Garage muss versetzt werden
Stadt besteht auf Ortsrandeingrünung in Oxenbronn. Mit einem anderen Wunsch des Bauherrn ist der Ausschuss einverstanden
Oxenbronn Das mit der Gaube geht klar, das mit der Garage nicht. Geht es nach dem Beschluss des Bauausschusses, dann muss ein Oxenbronner seine neu gebaute Garage versetzen. Sie ist zu weit über die nördliche Baugrenze am Riedweg gebaut.
In diesem Baugebiet gab es in Bezug auf die Überbauung der nördlichen Baugrenze – die Fläche daneben wird landwirtschaftlich genutzt – bisher noch keine Befreiung, denn die anderen Bauherren haben sich an die Vorgaben des Bebauungsplans gehalten. Im konkreten Fall wurde die Garage um bis zu drei Meter über die Baugrenze gerückt. Das bedeutet einen Eingriff in den Grünstreifen zur Ortsrandgestaltung, der laut Bebauungsplan auf den privaten Grundstücken angelegt werden und fünf Meter breit sein muss. Die Garage sei „ohne Zustimmung der Stadt“so gebaut worden, heißt es in der Sitzungsvorlage, eine Baugenehmigung dafür sei weder beantragt noch erteilt worden.
Das will die Stadt so nicht dulden. Zwar wurde das Thema im Bauausschuss ebenso unspektakulär und sachlich behandelt wie auch die an- deren Tagesordnungspunkte, dennoch machte das Gremium dem Bauherrn klar, dass nicht jeder einfach bauen kann, wie er will. Die Mitglieder des Bauausschusses beschlossen auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig, dass die Baugrenze im Norden um maximal zwei Meter überbaut werden darf.
Das bedeutet konkret, dass der Bauherr seine Garage um einen Meter Richtung Süden rücken muss. Damit wäre die Garage dann drei Meter von der nördlichen Grundstücksgrenze entfernt und nicht, wie bisher, zwei Meter. Außerdem foraber dert die Stadt, dass der Bauherr vor Baubeginn einen Bepflanzungsplan für die festgesetzte Ortsrandeingrünung vorlegt. Bei der Dachgaube jedoch wird eine Ausnahme gemacht. Die soll 4,11 Meter breit werden, der Bebauungsplan sieht maximal zwei Meter breite Gauben vor. Weil aber auch anderen Bauherren in diesem Gebiet schon breitere Gauben zugestanden worden sind und die gewünschte Gaube ein Drittel der Hauslänge nicht überschreitet, hat der Ausschuss dem Bauantrag für das Einfamilienhaus mit der größeren Dachgaube zugestimmt.