Stalking: Angeklagter will gestehen
Zu Prozessbeginn kündigt der 55-Jährige ein Geständnis zu den Vorfällen in Röfingen an
Memmingen Zum ersten Mal nach einem Jahr sehen sie sich wieder, eine Frau und ihr Stalker. Er hat ihr Schreckliches angetan, jetzt muss er sich für seine Taten am Landgericht Memmingen verantworten. Als Karl A. mit seinem Rechtsanwalt den Gerichtssaal betritt, ist sein Opfer bereits da. Die Frau, die er monatelang bedroht haben soll, deren Haus er angezündet haben soll, tritt in diesem Prozess als Nebenklägerin auf. Sie zeigt keine Regung, als sie A. wiedersieht. Ihre Familie sitzt im Zuschauerraum. Auch sie ist, zumindest indirekt, ins Visier des Stalkers geraten.
Zum Prozessauftakt vor der 1. Strafkammer des Landgerichts hat der Pflichtverteidiger des mutmaßlichen Stalkers nun erklärt, dass sein Mandant die ihm vorgeworfenen Taten „in weiten Teilen“gestehen werde. Dass es dazu bei diesem ersten Verhandlungstermin noch nicht kam, lag am Fehlen des beauftragten Gutachters Dr. Andreas Küthmann. Der Ärztliche Direktor des Bezirkskrankenhauses Memmingen soll als Sachverständiger ein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten abgeben. Dazu muss er alles Wichtige aus dem Prozess mitbekommen.
Die Anklage wirft Karl A. Bedrohung, Beleidigung, Urkundenfälschung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, schwere Brandstiftung und die Anstiftung zu versuchter schwerer Brandstiftung vor. Alles begann Ende September des vergangenen Jahres. Der geschiedene A. hatte kurzzeitig eine Beziehung mit dem späteren Stalking-Opfer gehabt, bis die Frau diese beendete. Dann begannen die Drohungen. Per Whatsapp beleidigte der 55-Jährige sie, riet ihr, sie solle „schon mal ein Testament“machen. Später schrieb er: „Bei dir brennts wohl bald.“Diese Drohung setzte er laut Staatsanwaltschaft wenig später in die Tat um.
In der Nacht vom 3. auf 4. Dezember 2016 zündete der Mann, wahrscheinlich mithilfe eines Brandbeschleunigers, eine Gartenhütte nahe des Hauses der Frau in Röfingen an. Gegen 4 Uhr morgens standen das Häuschen und eine benachbarte Hütte vollständig in Flammen. Das Feuer griff nun auch auf den Dachstuhl des Wohnhauses über. Es entstand ein Sachschaden von rund 150 000 Euro. Von den fünf Personen im Haus wurde aber niemand verletzt. Zu der Tat war der aus dem württembergischen Rems-Murr-Kreis stammende A. ohne gültigen Führerschein und mit gefälschten Kennzeichen gefahren.
Aber auch nach der Brandstiftung ging es weiter. Drohungen gegen die Familie der Frau und die Ankündigung
Der Mann hatte Kontaktverbot
eines weiteren Feuers folgten. Ein am 16. Dezember verhängtes Kontaktverbot hielt A. ebenso wenig von weiteren Taten ab, wie die Tatsache, dass die Polizei Aalen ihn im Vorfeld ein fest- und zweimal in Gewahrsam genommen hatte. A. war auch kurzzeitig zur Behandlung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Für den nun laufenden Prozess wurde er aber für voll schuldfähig befunden.
Dass er schließlich doch festgenommen werden konnte, ist einem Zeugen zu verdanken. A. hatte den Mann bei einem Treffen am Stuttgarter Hauptbahnhof Ende Januar dieses Jahres dazu aufgefordert, mit ihm zusammen einen weiteren Brandanschlag in Röfingen zu begehen. Der Zeuge sagte das noch am selben Tag der Polizei. So warteten die Beamten am 1. Februar bereits auf A., als dieser sich um ein Uhr morgens über einen Feldweg erneut an das Haus in Röfingen heranschlich. Bei sich hatte er Gaskartuschen, ein Teppichmesser und ein Feuerzeug. Beim Zugriff hatte A. bereits eine Kartusche direkt an der Hauswand platziert.
Seit dieser Nacht sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Memmingen. Sein Geständnis wird er voraussichtlich am 1. Dezember abgeben.