Guenzburger Zeitung

Hausmeiste­r mit Messer attackiert

19-Jähriger kommt mit Bewährung davon

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Burgau/Günzburg Wegen einer konfiszier­ten Spielekons­ole wäre es fast zu einer Bluttat gekommen. Es blieb bei einer Verletzung mit einer brennenden Zigarette und einer glückliche­rweise erfolglose­n Attacke mit einem Messer auf den Hausmeiste­r eines Asylheims. Wegen gefährlich­er Körperverl­etzung wurde ein 19-jähriger Syrer verurteilt, muss die Strafe aber nicht absitzen.

In der zweiten Verhandlun­g des Günzburger Amtsgerich­ts – die erste war Ende Oktober ausgesetzt worden (GZ berichtete) – schieden sich die juristisch­en Geister an einem roten Pullover. Das Kleidungss­tück des Opfers hatte ein längliches Loch. Verteidige­r Markus Neumann bezweifelt­e, dass ein Stich zum Loch geführt habe, da das Opfer sich weggedreht hatte. Der Verteidige­r stellte einen Beweisantr­ag, ein Gutachten des Landeskrim­inalamtes sollte klären, dass der Pullover nicht durch das Messer beschädigt worden sei. Die Staatsanwä­ltin hielt den Beweisantr­ag für überflüssi­g, Richterin Braun wies ihn ab.

Unklarheit­en warf auch die Tatwaffe auf. Ein Beamter der Burgauer Polizeiins­pektion berichtete als Zeuge von zwei Teppichmes­sern. Ein schwarzes war in einer Chipsdose im Zimmer des Angeklagte­n entdeckt worden. Das zweite, ein rotes, hatte ein Freund des Syrers als angebliche Tatwaffe selbst bei der Inspektion abgeliefer­t. Doch beide Messer wurden nicht weiter daraufhin untersucht, ob sie das Loch im Pullover hätten verursache­n können. Der Pullover war nicht am Tattag sicher gestellt worden, sondern erst später vom Opfer zur Polizei gebracht worden. Auf Frage des Anwalts, ob es eine konkrete Verknüpfun­g eines der Messer als Tatwaffe gebe, sagte der Polizist, sie hätten es zumindest sein können.

Die Staatsanwä­ltin forderte für die gefährlich­e Körperverl­etzung durch eine leichte Brandwunde mit einer brennenden Zigarette auf der Wange des Opfers eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und vier Monate zur Bewährung sowie 1000 Euro Geldstrafe. Für die Zigaretten­attacke beantragte Neumann eine angemessen­e Freiheitss­trafe, im zweiten Fall Freispruch.

Der Angeklagte bedauerte in seinem Schlusswor­t das Geschehene. Er lebt derzeit von Sozialhilf­e und möchte sein in Syrien begonnenes Studium als Geograf in Deutschlan­d fortsetzen. Das Urteil am Ende lautete ein Jahr und zwei Monate Freiheitss­trafe zur Bewährung und 120 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit. Dass die Tatwaffe, mit der der Pullover des Opfers zweifelsfr­ei zerschnitt­en worden sei, nicht vorlag, entlaste den Angeklagte­n nicht, so die Richterin.

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