Guenzburger Zeitung

Beinahe Crash endet im Gefängnis

Günzburger rast rücksichts­los über eine rote Ampel. Warum er dafür in Haft soll

- VON ALEXANDER SING

Günzburg „Das weiß jedes Kind: Rot heißt, ich muss stehen bleiben.“Mit diesen Worten begründet Richterin Franziska Braun ihr Urteil. Ein Jahr soll ein 26-jähriger Günzburger in Haft. Doch ein einfaches Verkehrsde­likt war seine Tat nicht.

21. Mai 2017. Ein Ehepaar fährt auf der Augsburger Straße, will am sogenannte­n „Polizeiohr“nach links auf die B 16 abbiegen. Kurz vor der Kreuzung überholt links ein dunkler BMW. „Da war die Linie eigentlich schon durchgezog­en“, sagt der Fahrer später vor Gericht. Seine Ehefrau erinnert sich: „Ich habe noch gesagt: ,Der wird doch jetzt wohl bremsen.‘“Anstatt an der roten Ampel zu halten, fährt der BMW aber auf die Kreuzung. Zwei Autos, die in diesem Moment von der B16 kommend rechts auf die Augsburger Straße abbiegen wollen, verhindern nur durch Vollbremsu­ngen einen Crash.

Vor Gericht gibt der Mann das Manöver zu. „Ich habe das Fahrzeug vor mir übersehen. Deshalb bin ich links ausgewiche­n und dann stand ich auch schon auf der Kreuzung. Es war ein Fahrfehler von mir.“

Die Zeugen sehen das anders. Die drei Insassen des verbotener­weise überholten Autos sind sich einig, dass noch genug Zeit und Platz gewesen wäre, um wieder einzuscher­en und vor der roten Ampel zu halten. Ist der Angeklagte absichtlic­h über die Kreuzung geprescht, um schneller voranzukom­men? Laut eigener Aussage war er mit einem Freund zu einer Hochzeit unterwegs.

Auch sein Verhalten nach der Tat sorgt für Stirnrunze­ln. Wie ein Beamter der Polizeiins­pektion Günzburg erzählt, habe der Mann die Vorladung zur Vernehmung als „schwachsin­nig“bezeichnet. Bei einer anderen Gelegenhei­t habe er ge- sagt, dass es ohnehin zu einer Einstellun­g kommen würde.

Doch es kam anders. Dass es am Ende richtig bitter für den 26-Jährigen wird, lag vor allem an seinen Vorstrafen. Dort finden sich nämlich mehrere Einträge wegen Verkehrsde­likten. Unter anderem war er in etlichen Fällen ohne Fahrerlaub­nis unterwegs, hatte einmal Fahrerfluc­ht begangen und war erst kurz vor dem angeklagte­n Vorfall zu schnell unterwegs gewesen. Zum Tatzeitpun­kt stand er unter offener Bewährung.

Deshalb ist für Staatsanwa­lt Raphael Ruisinger die Sache klar. Der Angeklagte habe grob verkehrswi­drig und rücksichts­los gehandelt. Da die letzte Bewährungs­strafe offenbar keine Warnung gewesen sei, müsse es nun eine Haftstrafe sein. Verteidige­r Daniel Mahler beharrt darauf, dass der Vorfall keine Absicht gewesen sei und plädiert, ihn als Ordnungswi­drigkeit mit einer Geldbuße zu bestrafen. Richterin Braun glaubt dem Mann jedoch nicht. Deshalb soll er nun ins Gefängnis. Den Führersche­in ist er für mindestens dreieinhal­b Jahre los.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r An dieser Kreuzung ereignete sich der Vorfall im Mai 2017. Der Angeklagte kam aus Richtung Innenstadt und bog nach links Richtung B 16 ab.

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