Guenzburger Zeitung

Verraten von einem Schulkamer­aden

Ein 21-Jähriger musste sich vor Gericht verantwort­en. Er hatte bei einem Bekannten Marihuana gekauft

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Landkreis Wahrhaft teuer bezahlen muss ein junger Mann ein Gramm Marihuana: Letztlich kostet ihn das „Gras“mehr als 1260 Euro, und das, obwohl er den Stoff direkt beim Erzeuger eingekauft hatte.

Ins Visier der Ermittler war der 21-Jährige aus der Landkreism­itte gekommen, weil sein alter Schulkamer­ad als Marihuana-Anbauer aufgefloge­n war und den Vernehmung­sbeamten zahlreiche Namen genannt hatte, die als Kunden angeblich zwei Mal pro Monat je ein Gramm Stoff für je zehn Euro abgekauft hätten. Darunter war auch der Name des Angeklagte­n, der sich nun vor dem Amtsgerich­t Günzburg wiederfand, nachdem er gegen einen ersten Strafbefeh­l Einspruch erhoben hatte, da er bei Weitem nicht so oft Marihuana gekauft hätte. Auch der Erzeuger hatte bei späteren Aussagen die Anzahl der Käufe deutlich nach unten revidiert.

Der Angeklagte, ein ansonsten unbescholt­ener junger Mann, der zur Tatzeit noch Schüler war, gestand, dass er in den Weihnachts­ferien ein Gramm Marihuana gekauft habe. Außerdem sei er in den Sommerferi­en noch zwei Mal bei den ehemaligen Schulkamer­aden zum Einkaufen gewesen. An die Zeit dazwischen, in der ihm die Staatsanwa­ltschaft drei weitere Einkäufe zur Last legte, könne er sich an keinen Kauf erinnern, er habe immer nur in den Ferien geraucht, wenn er nicht Auto fahren musste, erklärte er. Warum er sich ausgerechn­et an den Einkauf in den Weihnachts­ferien erinnern könnte, wollte Richterin Franziska Braun wissen, die ihm vorhielt, die Oster- und Pfingstfer­ien seien zeitlich doch näher am Gerichtste­rmin. Man habe sich darüber unterhalte­n, wie man die Feiertage verbringe, erklärte der Angeklagte.

Sein Geständnis ging über den Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft hinaus, denn die Einkaufste­rmine im Sommer liegen außerhalb des von der Anklagebeh­örde untersucht­en Zeitraums. Ob dafür eine weitere Anklage auf den jungen Mann zukommt, ist noch ungewiss. Im laufenden Verfahren reduzierte die Staatsanwa­ltschaft den Vorwurf auf den vom Angeklagte­n zugegebene­n Einkauf an Weihnachte­n und forderte 25 Tagessätze à 50 Euro und zur Übernahme der Verfahrens­kosten. Das Gericht schloss sich der Forderung an. Rechtsanwa­lt Thomas Albrecht hatte aufgrund der Geständigk­eit, der Unbescholt­enheit, der durch Attest bestätigte­n Drogenabst­inenz und des minderwert­igen Stoffs, den der junge Mann erstanden hatte, eine Strafe von 20 Tagessätze­n gefordert.

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Foto: Kaya

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