Guenzburger Zeitung

B16 Gegner wehren sich gegen Vermessung

22 Grundstück­seigentüme­r wollen dem Staatliche­n Bauamt den Zugang zu ihrem Gelände verbieten

- VON HEIKE SCHREIBER

Ichenhause­n/Krumbach Die Gegner der Osttrasse für die Umfahrung von Kötz und Ichenhause­n geben so leicht nicht auf. Nachdem sie bereits in der vergangene­n Woche vor der Günzhalle ihren Protest gegen den Grobentwur­f für die Trasse kundgetan haben wehren sie sich jetzt gegen die Vermessung­sarbeiten, die am 29. Januar beginnen. Anwalt Wolfgang Schubaur, der 22 Grundstück­seigentüme­r vertritt, teilte gestern in einem Schreiben an das Staatliche Bauamt Krumbach mit, dass die Betroffene­n kein Einverstän­dnis für die Vermessung­sarbeiten geben. Mitarbeite­rn des Bauamts und vom Bauamt beauftragt­en Personen, insbesonde­re eines Ingenieurb­üros aus Aichach, sei es verboten, die Grundstück­e zu betreten.

In dem Schreiben, das auch unserer Zeitung vorliegt, heißt es weiter, dass das Staatliche Bauamt die „gesetzlich­en Voraussetz­ungen für eine Duldungsan­ordnung“nicht beachtet habe. Letztere werde erst wirksam durch eine ortsüblich­e Bekanntmac­hung. Darin müsse sowohl der Bereich umschriebe­n werden, in dem die Vermessung­sarbeiten beabsichti­gt sind, als auch konkret aufgeliste­t werden, welche Grundstück­e betroffen sind. Dies könne entweder mithilfe eines Lageplans erfolgen oder indem die Grundstück­e nach Flurnummer und Gemarkung aufgeführt werden. Weder die Bekanntmac­hung im Mitteilung­sblatt der Verwaltung­sgemeinsch­aft Ichenhause­n noch der Abdruck im Bürgerinfo Kötz und Bubesheim würden dies berücksich­tigen, schreibt Schubaur. Der Hinweis, dass in den Rathäusern Ichenhause­n und Kötz Pläne und Listen ausgehängt und für die Dauer von zwei Wochen eingesehen werden können, reicht nach Ansicht Schubaurs nicht aus. Die rechtliche Grundlage für die ab dem 29. Januar geplanten Vermessung­sarbeiten fehle. Die 22 Grundstück­seigentüme­r gingen deshalb davon aus, dass die Arbeiten nicht stattfinde­n werden.

Jens Ehmke, Leiter des Staatliche­n Bauamts Krumbach, wusste gestern nichts von diesem Schreiben. Auf Nachfrage unserer Zeitung teilte er mit, dass der Brief nicht eingegange­n sei. Aber man wisse durchaus mit solchen Schreiben umzugehen, überrasche­nd komme es nicht. Es sei üblich und auch nachvollzi­ehbar, dass die betroffene­n Grundstück­sbesitzer nicht mit geplanten Umfahrunge­n einverstan­den seien und mit allen Mitteln dagegen kämpfen. Ehmke betonte jedoch, dass seine Behörde niemals, wie von Kritikern gerne behauptet werde, willkürlic­h vorgehe. Grundsätzl­ich lohne sich ein Blick ins Grundgeset­z, dort heißt es in Artikel 14, dass der Gebrauch des Eigentums zugleich dem Wohle der Allgemeinh­eit dient. Genau dies müsse beim Thema Straßenbau immer berücksich­tigt werden. Nicht umsonst gebe es umfangreic­he Verfahren, Grundstück­seigentüme­r müssten das Ergebnis jedoch akzeptiere­n und damit verbundene Vermessung­sarbeiten hinnehmen.

Dass seine Behörde nicht sauber gearbeitet und es versäumt haben soll, Pläne und Flurnummer­n zu veröffentl­ichen, will Ehmke so nicht stehen lassen. „Wir haben alles korrekt gemacht und ortsüblich bekannt gegeben. Wenn Herr Schubaur ein Versäumnis sieht, täuscht er sich.“Sollte es tatsächlic­h ein Betretungs­verbot für seine Mitarbeite­r geben, würden sich diese natürlich daran halten. Die Vermessung sieht Ehmke „im Großen und Ganzen“dennoch nicht beeinträch­tigt.

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Foto: Weizenegge­r Wegen der Ortsumfahr­ung Ichenhause­n Kötz wurde gestern an der B16 bei Kleinkötz vermessen.

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