24 Jähriger kauft online Drogen und zahlt mit Bitcoins
Eigentlich hat er mit Rauschgift nichts mehr zu tun. Für Bekannte lässt sich ein IT-Spezialist aber zu Straftaten hinreißen
Memmingen Digitale Währungen wie der Bitcoin sind derzeit das große Ding bei Finanzspekulanten. Doch das virtuelle Zahlungsmittel war schon Jahre vor dem Hype in Umlauf. Ein Prozess gegen einen jungen Mann aus dem nördlichen Landkreis zeigte jetzt eine Schattenseite der Kryptowährung auf.
Der 24-Jährige hatte den Bitcoin nämlich benutzt, um im Netz georderte Drogen zu bezahlen. Dazu war der selbstständige IT-Dienstleister im sogenannten Darknet unterwegs, einem Bereich des Internets, in dem Nutzer durch Verschlüsselung ihrer Verbindungsdaten anonym sind. Im Darknet werden deshalb mitunter illegale Geschäfte abgewickelt, der Bitcoin steht als Zahlungsmittel immer wieder in der Kritik. Transaktionen sind schwer nachzuverfolgen.
Das nützte dem Mann aber nichts, als zwei Bekannte, für die er die Drogen bestellt hatte, bei der Polizei auspackten und ihn belasteten. Bei einer Durchsuchung stellten die Beamten Computer und mehrere Datenträger sicher. Der leitende Ermittler der Kripo NeuUlm berichtet vor dem Amtsgericht Memmingen, dass sich darauf keine stichhaltigen Beweise für die Taten finden ließen. Die brachte ein schlichter Notizzettel, der ebenfalls in der Wohnung gefunden worden war. Darauf festgehalten waren die Zugangsdaten für die Seite, auf der die Drogen bestellt wurden.
Es sind keine Kleinigkeiten, die sich der 24-Jährige in den Jahren 2014 bis 2016 zuschulden hat kommen lassen. Neun Bestellungen konnten die Ermittler mit ihm in Verbindung bringen: Zwei Mal bestellte er jeweils ein Kilogramm Amphetamin, wobei er einmal keine Ware erhielt. Mehrfach orderte er auch Marihuana, insgesamt rund 250 Gramm. Hinzu kamen 20 Ecstasy-Tabletten.
Bereits während seiner dreimonatigen Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Memmingen hatte der Mann die Vorwürfe gestanden. Vor Gericht ließ er das von seinem Verteidiger bestätigen. Zuvor hatte es eine Verständigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft gegeben, die ihm für den Fall eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe zusicherte. Aber wie kam es überhaupt zu den Taten? Der Mann, der vor Gericht höflich auftritt und intelligent wirkt, ist sicher kein klassischer Drogendealer. Er hatte sich trotz einer abgebrochenen Gymnasiallaufbahn ein eigenes Geschäft aufgebaut, lebt bei den Eltern und hat ein geregeltes Einkommen.
Offenbar war ihm seine Hilfsbereitschaft zum Verhängnis geworden. Er habe Freunden und Bekannten Gefallen tun wollen und sich von ihnen breitschlagen lassen, die Drogen zu bestellen, sagt er. Auch weil er von Berufs wegen die Kenntnisse hatte. Außerdem hatte er in seiner Jugend selbst mit Cannabis zu tun, alte Kontakte waren da. Profit zu machen oder gar die Drogen selbst zu konsumieren, sei nicht sein Ziel gewesen, betont der Verteidiger. Ein Drogenscreening hatte bestätigt, dass der Mann clean ist.
Die positive Sozialprognose, die für eine Bewährungsstrafe erforderlich ist, attestierte dem Mann dann auch die Staatsanwältin. Dennoch seien es eine Vielzahl von Delikten gewesen, bei denen auch harte Drogen im Spiel waren. Der Verteidiger versicherte, sein Mandant wolle mit „irgendwelchem ungesetzlichem Mist“nichts mehr zu tun haben. Außerdem hätten die drei Monate Haft einen bleibenden Eindruck hinterlassen.
Das Schöffengericht um den Vorsitzenden Nicolai Braun verhängte schließlich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Außerdem muss der Mann Wertersatz in Höhe von 1000 Euro leisten. Er bezieht sich auf den geschätzten Umsatz, den der Mann mit dem Drogenhandel gemacht hatte. Richter Braun mahnte zum Schluss: „Wenn Sie auf dem Weg weitergehen, führt er ins Verderben.“Der Verurteilte versicherte: „Ich bereue meine Taten.“Er wolle sich jetzt wieder seinem „Traumberuf“als IT-Dienstleister widmen.