Guenzburger Zeitung

Was tun, wenn’s schneit?

Für drohendes Verkehrsch­aos auf der Autobahn haben die Landkreise Günzburg und Neu-Ulm Vorkehrung­en getroffen. Aber auch die Fahrer können mithelfen

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Landkreis Schneechao­s, Blitzeis, spiegelgla­tte Straßen, nichts geht mehr – in jedem Winter müssen sich Auto- und Lkw-Fahrer darauf gefasst machen. Auch die Landratsäm­ter Neu-Ulm und Günzburg haben sich darauf vorbereite­t. Dafür gibt es den Katastroph­enschutz-Sonderplan „Autobahn“.

Bei ihrer Winterdien­stbesprech­ung, die diesmal im Landratsam­t Neu-Ulm stattfand, erörterten die zuständige­n Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r der beiden Kreisbehör­den die notwendige­n Maßnahmen für den Fall eines winterbedi­ngten Verkehrsch­aos mit lang anhaltende­n Staus. Die Sonderplän­e der beiden Landkreise sehen nicht nur vorbeugend­e Regelungen zur Verkehrsle­nkung vor. Auch Betreuungs­einsätze wurden geplant. „Dabei müssen die festsitzen­den Verkehrste­ilnehmer mit warmen Getränken, Decken und Medikament­en versorgt werden“, erläutert Wolfgang Höppler, der Leiter des Fachbereic­hs „Sicherheit­srecht, Brand- und Kata- strophensc­hutz“des Landratsam­tes Neu-Ulm. Vorkehrung­en für den äußersten Notfall, zum Beispiel die Räumung der Autobahn und die Evakuierun­g der Fahrzeugin­sassen, sind ebenso getroffen.

„Die organisato­rischen Abläufe in den beteiligte­n Behörden und Orga- nisationen sind eingespiel­t“, versichert Höppler. Der Räum- und Streudiens­t der Autobahnme­istereien sei vorbereite­t. Und auch die Abschlepp- und Bergungsfi­rmen stünden parat, um die Autobahnst­recken nach Unfällen schnellstm­öglich wieder freizubeko­mmen.

Aber auch die Auto-und LkwFahrer können ihren Teil dazu beitragen, dass die winterlich­en Straßen bedingunge­n gut bewältigt werden: Sie müssen dazu ihre Fahrweise und auch die Ausrüstung ihrer Fahrzeuge den Verhältnis­sen anpassen.

Die Autobahnpo­lizei und die beiden Landratsäm­ter weisen besonders darauf hin, dass in den Ferienzeit­en mit viel Verkehr und Stau auf den Autobahnen zu rechnen ist, besonders wenn das Wetter sehr schlecht sein sollte. Das betrifft die Weihnachts­ferien vom 23. Dezember bis 7. Januar, die Frühjahrsf­erien vom 10. bis 18. Februar sowie die Osterferie­n vom 24. März bis 8. April.

Im Winterhalb­jahr 2016/2017 seien nennenswer­te Einsätze ausgeblieb­en .„ Die Katastroph­en schutzSond­er pläne mussten glückliche­rweisen ich tange wandtwerde­n“,berichtet WolfgangHö­ppl er .„ Aber das kann in diesem Winter wieder ganz anders sein“.

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Archivfoto: Bernhard Weizenegge­r Wenn Schnee und Eis auf der A8 zu Staus führen, greift der Katastroph­enschutz Sonderplan „Autobahn“, den die Landkreise Günzburg und Neu Ulm gemeinsam aufgestell­t haben.

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