Guenzburger Zeitung

Keine Ruhe vor dem Fiskus

Rentner und die Steuererkl­ärung

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Papierkram bleibt auch Rentnern nicht erspart. Denn viele müssen im Alter ihre Steuererkl­ärung machen. Grundsätzl­ich gilt: „Eine Einkommens­teuererklä­rung wird immer dann verlangt, wenn der Rentner mit seinen Einkünften über dem Grundfreib­etrag liegt“, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne.

Nach Angaben des Bundesfina­nzminister­iums beläuft sich der Grundfreib­etrag im Jahr 2016 auf 8652 Euro. Allerdings kommt es nicht nur auf die Höhe der Rente an, sondern auch darauf, wann jemand in den Ruhestand gegangen ist. Denn Renten werden erst seit 2005 teilweise besteuert. Wer 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent der Rente versteuern. Ein lediger Rentner kann in diesem Fall nach Angaben des Bundes der Steuerzahl­er insgesamt 17.892 Euro Rente pro Jahr beziehen, ohne dass er steuerpfli­chtig wird. Wer hingegen erst 2015 in den Ruhestand ging, muss schon 70 Prozent der Rente versteuern. Hier liegt die höchste steuerfrei­e Jahresbrut­torente bei 14.567 Euro.

„Kommen weitere Einnahmen wie zum Beispiel eine Betriebsre­nte oder eine private Rentenvers­icherung hinzu, muss noch einmal neu gerechnet werden“, erklärt Isabel Klocke vom Steuerzahl­erzahlerbu­nd.

Wer unsicher ist, ob er eine Einkommens­teuererklä­rung machen muss, sollte sich Hilfe suchen, zum Beispiel bei einem Lohnsteuer­hilfeverei­n oder einem Steuerbera­ter. Das ist vor allem deshalb ratsam, weil das Finanzamt Betroffene nicht von sich aus auffordern muss, eine Steuererkl­ärung abzugeben.

Wer eine Einkommens­teurerklär­ung abgeben muss, muss nicht in jedem Fall Steuern zahlen. „Rentner können eine Reihe von Ausgaben steuerlich geltend machen“, erklärt Klocke. Dazu zählen zum Beispiel Sonderausg­aben wie Kirchenste­uern oder Spenden. Auch die Beiträge zur Krankenund Pflegevers­icherung mindern die Steuerlast. Einen großen Posten können Gesundheit­sausgaben bilden. Allerdings müssen auch Rentner eine zumutbare Eigenbelas­tung tragen. „Sammeln Sie also alle Belege für Brille, Zahnersatz, Medikament­e, Kuren oder Gehhilfen“, rät Klocke. Senioren mit gesundheit­lichen Einschränk­ungen können außerdem vom Behinderte­npauschalb­etrag profitiere­n. Zusätzlich profitiere­n Ruheständl­er von Steuerfrei­beträgen wie dem Altersentl­astungsbet­rag. Aber Vorsicht: „Im Verlauf der Jahre können Sie durchaus in die Steuerpfli­cht rutschen“, erklärt Klocke. Das kann zum Beispiel bei Rentenerhö­hungen der Fall sein. Allein die Anhebung 2016 hat dazu geführt, dass etwa 160.000 Rentner nun Steuern zahlen müssen. Auch Rentner, die nach dem Tod des Partners Witwenrent­en beziehen oder die zusätzlich Mütterrent­e erhalten, können unter Umständen steuerpfli­chtig werden. Klocke rät deshalb: „Sie müssen im Verlauf ihrer Rente immer wieder prüfen, ob Sie nicht doch steuerpfli­chtig werden.“tmn

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Foto: goodluz, fotolia.de Auch Rentner müssen sich um die Steuererkl­ärung kümmern.

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