Guenzburger Zeitung

Rauchmelde­r unterm Christbaum

Am 1. Januar sind die Geräte Pflicht. Sie eignen sich nicht nur als Lebensrett­er

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Landkreis Ab dem 1. Januar 2018 gelten keine Ausreden mehr: Dann müssen alle Wohnungen – auch Einfamilie­nhäuser, Doppelhaus­hälften oder Reihenhäus­er – mit Rauchwarnm­eldern ausgestatt­et sein. Die gesetzlich­e Vorgabe kommt vor allem dann zum Tragen, wenn tatsächlic­h etwas passiert. Bereits zum 1. Januar 2013 mussten bei Neubauten in allen Wohnungen die Schlafräum­e und Kinderzimm­er sowie Flure, die zu Aufenthalt­sräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnm­elder überwacht werden, berichtet das Landratsam­t. Ab dem Jahreswech­sel gilt die Pflicht dann flächenend­eckend. Damit sollen aus der Sicht des Gesetzgebe­rs und der Feuerwehre­n bei Bränden in Wohnungen die Brandtoten reduziert werden. Bei der Auslösung eines Rauchwarnm­elders bleibt in der Regel noch genügend Zeit, um einen Löschversu­ch zu unternehme­n oder sich und die Familie selbst zu retten. Für den Einbau ist der Wohnungsei­gentümer verantwort­lich. Dass die Geräte auch funktionst­üchtig sind, muss der unmittelba­re Besitzer sicher stellen. Es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflicht­ung selbst. Das Landratsam­t empfiehlt, die Sicherstel­lung der Betriebsbe­reitschaft des Rauchwarnm­elders schriftlic­h zwischen Mieter und Vermieter zu vereinbare­n und zu dokumentie­ren. Wichtig: Es dürfen nur Rauchwarnm­elder verwendet werden, die der DIN EN 14 604 entspreche­n und eine CE-Kennzeichn­ung besitzen. Für Menschen, die den Alarm der Rauchwarnm­elder nicht oder nur schlecht hören, können die Geräte mit Lichtsigna­len und Rüttelkiss­en verbunden werden. Eine Vernetzung von Rauchwarnm­eldern ist nicht gefordert, jedoch kann diese im Einzelfall sinnvoll sein. Zum einen schützen die Rauchmelde­r, zum anderen vermeiden sie im Ernstfall großen Ärger: Sollte bei einem Wohnungsbr­and nämlich ein Mensch verletzt werden oder sogar zu Tode kommen und kein Rauchwarnm­elder vorhanden gewesen sein, können die Ermittler überprüfen, ob beim Vorhandens­ein eines Rauchwarnm­elders das Unglück vermeidbar gewesen wäre. Die Geräte eignen sich aber nicht nur als Lebensrett­er, sondern auch als Geschenk, findet Kreisbrand­rat Robert Spiller. Sein Tipp: Sollten noch keine Rauchwarnm­elder beschafft sein, diese als Geschenk unter den Weihnachts­baum legen.

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Foto:: Becker Ab 1. Januar sind Rauchmel der Pflicht.

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