Mehr Sicherheit für die Radler
Das Staatliche Bauamt schlägt eine Querungshilfe in Hochwang vor. Damit sind aber noch nicht alle Gefahrenstellen beseitigt. Und ohne Grunderwerb geht gar nichts
Hochwang Solche Wünsche gehen nicht oft in Erfüllung. In diesem Fall aber schlägt das Staatliche Bauamt vor, am nördlichen Ortseingang von Hochwang an der Bundesstraße 16 eine Querungshilfe einzurichten. Die hätte für Radler den Vorteil, dass sie eine Engstelle auf dem östlichen Gehweg meiden könnten. Zudem würde der Verkehr an der Ortseinfahrt durch eine Querungshilfe gebremst. Und wie es im Leben oft ist: Wird ein Wunsch erfüllt, tut sich schon der nächste auf. So war es auch im Bauausschuss Ichenhausen.
Dabei ist noch gar nicht sicher, ob es mit der Querungshilfe im Norden von Hochwang auch tatsächlich klappen wird. Die wohl wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass die drei betroffenen Grundstückseigentümer mitspielen und die nötigen Flächen verkaufen: Um 65, 315 und 100 Quadratmeter geht es, damit zwischen Ortsschild und Bebauung auf der Westseite ein Radweg angelegt werden kann, der dann in den etwas weiter innerorts beginnenden Gehweg auf der Westseite der Bundesstraße 16 mündet.
Außerdem gibt es nicht alles geschenkt: Von den Kosten – es liegt noch keine Schätzung vor – müsste die Stadt voraussichtlich ein Drittel tragen, den größeren Teil würde der Bund übernehmen. Und dann ist da noch etwas: Wer im Norden von Hochwang eine Querungshilfe nutzen und dann auf dem Gehweg an der Westseite der Bundesstraße radeln würde, müsste am südlichen Ortsende von Hochwang die B 16 wieder queren, um auf den bestehenden Radweg Richtung Ichenhausen zu gelangen.
Also wäre die Querungshilfe im Norden nur dann wirklich sinnvoll, wenn eine solche auch auf Höhe des Schützenheims am südlichen Ortsende gebaut würde, da waren die Mitglieder des Bauausschusses mit Verkehrsreferentin Barbara Kempfle und Bürgermeister Robert Strobel einig. Georg Abt warf in der Sitzung außerdem die Frage auf, ob dann womöglich das Radeln auf dem östlichen Gehweg verboten werden soll. Das sei nach dem vom Staatlichen Bauamt vorgelegten Skizze aber nicht vorgesehen, sagte Stadtbaumeister Adolf Stapf.
Wenn auf beiden Gehwegen entlang der B16 innerorts auch Radler fahren dürfen, „dann haben wir den Begegnungsverkehr weg“, sagte Stapf vor allem im Hinblick auf eine Engstelle, wo eine Hausecke in den Gehweg ragt, sodass sich dieser von ohnehin nicht üppigen 1,50 auf gerade mal 1,20 Meter verengt. Würden die Radler beide Gehwege an der B16 entsprechend der Fahrtrichtung auf der Straße nutzen, dann wäre dieser Flaschenhals nicht mehr ganz so gefährlich für Radler und Fußgänger. Auch bisher haben Radler freiwillig auf den westlichen Gehweg gewechselt, um die Engstelle auf der Ostseite zu meiden. Das ist an der viel befahrenen B16 nicht ungefährlich. Zudem werde am nördlichen Ortseingang zu schnell gefahren, beklagten Anlieger mehrfach. Das gelte vor allem für den Verkehr aus Richtung Kötz.
Querungshilfe wäre nur unter einer Voraussetzung sinnvoll