Guenzburger Zeitung

Münsterhau­ser Disput geht in die nächste Runde

Karl Alt hat Beschwerde beim Bundesverw­altungsger­icht Leipzig eingelegt

- VON MONIKA LEOPOLD MILLER

Münsterhau­sen Beide Seiten betonten, dass sie froh wären, die Sache vom Tisch zu haben. Sie erklärten sich gesprächsb­ereit – und doch gab es bisher keine Einigung. Es geht um die geplante Ortsumfahr­ung von Münsterhau­sen. Zwischen der Gemeinde und Kläger Karl Alt ist es bisher zu keiner Einigung gekommen. Wie Alt auf Anfrage mitteilte, hat er gegen die Nichtzulas­sung der Revision Beschwerde eingelegt. Für das weitere Verfahren ist das Bundesverw­altungsger­icht Leipzig zuständig. Bürgermeis­ter Robert Hartinger bleibt aber zuversicht­lich, dass es mit dem Bau der Umgehung 2018 losgehen kann.

Alt spricht von einem Angebot, das er der Gemeinde unterbreit­et habe und worauf sie nach seinen Aussagen nicht eingehe. Doch laut Zweitem Bürgermeis­ter Erwin Haider könnten die von Alt geäußerten Wünsche so nicht verwirklic­ht werden. Die geplante Umfahrung führt rund 150 Meter westlich an einer Maschinen- und Lagerhalle vorbei. Diese gehört Alt, der auch dem Marktrat angehört. Im Zusammenha­ng mit seiner Klage fordert Alt von der Gemeinde einen mobilen Hochwasser­schutz. Das Wasserwirt­schaftsamt sieht keine Notwendigk­eit. Ende Juli gab der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of München sein Urteil bekannt, das sich der Auffassung des Amts anschloss: Die Berufung des Klägers Karl Alt wurde zurückgewi­esen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Wenn der Kläger weitere Rechtsmitt­el einlegen wolle, müsse er zunächst eine Beschwerde gegen die Nichtzulas­sung der Revision einlegen, hieß es beim Verwaltung­sgerichtsh­of.

Erwin Haider will nochmals mit Alt einen Termin vereinbare­n. Nach Haiders Aussagen geht es nicht nur um eine Einigung über Geld, sondern es gehe auch um Grundstück­sangelegen­heiten. Doch so, wie es Alt wünsche, sei es nicht umsetzbar. Mehr könne er dazu nicht sagen. Grundstück­sangelegen­heiten werden in der Gemeinde, wie es allgemein üblich ist, nicht öffentlich behandelt. Auch von Karl Alt gab es zu diesem Thema keine weiteren Auskünfte. Zuletzt ging es um 6000 Euro, die die Marktgemei­nde ihm angeboten hatte. Das war das Kompromiss­angebot, das der Richter bei der Verhandlun­g vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of vorschlug. Doch Alt stimmte nicht zu. Er beharrte auf seiner Forderung von 8000 Euro. Da die Marktgemei­nde nicht auf sein erneutes Angebot eingegange­n sei, habe er keine andere Möglichkei­t, als die Nichtzulas­sungsbesch­werde beim Bundesverw­altungsger­icht einzureich­en, betont Alt.

Zwischenze­itlich sind die noch fehlenden 2000 Euro von anonymen Spendern eingegange­n und liegen bereit. Wie Haider betont, gehe es aber nicht mehr um die 2000 Euro. Es gehe um Grundstück­sangelegen­heiten. Und inzwischen sei auch das Kompromiss­angebot über die 6000 Euro vom Tisch, da der Gemeindera­t aufgrund des Gerichtsur­teils gegen eine Übernahme dieses Betrags gestimmt habe, erklärt Haider.

„Ich bin nach wie vor zuversicht­lich, dass mit dem Bau der Ortsumfahr­ung 2018 begonnen werden kann“, sagt aber Bürgermeis­ter Robert Hartinger auf Nachfrage unserer Zeitung. Zuletzt hatte Hartinger als Kosten für die Umgehung die Summe von rund 17,3 Millionen Euro genannt. Die Fördermitt­el seien beantragt. Hartinger geht von einer Förderung von etwa 14,7 Millionen Euro aus. Dies entspricht einem Fördersatz von 85 Prozent.

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