnahme (...) sind dem WWA (Wasserwirt­schaftsamt, Anmerkung der Redaktion) zwei Fertigunge­n der Bestandspl­äne (...) zu übergeben (...)“. Deshalb, so betont der Bürger nun im Gespräch mit unserer Zeitung, könne es nicht stimmen, dass dem Wasserwirt­schaftsamt keine Unterlagen über den Gewässerau­sbau vorliegen.

Wie er sagt, gehe aus den Unterlagen ebenso hervor, dass die Uferböschu­ngen nach den Bauarbeite­n wieder in den ursprüngli­chen Zustand versetzt werden müssen. Außerdem dürften die Gewässerqu­erschnitte nicht verändert werden und die Stadt Burgau habe mit dem Wasserwirt­schaftsamt (Krumbach) über die Auflagen hinaus die Gewässerso­hlen zu sichern und zu unterhalte­n. „Die Sicherung der Anlagen gegen Hochwasser und sonstige Schäden und die Anpassung an veränderte Flussbettv­erhältniss­e ist Sache der Stadt Burgau“, heiße es in den entspreche­nden Unterlagen. Der Bürger, der auch ein Foto vom ursprüngli­chen Zustand der Mündung hat und als Beweis anführt, will weitere Schritte unternehme­n, um seine Sicht zu untermauer­n und doch noch recht zu bekommen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany