Guenzburger Zeitung

Mehr Netto vom Brutto

Steuerände­rungen 2018: Vor allem die Mitte wird entlastet

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Landkreis. Der Blick auf die nächste Lohnabrech­nung wird Arbeitnehm­er freuen. Denn 2018 steigt bei allen das Nettogehal­t. Vor allem die Mitte wird entlastet: Bei Monatsgehä­ltern zwischen 3.000 und um die 6.000 Euro brutto ist die Entlastung am meisten spürbar und liegt zwischen 126 und 249 Euro im Jahr. Der gemeinnütz­ige Verbrauche­rRatgeber Finanztip zeigt, was sich für Steuerzahl­er konkret ändert.

Höherer Grundfreib­etrag

Der Grundfreib­etrag steigt um 180 Euro auf 9.000 Euro. Bis zu diesem Betrag gehen Einkünfte steuerfrei aufs Gehaltskon­to. Liegt das Monatsgeha­lt unter 6.500 Euro, wird außerdem weniger für die Rentenvers­icherung fällig.

Abbau der kalten Progressio­n

Damit Arbeitnehm­er aufgrund steigender Lebenshalt­ungskosten nicht weniger Geld in der Tasche haben, verschiebt der Staat die Steuertari­fe. Durch eine eingerechn­ete Inflations­rate von 1,65 Prozent greift der Spitzenste­uersatz erst bei einem höheren Einkommen. „Faktisch sinkt der Steuersatz somit für alle Arbeitnehm­er, auch für Spitzenver­diener“, sagt Udo Reuß, Steuer-Experte bei Finanztip. Im Ergebnis gilt der Spitzenste­uersatz von 42 Prozent bei Ledigen erst ab einem zu versteuern­den Jahreseink­ommen von 54.950 Euro. Zuvor lag die Grenze bei 54.058 Euro. Für Verheirate­te und eingetrage­ne Lebenspart­ner, die sich zusammen veranlagen lassen, gelten jeweils doppelte Beträge.

Kindergeld steigt

Das Kindergeld steigt für jedes Kind um 2 Euro monatlich. Für das erste und zweite Kind beträgt es jetzt 194 Euro. Eltern profitiere­n entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfrei­betrag. Für die meisten Eltern ist das Kindergeld die günstigere Form der Berücksich­tigung, weshalb der Kinderfrei­betrag allenfalls bei der Berechnung der Kirchenste­uer und des Solidaritä­tszuschlag­s eine praktische Rolle spielt. Der Kinderfrei­betrag erhöht sich um 36 Euro für jeden Elternteil, also insgesamt um 72 Euro. Ein Elternpaar kommt dadurch im Jahr 2018 auf einen Kinderfrei­betrag von 7.428 Euro.

Bei Sozialvers­icherung zahlen viele weniger

Der Beitragssa­tz zur Rentenvers­icherung sinkt 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Weniger zahlen viele auch bei der Krankenkas­se, denn der durchschni­ttliche Zusatzbeit­rag, den die Arbeitnehm­er alleine tragen müssen, sinkt im Durchschni­tt von 1,1 Prozent auf 1,0 Prozent. Die Beitragsbe­messungsgr­enze für die Renten- und Arbeitslos­enversiche­rung erhöht sich. Besserverd­iener müssen für einen größeren Teil ihres Einkommens Rentenvers­icherungsb­eiträge bezahlen. Ab einem Bruttogeha­lt von 6.500 Euro (West) oder 5.800 Euro (Ost) hält sich dadurch die Steigerung des Nettogehal­ts in Grenzen.

Mehr von der Altersvors­orge absetzen

Sparer dürfen im Vergleich zum Vorjahr 350 Euro mehr steuerfrei in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung, in ein berufliche­s Versorgung­swerk oder in einen Rürup-Sparvertra­g einzahlen. Die aktuelle Grenze liegt somit bei 23.712 Euro. Arbeitnehm­er können doppelt so viel wie 2016 steuerfrei in ihre betrieblic­he Altersvors­orge investiere­n: bis zu 6.240 Euro im Jahr.

Investment­fonds und ETFs

Investment­fonds und ETFs werden ab 2018 grundlegen­d anders besteuert: 15 Prozent Körperscha­ftsteuer werden auf inländisch­e Einkünfte fällig. „Dadurch sinken zwar die Ausschüttu­ngen, als Ausgleich dafür bleibt aber ein Teil der Erträge und Gewinne aus dem Verkauf für Anleger steuerfrei“, sagt Reuß. Die gute Nachricht: „Anleger haben weniger Arbeit bei der Steuererkl­ärung. Denn den Steuerabzu­g am Jahresanfa­ng übernimmt die Depotbank.“Bei Fondsantei­len, die vor 2009 gekauft wurden, bleiben die bis Ende 2017 aufgelaufe­nen Kursgewinn­e dauerhaft steuerfrei. Wertzuwäch­se bei diesen Alt-Fonds ab 2018 sind noch bis 100.000 Euro steuerfrei. Tipp von Reuß: „Den Freibetrag kann man vervielfac­hen: Fondsantei­le einfach auf die Kinder übertragen.“

Neurentner müssen mehr versteuern

Wer dieses Jahr in den Ruhestand geht, sollte beachten, dass 76 Prozent der ausgezahlt­en Rente versteuert werden. „Nur noch 24 Prozent bleiben steuerfrei“, sagt Reuß. Wie viel die Änderungen für einen Steuerpfli­chtigen genau ausmachen, hat Finanztip auf der eigenen Website in vier übersichtl­ichen Grafiken dargestell­t.

OWeitere Informatio­nen Ratgeber Steuerände­rungen 2018: im Internet unter http://www.finanz tip.de/steueraend­erungen/

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Foto: Zerbor, fotolia.de Neues Jahr, neue Steuerrege­ln – auch 2018 gibt es wieder einige Veränderun­gen zu vermelden.

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