Verraten von einem Schulkameraden
Ein 21-Jähriger musste sich vor Gericht verantworten. Er hatte bei einem Bekannten Marihuana gekauft
Landkreis Wahrhaft teuer bezahlen muss ein junger Mann ein Gramm Marihuana: Letztlich kostet ihn das „Gras“mehr als 1260 Euro, und das, obwohl er den Stoff direkt beim Erzeuger eingekauft hatte.
Ins Visier der Ermittler war der 21-Jährige aus der Landkreismitte gekommen, weil sein alter Schulkamerad als Marihuana-Anbauer aufgeflogen war und den Vernehmungsbeamten zahlreiche Namen genannt hatte, die als Kunden angeblich zwei Mal pro Monat je ein Gramm Stoff für je zehn Euro abgekauft hätten. Darunter war auch der Name des Angeklagten, der sich nun vor dem Amtsgericht Günzburg wiederfand, nachdem er gegen einen ersten Strafbefehl Einspruch erhoben hatte, da er bei Weitem nicht so oft Marihuana gekauft hätte. Auch der Erzeuger hatte bei späteren Aussagen die Anzahl der Käufe deutlich nach unten revidiert.
Der Angeklagte, ein ansonsten unbescholtener junger Mann, der zur Tatzeit noch Schüler war, gestand, dass er in den Weihnachtsferien ein Gramm Marihuana gekauft habe. Außerdem sei er in den Sommerferien noch zwei Mal bei den ehemaligen Schulkameraden zum Einkaufen gewesen. An die Zeit dazwischen, in der ihm die Staatsanwaltschaft drei weitere Einkäufe zur Last legte, könne er sich an keinen Kauf erinnern, er habe immer nur in den Ferien geraucht, wenn er nicht Auto fahren musste, erklärte er. Warum er sich ausgerechnet an den Einkauf in den Weihnachtsferien erinnern könnte, wollte Richterin Franziska Braun wissen, die ihm vorhielt, die Oster- und Pfingstferien seien zeitlich doch näher am Gerichtstermin. Man habe sich darüber unterhalten, wie man die Feiertage verbringe, erklärte der Angeklagte.
Sein Geständnis ging über den Vorwurf der Staatsanwaltschaft hinaus, denn die Einkaufstermine im Sommer liegen außerhalb des von der Anklagebehörde untersuchten Zeitraums. Ob dafür eine weitere Anklage auf den jungen Mann zukommt, ist noch ungewiss. Im laufenden Verfahren reduzierte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf auf den vom Angeklagten zugegebenen Einkauf an Weihnachten und forderte 25 Tagessätze à 50 Euro und zur Übernahme der Verfahrenskosten. Das Gericht schloss sich der Forderung an. Rechtsanwalt Thomas Albrecht hatte aufgrund der Geständigkeit, der Unbescholtenheit, der durch Attest bestätigten Drogenabstinenz und des minderwertigen Stoffs, den der junge Mann erstanden hatte, eine Strafe von 20 Tagessätzen gefordert.