Zu Unrecht fast 20000 Euro Sozialhilfe erhalten
Dieser Betrug hat für einen 58-jährigen Frührentner Folgen. Strafrechtlich ist er nicht das erste Mal aufgefallen
Memmingen/Landkreis Das neue Jahr beginnt für einen 58-Jährigen aus dem südlichen Landkreis wenig erfreulich. Der Frührentner musste sich wegen Betrugs vor dem Landgericht Memmingen verantworten. Das Urteil: Gefängnis. Die Höhe des angerichteten Schadens allein hätte nicht zur Freiheitsstrafe geführt, aber der Angeklagte war nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.
Der Auszug aus dem Bundeszentralregister, in dem alle strafrechtlichen Verfehlungen enthalten sind, umfasst immerhin zwei Seiten, die Vorsitzender Richter Herbert Krause dem gebürtigen Münchner präsentierte. Das Günzburger Amtsgericht hatte den 58-Jährigen im vergangenen Jahr zu einer Frei- heitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Um nicht ins Gefängnis zu müssen, hatte Rechtsanwalt Guntram Marx (Krumbach) Berufung gegen das Strafmaß eingelegt. Deshalb musste der Fall jetzt bei der dritten Strafkammer des Memminger Landgerichts noch einmal verhandelt werden.
Die Anklage lautete auf Betrug in neun Fällen. Der Mann hatte über mehrere Jahre vom Günzburger Jobcenter Arbeitslosengeld II bezogen. Der Betrag summierte sich auf fast 20 000 Euro. Aber das Geld war dem Mann zu Unrecht ausbezahlt worden, denn er hatte bei der Antragstellung gemogelt und den Bezug einer Unfallrente verschwiegen. Den Betrug hatte der 58-Jährige schon im ersten Verfahren eingeräumt. Nicht nur wegen dieser Verfehlung war er im vergangenen Jahr schon einmal für zwei Monate in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim bei Donauwörth. „Warum machen Sie das? “, fragte Richter Krause, „und warum so lang?“Die verlegene Antwort des Angeklagten: „Ich hab’s einfach so laufen lassen. Es waren ja einfach nur fünf Kreuze zu machen und eine Unterschrift.“
Ab Februar hätte er eine Arbeitsstelle in Aussicht, sagte der gelernte Informationselektroniker, um die Strafkammer positiv zu stimmen. Ein konkreter Vertrag liegt allerdings noch nicht vor. Derzeit lebt er von 420 Euro Unfallrente und mit einer Partnerin zusammen, die Witwenrente bezieht. Sein Mandant habe Probleme mit seiner Lebensgestaltung, ergänzte Verteidiger Marx. Seit mehr als zehn Jahren ist der Angeklagte arbeitslos. Das habe er selbst verschuldet, weil er mit sei- ner Partnerin von München in den Landkreis Günzburg zog, weil das Leben dort billiger sei als in der Landeshauptstadt. Probleme bereitete ihm außerdem ein Arbeitsunfall. Die bisherige Jobsuche verlief äußerst ernüchternd, da er ohne Führerschein zu immobil sei, sagte der 58-Jährige.
Die umfangreiche Liste der Verfehlungen beginnt 2002, als das Amtsgericht München dem 58-Jährigen eine Bewährungsstrafe wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegenüber seiner Tochter aus erster Ehe aufbrummt. Dann folgen verschiedenste Delikte quer durch das Strafgesetzbuch wie Betrug, Urkundenfälschung, versuchte Körperverletzung, Erschleichen von Leistungen durch Schwarzfahren und Diebstahl. Nicht zuletzt wegen dieser Vorstrafen sah die Staatsanwältin keine günstige Sozialprognose – „Die mehrfache Haft hat ihn nicht beeindruckt.“– und forderte ein Jahr und zwei Monate. Die Frage sei, ob es noch einmal die Option auf Bewährung gebe, meinte Anwalt Marx. Die Gesamtstrafe sei grundsätzlich richtig, aber sein Mandant habe die Chance auf eine Rückkehr ins Arbeitsleben. Daher sei ein Jahr auf Bewährung angemessen.
Das zog bei der Strafkammer nicht. Sie verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis. „Weniger geht nicht“, sagte Richter Krause. Der Mann habe schon mehrfach Bewährungen vergeigt. In der Vergangenheit sei er immer sehr eklatant auffällig gewesen. Seine Jobaussichten seien ziemlich vage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Revision beim Oberlandesgericht möglich ist.