Hausmeister mit Messer attackiert
19-Jähriger kommt mit Bewährung davon
Burgau/Günzburg Wegen einer konfiszierten Spielekonsole wäre es fast zu einer Bluttat gekommen. Es blieb bei einer Verletzung mit einer brennenden Zigarette und einer glücklicherweise erfolglosen Attacke mit einem Messer auf den Hausmeister eines Asylheims. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde ein 19-jähriger Syrer verurteilt, muss die Strafe aber nicht absitzen.
In der zweiten Verhandlung des Günzburger Amtsgerichts – die erste war Ende Oktober ausgesetzt worden (GZ berichtete) – schieden sich die juristischen Geister an einem roten Pullover. Das Kleidungsstück des Opfers hatte ein längliches Loch. Verteidiger Markus Neumann bezweifelte, dass ein Stich zum Loch geführt habe, da das Opfer sich weggedreht hatte. Der Verteidiger stellte einen Beweisantrag, ein Gutachten des Landeskriminalamtes sollte klären, dass der Pullover nicht durch das Messer beschädigt worden sei. Die Staatsanwältin hielt den Beweisantrag für überflüssig, Richterin Braun wies ihn ab.
Unklarheiten warf auch die Tatwaffe auf. Ein Beamter der Burgauer Polizeiinspektion berichtete als Zeuge von zwei Teppichmessern. Ein schwarzes war in einer Chipsdose im Zimmer des Angeklagten entdeckt worden. Das zweite, ein rotes, hatte ein Freund des Syrers als angebliche Tatwaffe selbst bei der Inspektion abgeliefert. Doch beide Messer wurden nicht weiter daraufhin untersucht, ob sie das Loch im Pullover hätten verursachen können. Der Pullover war nicht am Tattag sicher gestellt worden, sondern erst später vom Opfer zur Polizei gebracht worden. Auf Frage des Anwalts, ob es eine konkrete Verknüpfung eines der Messer als Tatwaffe gebe, sagte der Polizist, sie hätten es zumindest sein können.
Die Staatsanwältin forderte für die gefährliche Körperverletzung durch eine leichte Brandwunde mit einer brennenden Zigarette auf der Wange des Opfers eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monate zur Bewährung sowie 1000 Euro Geldstrafe. Für die Zigarettenattacke beantragte Neumann eine angemessene Freiheitsstrafe, im zweiten Fall Freispruch.
Der Angeklagte bedauerte in seinem Schlusswort das Geschehene. Er lebt derzeit von Sozialhilfe und möchte sein in Syrien begonnenes Studium als Geograf in Deutschland fortsetzen. Das Urteil am Ende lautete ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit. Dass die Tatwaffe, mit der der Pullover des Opfers zweifelsfrei zerschnitten worden sei, nicht vorlag, entlaste den Angeklagten nicht, so die Richterin.