Das Salz, bitte!
Kötz ändert die Sicherungsverordnung für Straßen und Gehwege. Beim Erdgas gibt es einen Sondervertrag
Kötz Der erste Schnee dieses Winters könnte bald fallen. Damit Fußgänger dann nicht ausrutschen und zu Fall kommen, hat die Gemeinde Kötz eine Reinigungs-und Sicherungsverordnung für öffentliche Straßen und Gehwege verordnet. Nicht nur mit dieser hat sich der Gemeinderat beschäftigt.
● Erdgaslieferung Die Gemeinde Kötz hat mit Erdgas Schwaben einen Sonderkunden-Vertrag, der jetzt ausläuft. Für den neuen Vertrag bietet der Erdgaslieferant eine Senkung des Kilowattstundenpreises von bislang 3,95 Cent netto auf 3,05 Cent an. Dazu kommt unverändert die Erdgassteuer von 0,55 Cent pro Kilowattstunde. Gegen die Stimmen von Drittem Bürgermeister Valentin Christel und Gemeinderat Michael Seitz hat der Gemeinderat die Vertragsverlängerung um vier Jahre beschlossen. Einige Ratsmitglieder bemängelten, dass kein weiteres Angebot eingeholt worden ist.
● Friedhofsmauer Im Zusammenhang mit den Arbeiten an Kanälen, Wasserleitungen und Straßen in Ebersbach muss auch die Friedhofsmauer bei der Ebersbacher Kirche saniert und gesichert werden. Die Gemeinde Kötz hat der Pfarreiengemeinschaft Ichenhausen dafür den üblichen kommunalen Zuschuss von zehn Prozent zugesagt, maximal 16500 Euro. Die Kostenschätzung beläuft sich auf etwas über 160000 Euro. Außerdem leitet die Kommune den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz ohne Einwände an die Untere Denkmalschutzbehörde weiter. Würden im Zuge der Sanierung Bodendenkmäler entdeckt, wäre die Kirche in der Verantwortung, sagte Bürgermeister Ernst Walter.
● Psychosoziale Notfallversorgung Ohne Diskussion und einstimmig wurde der Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte der Feuerwehren im Landkreis beschlossen. Pro aktivem Feuerwehrdienstleistenden zahlt die Gemeinde vorerst einmalig drei Euro, das macht insgesamt 231 Euro in Kötz. „Wir sind das unseren Feuerwehrleuten schuldig“, sagte Walter. Ist das Geld verbraucht, müssen die beteiligten Kommunen nachlegen.
● Reinigungs und Siche rungsverordnung Weil die Verordnung nur 20 Jahre gilt, musste sie neu erlassen werden. Neu ist, dass bei Straßen mit viel Verkehr (ab circa 5000 Kraftfahrzeugen täglich) eine Reinigung des Straßenrands von den Anwohnern nicht mehr verlangt werden kann. Das ist zum Beispiel an der B16 in Kleinkötz der Fall. Außerdem wurde auf Vorschlag von Valentin Christel das Streusalzverbot gestrichen. Das Verbot sei nicht praktikabel, sagte er, die Gemeinde streue auf den Straßen schließlich auch Tausalz.
● Umgehungsstraße Gemeinderat Thomas Wöhrle bat im Nachgang zur Bürgerversammlung darum, dass Bürgermeister Ernst Walter bei Treffen mit den Landtags-und Bundestagsabgeordneten und dem Staatlichen Bauamt auch eine eventuelle Mehrbelastung auf den künftigen Zubringerstraßen zur Umgehungsstraße nachdrücklich in den Fokus rückt.