Guenzburger Zeitung

Wie in Baden Württember­g gewählt wird

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Das bisherige Wahlrecht:

● Der Wähler hat bei der Landtags wahl nur eine Stimme.

● Die Stimme wird für die proportio nale Sitzzuteil­ung einer Partei im Landtag gezählt.

● Die Kandidaten werden in den Wahlkreise­n von den örtlichen Par teigremien aufgestell­t.

● In den 70 Wahlkreise­n werden 70 Direktkand­idaten gewählt. Der mit den meisten Stimmen ist gewählt.

● Zudem gibt es mindestens 50 Zweitmanda­te für Kandidaten, die zwar ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, aber im Vergleich zu anderen Direktkand­idaten ihrer Partei in einem der vier Regierungs­bezirke Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen die meisten Stimmen erhalten haben. Parteilist­en gibt es nicht. Künftiges Wahlrecht:

(Nach den Plänen der Grünen und wie im Koalitions­vertrag vereinbart.)

● Die ersten vier Punkte werden bei behalten.

● Es bleibt bei mindestens 50 Zweit mandaten. Diese sollen aber künftig nach einer Liste vergeben werden.

● Die Liste stellt die Partei auf – auf Landeseben­e oder in kleinen regio nalen Einheiten.

● Auf die Liste kommt, wer durch einen Parteitag gewählt wird.

● Bei der Aufstellun­g der Liste könn ten zum Beispiel Frauen besonders berücksich­tig werden, indem die Par teiführung diese für aussichtsr­eiche Listenplät­ze vorschlägt.

● Je weiter vorne jemand auf der Liste steht, desto wahrschein­licher ist der Einzug ins Parlament. (dpa, AZ)

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