Kleine Summe für einen großen Dienst
Einsatzkräften wird im Notfall geholfen
Münsterhausen Der Marktgemeinderat Münsterhausen hat der Zweckvereinbarung über die psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte der Feuerwehren zwischen dem Kreis und der Stadt Günzburg und allen Gemeinden im Landkreis zugestimmt. Es bestehe grundsätzlich eine Fürsorgepflicht der Kommunen, psychische Folgeerscheinungen durch den Feuerwehrdienst zu verhindern, erklärte Bürgermeister Robert Hartinger.
Aufgabe der Zweckvereinbarung ist die Übernahme dieser Fürsorgepflicht gegenüber allen aktiven Feuerwehrmännern im Landkreis. Jede teilnehmende Gemeinde zahlt auf ein Konto einmalig einen Betrag in Höhe von drei Euro pro aktivem Feuerwehrdienstleistenden ein. Die Marktgemeinde Münsterhausen hat somit einen erstmaligen finanziellen Beitrag in Höhe von etwa 240 Euro zu leisten. Sind die vorhandenen finanziellen Mittel erschöpft oder reichen nicht mehr aus, wird von jeder Gemeinde im Landkreis Günzburg ein weiterer Betrag pro Feuerwehrdienstleistendem erhoben, der vorher festzulegen ist.
Weiterhin genehmigte der Gemeinderat eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Gemeindeverbindungsstraße nach Hagenried. Der Straßenverlauf wurde im Oktober gemeinsam mit den Vertretern der Polizeiinspektion Krumbach besichtigt, berichtete Bürgermeister Hartinger. Aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs für den Streckenbereich zwischen Staatsstraße 2025 bis einschließlich Mindelbrücke wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 Stundenkilometer und für den Streckenbereich zwischen Mindelbrücke bis etwa 40 Meter nach dem Grundstück Badesee auf 70 Stundenkilometer befürwortet. Die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung ist in Abstimmung mit dem Landratsamt zu veranlassen.