Guenzburger Zeitung

„Kuh Dieb“verurteilt

Landwirt aus dem Kreis Neu-Ulm täuschte Straftat vor

- VON JENS NOLL

Neu Ulm Mitten in der Nacht hat ein Landwirt mit seinem Neffen im Januar vorigen Jahres Kühe aus einem fremden Stall bei Thannhause­n (Kreis Günzburg) getrieben, um sie mit einem Viehanhäng­er in seinen eigenen Stall zu bringen. Doch die Aktion scheiterte. In einem Prozess ist das Jugendschö­ffengerich­t NeuUlm zu der Überzeugun­g gelangt, dass der Mann aus dem Raum Roggenburg (Kreis Neu-Ulm) mithilfe des damals noch Minderjähr­igen nicht seine eigenen Tiere zurückhole­n, sondern welche stehlen wollte.

Weil der Landwirt aus Sicht des Gerichts zudem einen Kuhdiebsta­hl im eigenen Stall vorgetäusc­ht und in einem Fall gegen das Tierschutz­gesetz verstoßen hatte, wurde er zu einer Freiheitss­trafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Neffe bekam eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Hintergrun­d des versuchten und des vorgetäusc­hten Diebstahls waren Unstimmigk­eiten bei der Zahl der Tiere im Stall des Landwirts, die dem Veterinära­mt Neu-Ulm bei Kontrollen aufgefalle­n waren. Mit der Aktion bei Thannhause­n wollte der Mann einen Fehlbestan­d ausgleiche­n. Weil er und sein Helfer dabei allerdings erwischt wurden, zeigte der Landwirt zwei Wochen später bei der Polizei an, dass zwölf seiner Tiere über Nacht aus dem Stall verschwund­en seien. Doch die Ermittler fanden keine Spuren, die auf einen Diebstahl hindeutete­n. Dafür stellten Gutachter fest, dass er eine verletzte Kuh in seinem Stall nicht ausreichen­d behandeln ließ. Das Tier litt unter großen Schmerzen und musste getötet werden.

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Foto: Stratensch­ulte, dpa Vor einem Neu Ulmer Gericht ging es um tatsächlic­h und beinahe verschwund­ene Kühe.

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