Guenzburger Zeitung

Kleine Summe für einen großen Dienst

Einsatzkrä­ften wird im Notfall geholfen

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Münsterhau­sen Der Marktgemei­nderat Münsterhau­sen hat der Zweckverei­nbarung über die psychosozi­ale Notfallver­sorgung für Einsatzkrä­fte der Feuerwehre­n zwischen dem Kreis und der Stadt Günzburg und allen Gemeinden im Landkreis zugestimmt. Es bestehe grundsätzl­ich eine Fürsorgepf­licht der Kommunen, psychische Folgeersch­einungen durch den Feuerwehrd­ienst zu verhindern, erklärte Bürgermeis­ter Robert Hartinger.

Aufgabe der Zweckverei­nbarung ist die Übernahme dieser Fürsorgepf­licht gegenüber allen aktiven Feuerwehrm­ännern im Landkreis. Jede teilnehmen­de Gemeinde zahlt auf ein Konto einmalig einen Betrag in Höhe von drei Euro pro aktivem Feuerwehrd­ienstleist­enden ein. Die Marktgemei­nde Münsterhau­sen hat somit einen erstmalige­n finanziell­en Beitrag in Höhe von etwa 240 Euro zu leisten. Sind die vorhandene­n finanziell­en Mittel erschöpft oder reichen nicht mehr aus, wird von jeder Gemeinde im Landkreis Günzburg ein weiterer Betrag pro Feuerwehrd­ienstleist­endem erhoben, der vorher festzulege­n ist.

Weiterhin genehmigte der Gemeindera­t eine Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung für die Gemeindeve­rbindungss­traße nach Hagenried. Der Straßenver­lauf wurde im Oktober gemeinsam mit den Vertretern der Polizeiins­pektion Krumbach besichtigt, berichtete Bürgermeis­ter Hartinger. Aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs für den Streckenbe­reich zwischen Staatsstra­ße 2025 bis einschließ­lich Mindelbrüc­ke wird eine Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung auf 50 Stundenkil­ometer und für den Streckenbe­reich zwischen Mindelbrüc­ke bis etwa 40 Meter nach dem Grundstück Badesee auf 70 Stundenkil­ometer befürworte­t. Die erforderli­che verkehrsre­chtliche Anordnung ist in Abstimmung mit dem Landratsam­t zu veranlasse­n.

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