Münsterhauser Disput geht in die nächste Runde
Karl Alt hat Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig eingelegt
Münsterhausen Beide Seiten betonten, dass sie froh wären, die Sache vom Tisch zu haben. Sie erklärten sich gesprächsbereit – und doch gab es bisher keine Einigung. Es geht um die geplante Ortsumfahrung von Münsterhausen. Zwischen der Gemeinde und Kläger Karl Alt ist es bisher zu keiner Einigung gekommen. Wie Alt auf Anfrage mitteilte, hat er gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt. Für das weitere Verfahren ist das Bundesverwaltungsgericht Leipzig zuständig. Bürgermeister Robert Hartinger bleibt aber zuversichtlich, dass es mit dem Bau der Umgehung 2018 losgehen kann.
Alt spricht von einem Angebot, das er der Gemeinde unterbreitet habe und worauf sie nach seinen Aussagen nicht eingehe. Doch laut Zweitem Bürgermeister Erwin Haider könnten die von Alt geäußerten Wünsche so nicht verwirklicht werden. Die geplante Umfahrung führt rund 150 Meter westlich an einer Maschinen- und Lagerhalle vorbei. Diese gehört Alt, der auch dem Marktrat angehört. Im Zusammenhang mit seiner Klage fordert Alt von der Gemeinde einen mobilen Hochwasserschutz. Das Wasserwirtschaftsamt sieht keine Notwendigkeit. Ende Juli gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München sein Urteil bekannt, das sich der Auffassung des Amts anschloss: Die Berufung des Klägers Karl Alt wurde zurückgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Wenn der Kläger weitere Rechtsmittel einlegen wolle, müsse er zunächst eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen, hieß es beim Verwaltungsgerichtshof.
Erwin Haider will nochmals mit Alt einen Termin vereinbaren. Nach Haiders Aussagen geht es nicht nur um eine Einigung über Geld, sondern es gehe auch um Grundstücksangelegenheiten. Doch so, wie es Alt wünsche, sei es nicht umsetzbar. Mehr könne er dazu nicht sagen. Grundstücksangelegenheiten werden in der Gemeinde, wie es allgemein üblich ist, nicht öffentlich behandelt. Auch von Karl Alt gab es zu diesem Thema keine weiteren Auskünfte. Zuletzt ging es um 6000 Euro, die die Marktgemeinde ihm angeboten hatte. Das war das Kompromissangebot, das der Richter bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof vorschlug. Doch Alt stimmte nicht zu. Er beharrte auf seiner Forderung von 8000 Euro. Da die Marktgemeinde nicht auf sein erneutes Angebot eingegangen sei, habe er keine andere Möglichkeit, als die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen, betont Alt.
Zwischenzeitlich sind die noch fehlenden 2000 Euro von anonymen Spendern eingegangen und liegen bereit. Wie Haider betont, gehe es aber nicht mehr um die 2000 Euro. Es gehe um Grundstücksangelegenheiten. Und inzwischen sei auch das Kompromissangebot über die 6000 Euro vom Tisch, da der Gemeinderat aufgrund des Gerichtsurteils gegen eine Übernahme dieses Betrags gestimmt habe, erklärt Haider.
„Ich bin nach wie vor zuversichtlich, dass mit dem Bau der Ortsumfahrung 2018 begonnen werden kann“, sagt aber Bürgermeister Robert Hartinger auf Nachfrage unserer Zeitung. Zuletzt hatte Hartinger als Kosten für die Umgehung die Summe von rund 17,3 Millionen Euro genannt. Die Fördermittel seien beantragt. Hartinger geht von einer Förderung von etwa 14,7 Millionen Euro aus. Dies entspricht einem Fördersatz von 85 Prozent.