Rauchmelder unterm Christbaum
Am 1. Januar sind die Geräte Pflicht. Sie eignen sich nicht nur als Lebensretter
Landkreis Ab dem 1. Januar 2018 gelten keine Ausreden mehr: Dann müssen alle Wohnungen – auch Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser – mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die gesetzliche Vorgabe kommt vor allem dann zum Tragen, wenn tatsächlich etwas passiert. Bereits zum 1. Januar 2013 mussten bei Neubauten in allen Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder überwacht werden, berichtet das Landratsamt. Ab dem Jahreswechsel gilt die Pflicht dann flächenendeckend. Damit sollen aus der Sicht des Gesetzgebers und der Feuerwehren bei Bränden in Wohnungen die Brandtoten reduziert werden. Bei der Auslösung eines Rauchwarnmelders bleibt in der Regel noch genügend Zeit, um einen Löschversuch zu unternehmen oder sich und die Familie selbst zu retten. Für den Einbau ist der Wohnungseigentümer verantwortlich. Dass die Geräte auch funktionstüchtig sind, muss der unmittelbare Besitzer sicher stellen. Es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Das Landratsamt empfiehlt, die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Rauchwarnmelders schriftlich zwischen Mieter und Vermieter zu vereinbaren und zu dokumentieren. Wichtig: Es dürfen nur Rauchwarnmelder verwendet werden, die der DIN EN 14 604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Für Menschen, die den Alarm der Rauchwarnmelder nicht oder nur schlecht hören, können die Geräte mit Lichtsignalen und Rüttelkissen verbunden werden. Eine Vernetzung von Rauchwarnmeldern ist nicht gefordert, jedoch kann diese im Einzelfall sinnvoll sein. Zum einen schützen die Rauchmelder, zum anderen vermeiden sie im Ernstfall großen Ärger: Sollte bei einem Wohnungsbrand nämlich ein Mensch verletzt werden oder sogar zu Tode kommen und kein Rauchwarnmelder vorhanden gewesen sein, können die Ermittler überprüfen, ob beim Vorhandensein eines Rauchwarnmelders das Unglück vermeidbar gewesen wäre. Die Geräte eignen sich aber nicht nur als Lebensretter, sondern auch als Geschenk, findet Kreisbrandrat Robert Spiller. Sein Tipp: Sollten noch keine Rauchwarnmelder beschafft sein, diese als Geschenk unter den Weihnachtsbaum legen.