Keine Ruhe vor dem Fiskus
Rentner und die Steuererklärung
Papierkram bleibt auch Rentnern nicht erspart. Denn viele müssen im Alter ihre Steuererklärung machen. Grundsätzlich gilt: „Eine Einkommensteuererklärung wird immer dann verlangt, wenn der Rentner mit seinen Einkünften über dem Grundfreibetrag liegt“, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums beläuft sich der Grundfreibetrag im Jahr 2016 auf 8652 Euro. Allerdings kommt es nicht nur auf die Höhe der Rente an, sondern auch darauf, wann jemand in den Ruhestand gegangen ist. Denn Renten werden erst seit 2005 teilweise besteuert. Wer 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent der Rente versteuern. Ein lediger Rentner kann in diesem Fall nach Angaben des Bundes der Steuerzahler insgesamt 17.892 Euro Rente pro Jahr beziehen, ohne dass er steuerpflichtig wird. Wer hingegen erst 2015 in den Ruhestand ging, muss schon 70 Prozent der Rente versteuern. Hier liegt die höchste steuerfreie Jahresbruttorente bei 14.567 Euro.
„Kommen weitere Einnahmen wie zum Beispiel eine Betriebsrente oder eine private Rentenversicherung hinzu, muss noch einmal neu gerechnet werden“, erklärt Isabel Klocke vom Steuerzahlerzahlerbund.
Wer unsicher ist, ob er eine Einkommensteuererklärung machen muss, sollte sich Hilfe suchen, zum Beispiel bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater. Das ist vor allem deshalb ratsam, weil das Finanzamt Betroffene nicht von sich aus auffordern muss, eine Steuererklärung abzugeben.
Wer eine Einkommensteurerklärung abgeben muss, muss nicht in jedem Fall Steuern zahlen. „Rentner können eine Reihe von Ausgaben steuerlich geltend machen“, erklärt Klocke. Dazu zählen zum Beispiel Sonderausgaben wie Kirchensteuern oder Spenden. Auch die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung mindern die Steuerlast. Einen großen Posten können Gesundheitsausgaben bilden. Allerdings müssen auch Rentner eine zumutbare Eigenbelastung tragen. „Sammeln Sie also alle Belege für Brille, Zahnersatz, Medikamente, Kuren oder Gehhilfen“, rät Klocke. Senioren mit gesundheitlichen Einschränkungen können außerdem vom Behindertenpauschalbetrag profitieren. Zusätzlich profitieren Ruheständler von Steuerfreibeträgen wie dem Altersentlastungsbetrag. Aber Vorsicht: „Im Verlauf der Jahre können Sie durchaus in die Steuerpflicht rutschen“, erklärt Klocke. Das kann zum Beispiel bei Rentenerhöhungen der Fall sein. Allein die Anhebung 2016 hat dazu geführt, dass etwa 160.000 Rentner nun Steuern zahlen müssen. Auch Rentner, die nach dem Tod des Partners Witwenrenten beziehen oder die zusätzlich Mütterrente erhalten, können unter Umständen steuerpflichtig werden. Klocke rät deshalb: „Sie müssen im Verlauf ihrer Rente immer wieder prüfen, ob Sie nicht doch steuerpflichtig werden.“tmn