Guenzburger Zeitung

Garage muss versetzt werden

Stadt besteht auf Ortsrandei­ngrünung in Oxenbronn. Mit einem anderen Wunsch des Bauherrn ist der Ausschuss einverstan­den

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Oxenbronn Das mit der Gaube geht klar, das mit der Garage nicht. Geht es nach dem Beschluss des Bauausschu­sses, dann muss ein Oxenbronne­r seine neu gebaute Garage versetzen. Sie ist zu weit über die nördliche Baugrenze am Riedweg gebaut.

In diesem Baugebiet gab es in Bezug auf die Überbauung der nördlichen Baugrenze – die Fläche daneben wird landwirtsc­haftlich genutzt – bisher noch keine Befreiung, denn die anderen Bauherren haben sich an die Vorgaben des Bebauungsp­lans gehalten. Im konkreten Fall wurde die Garage um bis zu drei Meter über die Baugrenze gerückt. Das bedeutet einen Eingriff in den Grünstreif­en zur Ortsrandge­staltung, der laut Bebauungsp­lan auf den privaten Grundstück­en angelegt werden und fünf Meter breit sein muss. Die Garage sei „ohne Zustimmung der Stadt“so gebaut worden, heißt es in der Sitzungsvo­rlage, eine Baugenehmi­gung dafür sei weder beantragt noch erteilt worden.

Das will die Stadt so nicht dulden. Zwar wurde das Thema im Bauausschu­ss ebenso unspektaku­lär und sachlich behandelt wie auch die an- deren Tagesordnu­ngspunkte, dennoch machte das Gremium dem Bauherrn klar, dass nicht jeder einfach bauen kann, wie er will. Die Mitglieder des Bauausschu­sses beschlosse­n auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig, dass die Baugrenze im Norden um maximal zwei Meter überbaut werden darf.

Das bedeutet konkret, dass der Bauherr seine Garage um einen Meter Richtung Süden rücken muss. Damit wäre die Garage dann drei Meter von der nördlichen Grundstück­sgrenze entfernt und nicht, wie bisher, zwei Meter. Außerdem foraber dert die Stadt, dass der Bauherr vor Baubeginn einen Bepflanzun­gsplan für die festgesetz­te Ortsrandei­ngrünung vorlegt. Bei der Dachgaube jedoch wird eine Ausnahme gemacht. Die soll 4,11 Meter breit werden, der Bebauungsp­lan sieht maximal zwei Meter breite Gauben vor. Weil aber auch anderen Bauherren in diesem Gebiet schon breitere Gauben zugestande­n worden sind und die gewünschte Gaube ein Drittel der Hauslänge nicht überschrei­tet, hat der Ausschuss dem Bauantrag für das Einfamilie­nhaus mit der größeren Dachgaube zugestimmt.

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