Wie in Baden Württemberg gewählt wird
Das bisherige Wahlrecht:
● Der Wähler hat bei der Landtags wahl nur eine Stimme.
● Die Stimme wird für die proportio nale Sitzzuteilung einer Partei im Landtag gezählt.
● Die Kandidaten werden in den Wahlkreisen von den örtlichen Par teigremien aufgestellt.
● In den 70 Wahlkreisen werden 70 Direktkandidaten gewählt. Der mit den meisten Stimmen ist gewählt.
● Zudem gibt es mindestens 50 Zweitmandate für Kandidaten, die zwar ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, aber im Vergleich zu anderen Direktkandidaten ihrer Partei in einem der vier Regierungsbezirke Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen die meisten Stimmen erhalten haben. Parteilisten gibt es nicht. Künftiges Wahlrecht:
(Nach den Plänen der Grünen und wie im Koalitionsvertrag vereinbart.)
● Die ersten vier Punkte werden bei behalten.
● Es bleibt bei mindestens 50 Zweit mandaten. Diese sollen aber künftig nach einer Liste vergeben werden.
● Die Liste stellt die Partei auf – auf Landesebene oder in kleinen regio nalen Einheiten.
● Auf die Liste kommt, wer durch einen Parteitag gewählt wird.
● Bei der Aufstellung der Liste könn ten zum Beispiel Frauen besonders berücksichtig werden, indem die Par teiführung diese für aussichtsreiche Listenplätze vorschlägt.
● Je weiter vorne jemand auf der Liste steht, desto wahrscheinlicher ist der Einzug ins Parlament. (dpa, AZ)