Bürger gibt nicht auf
Petition hatte aber keinen Erfolg
Burgau Die Petition eines Bürgers zum, seiner Ansicht nach, veränderten Zusammenfluss der beiden Mindelarme in der Nähe der Brücke Langer Steg in Burgau hat keinen Erfolg gehabt. Der Umweltausschuss des Landtags hat nach einem Ortstermin (wir berichteten) nun über die Angelegenheit beraten und beschlossen, die Eingabe zu einem Schadensersatz wegen der vermeintlichen Veränderung zum Nachteil des Petenten und einer generellen Information zu den Verantwortlichkeiten zurückzuweisen.
Denn wie es in der Begründung heißt, gebe es für einen angeblichen Gewässerausbau, nach Einschätzung des Bayerischen Umweltministeriums, keine Unterlagen. „Die Mündungssituation mit dem ungünstigen stumpfen Winkel habe schon immer so bestanden. Anhaltspunkte für einen tatsächlichen Gewässerausbau seien nicht ersichtlich. Von einer Verschlechterung der Mündungssituation könne deshalb nicht ausgegangen werden.“Für den Schutz vor zu hohem Grundwasserstand sei der Bauherr und nicht der Freistaat verantwortlich.
Der Bürger, der den veränderten Zusammenfluss als Ursache für ein drückendes Grundwasser sieht, gibt sich damit nicht zufrieden. Denn er habe jetzt Einsicht nehmen können in den Bescheid des Landratsamts über die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Regen- beziehungsweise Oberflächenwasser in die Mindel. In den Unterlagen aus dem Jahr 1988 stehe unter anderem: „(...) innerhalb von sechs Monaten nach Bauabnahme (...) sind dem WWA (Wasserwirtschaftsamt, Anmerkung der Redaktion) zwei Fertigungen der Bestandspläne (...) zu übergeben (...)“. Deshalb, so betont der Bürger nun im Gespräch mit unserer Zeitung, könne es nicht stimmen, dass dem Wasserwirtschaftsamt keine Unterlagen über den Gewässerausbau vorliegen.
Wie er sagt, gehe aus den Unterlagen ebenso hervor, dass die Uferböschungen nach den Bauarbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden müssen. Außerdem dürften die Gewässerquerschnitte nicht verändert werden und die Stadt Burgau habe mit dem Wasserwirtschaftsamt (Krumbach) über die Auflagen hinaus die Gewässersohlen zu sichern und zu unterhalten. „Die Sicherung der Anlagen gegen Hochwasser und sonstige Schäden und die Anpassung an veränderte Flussbettverhältnisse ist Sache der Stadt Burgau“, heiße es in den entsprechenden Unterlagen. Der Bürger, der auch ein Foto vom ursprünglichen Zustand der Mündung hat und als Beweis anführt, will weitere Schritte unternehmen, um seine Sicht zu untermauern und doch noch recht zu bekommen.