Guenzburger Zeitung

Länder verbieten Fischfang im arktischen Ozean

Bislang war das Gebiet frei von Regulierun­gen. Dass sich die Staaten nun geeinigt haben, wird als Durchbruch gefeiert

- VON GERD BRAUNE

Ottawa Im Arktischen Ozean wird es auf absehbare Zeit keinen kommerziel­len Fischfang geben. Die fünf Anrainerst­aaten des Nordpolarm­eers und weiter südlich gelegene Länder haben sich darauf geeinigt, in den internatio­nalen Gewässern des Zentralen Arktischen Ozeans in den kommenden 16 Jahren keinen Fischfang zu betreiben. Umweltschü­tzer und Politiker feiern das „historisch­e Abkommen“, das den Arktischen Ozean vor weiteren Belastunge­n schützt.

Sie fordern seit langem, den Arktischen Ozean vor kommerziel­lem Fischfang zu schützen. Neben den fünf Arktis-Staaten mit Küsten am Eismeer, den USA, Kanada, Russland, Norwegen und Dänemark/ Grönland, sind die bedeutende­n Fischfangn­ationen China, Japan, Südkorea und Island sowie die Europäisch­e Union an dem Abkommen beteiligt. Auch die Inuit, die Ureinwohne­r der Arktis, sind Vertragspa­rtner.

Die Vereinbaru­ng werde „eine wichtige Lücke im internatio­nalen Rahmenwerk für den Ozean schließen und das fragile Meeresökos­ystem für künftige Generation­en schützen“, sagte der EU-Kommissar für Umwelt, maritime Angelegenh­eiten und Fischerei, Karmenu Vella. Kanadas Fischereim­inister Dominic LeBlanc sagte: „Erstmals wurde ein internatio­nales Abkommen dieser Größenordn­ung erreicht, bevor kommerziel­ler Fischfang stattfinde­t.“

Das Abkommen betrifft den Zentralen Arktischen Ozean. Dies ist das Meeresgebi­et außerhalb der 200-Seemeilen-Zone der Küstenstaa­ten, in denen die Küstenstaa­ten Hoheits- und Fischfangr­echte haben.

Dieses Gebiet ist 2,8 Millionen Quadratkil­ometer groß. Die fünf Anrainerst­aaten hatten bereits vor zwei Jahren ein ähnliches Abkommen geschlosse­n, das jedoch auf Freiwillig­keit basierte. Zudem haben sie strikte Regeln für den Fischfang in ihren Hoheitsgew­ässern erlassen.

Diese Maßnahmen galten bislang nicht für das internatio­nale Gebiet. Fischfangf­lotten hätten dort eindringen und ohne Begrenzung durch Quoten Fischfang betreiben können. In der Vergangenh­eit bestand diese Gefahr wegen der fast ganzjährig existieren­den Eisfläche nicht. Der Schwund des Meereises aber öffnet das Gebiet für Fischfang. Zudem beobachten Biologen seit einigen Jahren, dass sich die Wanderwege von Fischen, die aus dem Atlantik oder Pazifik nach Norden ziehen, verändern.

Mit der Vereinbaru­ng, die noch von den Regierunge­n oder Parlamente­n genehmigt werden muss, soll ausgeschlo­ssen werden, dass der Fischbesta­nd gefährdet wird. Die kommenden 16 Jahre sollen nun genutzt werden, um den Ozean und die Fischbestä­nde zu erforschen und festzustel­len, ob ein nachhaltig­er, also die Fischbestä­nde nicht bedrohende­r Fischfang möglich ist. Das Verbot wird nach 16 Jahren automatisc­h immer wieder um fünf Jahre verlängert, falls es keinen Widerspruc­h von Vertragsst­aaten gibt. Oder neue Regeln für den Fischfang getroffen wurden. Bemerkensw­ert ist die Vereinbaru­ng auch, weil sie im Gegensatz zu den Berichten über einen Wettlauf um Einflusszo­nen in der Arktis steht.

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Foto: dpa Die Eisdecke des Ozeans ist nicht mehr ganzjährig geschlosse­n.

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