Es gibt wieder einen Umzug
In Landensberg kann der Fasching gefeiert werden
Landensberg Auch im kommenden Fasching wird es in Landensberg wieder einen Umzug geben. Stattfinden soll er am Samstag, 20. Januar. In seiner Sitzung stimmte der Landensberger Gemeinderat dem Antrag des Holzwinkler Fastnachtshaufa auf Genehmigung und Nutzung der Lagerhaushalle zum anschließenden Fastnachtstreiben einstimmig zu. Die Vorgaben der Gemeinde sind wieder dieselben wie schon in den Jahren zuvor.
Nötig ist die schriftliche Zustimmung zu der Veranstaltung seitens der Anlieger der Lagerhausstraße. Außerdem soll mit der Gemeinde eine Vereinbarung abgeschlossen werden, dass die Lagerhausstraße, außer für Anlieger, gesperrt wird. Auch müsse der Veranstalter dafür Sorge tragen, dass für Besucher und Zugteilnehmer genug Parkplätze zur Verfügung stehen. Von Ratsmitglied Johann Haas kam der Hinweis, darauf zu achten, dass bei schlechtem Wetter die Feldwege von den teils sehr schweren Fahrzeugen nicht genutzt werden. Eine Wagenweihe soll nicht stattfinden.
Beim Kindergarten im Ortsteil Glöttweng wird es momentan keine Abgrenzung von der Rasen- zur Spielplatzfläche geben, wo sich Spielgerät und Kletterturm befinden. Damit würde sich die Pflege des Rasens einfacher gestalten, wie es in einem Antrag heißt. Gemeinderätin Alexandra Merk hatte sich bereit erklärt, Angebote über Randabdeckungen oder Rasenkanteneinfassungen einzuholen. Die Materialkosten dafür bewegten sich zwischen knapp 800 und 930 Euro brutto, ohne den Arbeitsaufwand und das von den Herstellern empfohlene Einbetonieren gerechnet. Damit stellte sich den Gemeinderatsmitgliedern die Frage, ob man einen solchen Aufwand überhaupt betreiben solle. Zudem könnte man sich dadurch eine Stolperstelle schaffen.
An der Betonmauer am Glöttwenger Friedhof ist an mehreren Stellen die Blechabdeckung schadhaft. Dazu sollen Maßnahmen ergriffen werden, um langfristig Schäden an der Mauer zu vermeiden. Auch die Buche am Eingang soll zurückgeschnitten werden.