Guenzburger Zeitung

Kann man Straßenaus­baubeiträg­e von der Steuer absetzen?

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● Hauseigent­ümer, die sich an der Er schließung oder am Ausbau ihrer Straße finanziell beteiligen müssen, sollten diese Kosten in der Steuerer klärung absetzen. Der Bundesfina­nzhof befasst sich aktuell mit der Frage, ob es auch für Maßnahmen, die auf öf fentlich rechtliche­r Grundlage erfol gen und per Bescheid abgerechne­t werden, den Steuerbonu­s für Handwerker­leistungen gibt. „Sollte der Bundesfina­nzhof zugunsten der Immobilien­besitzer entscheide­n, kön nen bis zu 1200 Euro Einkommen steuern erstattet werden“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er.

● Das Finanzgeri­cht Nürnberg hatte 2015 entschiede­n, dass Straßen ausbaubeit­räge für eine selbst genutzte Immobilie in der Einkommens­teuer erklärung als Handwerker­leistungen abgesetzt werden dürfen (Az.: 7 K 1356/14). Das Bundesfina­nzministe rium ordnete diese hingegen als nicht begünstigt­e Leistungen ein, so dass die Finanzämte­r den Steuerbo nus verweigern. „Da zu diesem Thema ein Gerichtsve­rfahren beim Bundes finanzhof anhängig ist, sollten betroffe ne Eigentümer die Ablehnung nicht akzeptiere­n“, rät Klocke.

● Berücksich­tigt das Finanzamt die Arbeitskos­ten für den Straßenaus bau nicht, sollte Einspruch gegen den Steuerbesc­heid eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt wer den. Zur Begründung empfiehlt es sich, auf das laufende Gerichtsve­rfah ren zu verweisen (Az.: VI R 18/16). Der eigene Steuerfall bleibt dann bis zu einem Urteil offen. Lässt der Bun desfinanzh­of den Steuerabzu­g zu, kann man so auch im eigenen Fall Geld zurückerha­lten. (dpa)

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