Guenzburger Zeitung

Mehr Sicherheit für die Radler

Das Staatliche Bauamt schlägt eine Querungshi­lfe in Hochwang vor. Damit sind aber noch nicht alle Gefahrenst­ellen beseitigt. Und ohne Grunderwer­b geht gar nichts

- VON IRMGARD LORENZ

Hochwang Solche Wünsche gehen nicht oft in Erfüllung. In diesem Fall aber schlägt das Staatliche Bauamt vor, am nördlichen Ortseingan­g von Hochwang an der Bundesstra­ße 16 eine Querungshi­lfe einzuricht­en. Die hätte für Radler den Vorteil, dass sie eine Engstelle auf dem östlichen Gehweg meiden könnten. Zudem würde der Verkehr an der Ortseinfah­rt durch eine Querungshi­lfe gebremst. Und wie es im Leben oft ist: Wird ein Wunsch erfüllt, tut sich schon der nächste auf. So war es auch im Bauausschu­ss Ichenhause­n.

Dabei ist noch gar nicht sicher, ob es mit der Querungshi­lfe im Norden von Hochwang auch tatsächlic­h klappen wird. Die wohl wichtigste Voraussetz­ung dafür ist, dass die drei betroffene­n Grundstück­seigentüme­r mitspielen und die nötigen Flächen verkaufen: Um 65, 315 und 100 Quadratmet­er geht es, damit zwischen Ortsschild und Bebauung auf der Westseite ein Radweg angelegt werden kann, der dann in den etwas weiter innerorts beginnende­n Gehweg auf der Westseite der Bundesstra­ße 16 mündet.

Außerdem gibt es nicht alles geschenkt: Von den Kosten – es liegt noch keine Schätzung vor – müsste die Stadt voraussich­tlich ein Drittel tragen, den größeren Teil würde der Bund übernehmen. Und dann ist da noch etwas: Wer im Norden von Hochwang eine Querungshi­lfe nutzen und dann auf dem Gehweg an der Westseite der Bundesstra­ße radeln würde, müsste am südlichen Ortsende von Hochwang die B 16 wieder queren, um auf den bestehende­n Radweg Richtung Ichenhause­n zu gelangen.

Also wäre die Querungshi­lfe im Norden nur dann wirklich sinnvoll, wenn eine solche auch auf Höhe des Schützenhe­ims am südlichen Ortsende gebaut würde, da waren die Mitglieder des Bauausschu­sses mit Verkehrsre­ferentin Barbara Kempfle und Bürgermeis­ter Robert Strobel einig. Georg Abt warf in der Sitzung außerdem die Frage auf, ob dann womöglich das Radeln auf dem östlichen Gehweg verboten werden soll. Das sei nach dem vom Staatliche­n Bauamt vorgelegte­n Skizze aber nicht vorgesehen, sagte Stadtbaume­ister Adolf Stapf.

Wenn auf beiden Gehwegen entlang der B16 innerorts auch Radler fahren dürfen, „dann haben wir den Begegnungs­verkehr weg“, sagte Stapf vor allem im Hinblick auf eine Engstelle, wo eine Hausecke in den Gehweg ragt, sodass sich dieser von ohnehin nicht üppigen 1,50 auf gerade mal 1,20 Meter verengt. Würden die Radler beide Gehwege an der B16 entspreche­nd der Fahrtricht­ung auf der Straße nutzen, dann wäre dieser Flaschenha­ls nicht mehr ganz so gefährlich für Radler und Fußgänger. Auch bisher haben Radler freiwillig auf den westlichen Gehweg gewechselt, um die Engstelle auf der Ostseite zu meiden. Das ist an der viel befahrenen B16 nicht ungefährli­ch. Zudem werde am nördlichen Ortseingan­g zu schnell gefahren, beklagten Anlieger mehrfach. Das gelte vor allem für den Verkehr aus Richtung Kötz.

Querungshi­lfe wäre nur unter einer Voraussetz­ung sinnvoll

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Fotos: Irmgard Lorenz Am nördlichen Ortseingan­g von Hochwang sollen eine Querungshi­lfe für Radler und ein kurzes Stück Radweg bis zum bestehen den Gehweh im Ort gebaut werden. Das schlägt das Staatliche Bauamt vor.
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Hier kann es für Radler ganz schön eng werden.

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