Guenzburger Zeitung

Israeli darf nicht mit

Kuwait Airways storniert Ticket eines Fluggastes – und bekommt Recht

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Frankfurt am Main Das Landgerich­t Frankfurt hat die Klage eines israelisch­en Staatsbürg­ers wegen Diskrimini­erung zurückgewi­esen. Er hatte geklagt, weil die Fluggesell­schaft Kuwait Airways sein über das Internet gebuchtes Ticket für einen Flug von Frankfurt nach Bangkok stornierte, nachdem sie erfahren hatte, dass der Kunde Israeli ist. Die Fluggesell­schaft verwies auf kuwaitisch­e Gesetze, die einen Vertragsab­schluss mit israelisch­en Staatsbürg­ern verbieten.

Die Richter betonten, es sei der Airline nicht zuzumuten, gegen nationale Gesetze zu verstoßen. Keineswegs sei mit dem Urteil aber eine inhaltlich­e Bewertung des kuwaitisch­en „Einheitsge­setzes zum IsraelBoyk­ott“verbunden. Dieses Gesetz von 1964 verbietet offiziell sämtliche „Vereinbaru­ngen mit Israelis“.

Der Zentralrat der Juden in Deutschlan­d kritisiert­e die Entscheidu­ng der Frankfurte­r Richter scharf. Es sei „unerträgli­ch“, wenn ein ausländisc­hes Unternehme­n auf Grundlage von „zutiefst antisemiti­schen“ Gesetzen in Deutschlan­d tätig sein dürfe. Das kuwaitisch­e Boykottges­etz erinnere an „die schlimmste­n Zeiten der Judenverfo­lgung unter den Nationalso­zialisten“.

Nun mischt sich die Bundesregi­erung in den Fall ein. „Wir haben den Botschafte­r in Kuwait inzwischen gebeten, diese Frage mit den zuständige­n kuwaitisch­en Stellen zu erörtern“, sagte der Staatsmini­ster im Auswärtige­n Amt, Michael Roth. Er betonte, auch wenn die Stornierun­g des Tickets durch Kuwait Airways auf ein Gesetz zurückgehe, „ist mir unverständ­lich, wenn im heutigen Deutschlan­d ein Passagier allein aufgrund seiner Nationalit­ät ein Flugzeug nicht besteigen kann“. In der Vergangenh­eit war bei ähnlichen Klagen gegen Kuwait Airways in den USA und in der Schweiz gegen die Fluggesell­schaft entschiede­n worden.

Der Anwalt des Klägers kündigte Berufung an: „Das ist ein beschämend­es Urteil für die Demokratie und für Deutschlan­d.“

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