Was tun, wenn’s schneit?
Für drohendes Verkehrschaos auf der Autobahn haben die Landkreise Günzburg und Neu-Ulm Vorkehrungen getroffen. Aber auch die Fahrer können mithelfen
Landkreis Schneechaos, Blitzeis, spiegelglatte Straßen, nichts geht mehr – in jedem Winter müssen sich Auto- und Lkw-Fahrer darauf gefasst machen. Auch die Landratsämter Neu-Ulm und Günzburg haben sich darauf vorbereitet. Dafür gibt es den Katastrophenschutz-Sonderplan „Autobahn“.
Bei ihrer Winterdienstbesprechung, die diesmal im Landratsamt Neu-Ulm stattfand, erörterten die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Kreisbehörden die notwendigen Maßnahmen für den Fall eines winterbedingten Verkehrschaos mit lang anhaltenden Staus. Die Sonderpläne der beiden Landkreise sehen nicht nur vorbeugende Regelungen zur Verkehrslenkung vor. Auch Betreuungseinsätze wurden geplant. „Dabei müssen die festsitzenden Verkehrsteilnehmer mit warmen Getränken, Decken und Medikamenten versorgt werden“, erläutert Wolfgang Höppler, der Leiter des Fachbereichs „Sicherheitsrecht, Brand- und Kata- strophenschutz“des Landratsamtes Neu-Ulm. Vorkehrungen für den äußersten Notfall, zum Beispiel die Räumung der Autobahn und die Evakuierung der Fahrzeuginsassen, sind ebenso getroffen.
„Die organisatorischen Abläufe in den beteiligten Behörden und Orga- nisationen sind eingespielt“, versichert Höppler. Der Räum- und Streudienst der Autobahnmeistereien sei vorbereitet. Und auch die Abschlepp- und Bergungsfirmen stünden parat, um die Autobahnstrecken nach Unfällen schnellstmöglich wieder freizubekommen.
Aber auch die Auto-und LkwFahrer können ihren Teil dazu beitragen, dass die winterlichen Straßen bedingungen gut bewältigt werden: Sie müssen dazu ihre Fahrweise und auch die Ausrüstung ihrer Fahrzeuge den Verhältnissen anpassen.
Die Autobahnpolizei und die beiden Landratsämter weisen besonders darauf hin, dass in den Ferienzeiten mit viel Verkehr und Stau auf den Autobahnen zu rechnen ist, besonders wenn das Wetter sehr schlecht sein sollte. Das betrifft die Weihnachtsferien vom 23. Dezember bis 7. Januar, die Frühjahrsferien vom 10. bis 18. Februar sowie die Osterferien vom 24. März bis 8. April.
Im Winterhalbjahr 2016/2017 seien nennenswerte Einsätze ausgeblieben .„ Die Katastrophen schutzSonder pläne mussten glücklicherweisen ich tange wandtwerden“,berichtet WolfgangHöppl er .„ Aber das kann in diesem Winter wieder ganz anders sein“.