Beinahe Crash endet im Gefängnis
Günzburger rast rücksichtslos über eine rote Ampel. Warum er dafür in Haft soll
Günzburg „Das weiß jedes Kind: Rot heißt, ich muss stehen bleiben.“Mit diesen Worten begründet Richterin Franziska Braun ihr Urteil. Ein Jahr soll ein 26-jähriger Günzburger in Haft. Doch ein einfaches Verkehrsdelikt war seine Tat nicht.
21. Mai 2017. Ein Ehepaar fährt auf der Augsburger Straße, will am sogenannten „Polizeiohr“nach links auf die B 16 abbiegen. Kurz vor der Kreuzung überholt links ein dunkler BMW. „Da war die Linie eigentlich schon durchgezogen“, sagt der Fahrer später vor Gericht. Seine Ehefrau erinnert sich: „Ich habe noch gesagt: ,Der wird doch jetzt wohl bremsen.‘“Anstatt an der roten Ampel zu halten, fährt der BMW aber auf die Kreuzung. Zwei Autos, die in diesem Moment von der B16 kommend rechts auf die Augsburger Straße abbiegen wollen, verhindern nur durch Vollbremsungen einen Crash.
Vor Gericht gibt der Mann das Manöver zu. „Ich habe das Fahrzeug vor mir übersehen. Deshalb bin ich links ausgewichen und dann stand ich auch schon auf der Kreuzung. Es war ein Fahrfehler von mir.“
Die Zeugen sehen das anders. Die drei Insassen des verbotenerweise überholten Autos sind sich einig, dass noch genug Zeit und Platz gewesen wäre, um wieder einzuscheren und vor der roten Ampel zu halten. Ist der Angeklagte absichtlich über die Kreuzung geprescht, um schneller voranzukommen? Laut eigener Aussage war er mit einem Freund zu einer Hochzeit unterwegs.
Auch sein Verhalten nach der Tat sorgt für Stirnrunzeln. Wie ein Beamter der Polizeiinspektion Günzburg erzählt, habe der Mann die Vorladung zur Vernehmung als „schwachsinnig“bezeichnet. Bei einer anderen Gelegenheit habe er ge- sagt, dass es ohnehin zu einer Einstellung kommen würde.
Doch es kam anders. Dass es am Ende richtig bitter für den 26-Jährigen wird, lag vor allem an seinen Vorstrafen. Dort finden sich nämlich mehrere Einträge wegen Verkehrsdelikten. Unter anderem war er in etlichen Fällen ohne Fahrerlaubnis unterwegs, hatte einmal Fahrerflucht begangen und war erst kurz vor dem angeklagten Vorfall zu schnell unterwegs gewesen. Zum Tatzeitpunkt stand er unter offener Bewährung.
Deshalb ist für Staatsanwalt Raphael Ruisinger die Sache klar. Der Angeklagte habe grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt. Da die letzte Bewährungsstrafe offenbar keine Warnung gewesen sei, müsse es nun eine Haftstrafe sein. Verteidiger Daniel Mahler beharrt darauf, dass der Vorfall keine Absicht gewesen sei und plädiert, ihn als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße zu bestrafen. Richterin Braun glaubt dem Mann jedoch nicht. Deshalb soll er nun ins Gefängnis. Den Führerschein ist er für mindestens dreieinhalb Jahre los.