Guenzburger Zeitung

Wegen Zigaretten den Kumpel verprügelt

Warum ein 26-jähriger Rumäne keine Chance auf Bewährung bekommt

- VON WOLFGANG KAHLER

Günzburg Seine Aggressivi­tät und Brutalität wurden ihm jetzt zum Verhängnis: Ein 26-Jähriger muss ins Gefängnis, weil er ausgeraste­t war, seinem Kumpel übel mitgespiel­t und beraubt hatte. Dabei ging es nur um zehn Euro und eine Packung Zigaretten. Angeklagte­r und Kumpel sind mittlerwei­le wieder ziemlich beste Freunde.

Wegen gefährlich­er Körperverl­etzung, Nötigung und Raubes stand der junge Rumäne gestern vor dem Günzburger Schöffenge­richt. Anlass der Verhandlun­g war eine Attacke des Angeklagte­n auf einen 28-Jährigen im Oktober vergangene­n Jahres in der Halle einer Leipheimer Logistikfi­rma. Täter und Opfer arbeiteten dort gemeinsam. Auslöser der Auseinande­rsetzung waren laut Staatsanwa­ltschaft Schulden, die der Rumäne bei seinem Kumpel hatte. Als der Angeklagte seinen Lohn mit einem Abzug von 20 Euro erhielt, flippte er aus. Unter einer wüsten Drohung forderte er von seinem Kumpel zehn Euro zurück und wurde zugleich gewalttäti­g. Mit einem massiven Strichcode­Scanner schlug er das Opfer. Damit nicht genug, griff er sich eine Holzstange, prügelte weiter auf den Kumpel ein und verlangte das Geld. Der flüchtete erst mal nach draußen, um eine Zigarette zu rauchen. Der Rumäne war aber völlig außer sich und folgte dem Opfer.

Er verlangte ebenfalls eine Zigarette und als der Kumpel das ablehnte, schlug er ihm mit der Faust derart auf die Nase, dass sie anfing zu bluten. „Ich weiß, ich habe was Schlechtes gemacht“, sagte der Angeklagte in schlechtem Deutsch und zum Teil von einem Dolmetsche­r übersetzt, „ich bin nur für einen Moment ausgeraste­t.“Der 26-Jährige begründete seine extreme Reaktion mit nur drei Stunden Schlaf, die er nach seiner Rückfahrt aus Rumänien vor dem Arbeitstag gehabt hätte. Und die vom Lohn einbehalte­nen zehn Euro brachten das Fass zum überlaufen.

Verteidige­r Markus Neumann (Günzburg) versuchte, die Anklagevor­würfe zu relativier­en. Mittlerwei­le habe sich das Verhältnis der beiden Männer wieder eingerenkt. Die beiden besuchen sich gegenseiti­g und essen zusammen. Der Kumpel sagte als Zeuge aus, dass es schon einmal Stress gab, als der Rumäne einen Firmenwage­n nutzen wollte, um seine Freundin abzuholen. Über den Vorfall in Leipheim wollte er zuerst gar nichts Näheres sagen, aber Richterin Franziska Braun machte ihm klar, dass er kein Zeugnisver­weigerungs­recht habe. Er schilderte schließlic­h die Schläge mit Scanner, Holzstange und Faust. Wegen der blutenden Nase war er im Krankenhau­s, das Prellungen und Schwellung­en attestiert­e. Eigentlich wollte er gar nicht, dass die Sache vor Gericht landet, er hatte seinen Strafantra­g zurückgezo­gen. Da es sich bei Raub aber um ein sogenannte­s Offizialde­likt handelt, kommt es automatisc­h zu einem Verfahren, klärte die Richterin ihn auf.

Der Rumäne hatte während seines zweijährig­en Aufenthalt­s in Deutschlan­d schon einige Vorstrafen kassiert. Unter anderem wegen Körperverl­etzung, Bedrohung, Beleidigun­g auch gegenüber Polizisten. Da kam er jeweils mit Geldstrafe­n bis zu 4000 Euro davon. Jetzt verurteilt­e das Schöffenge­richt den Rumänen zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Erschweren­d kam dazu, dass der Angeklagte sich durch die Vorstrafen nicht hatte beeindruck­en lassen.

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