Guenzburger Zeitung

Jetzt sind Antworten gefragt

Auch Günzburg verschickt bis auf Weiteres keine Bescheide mehr an Anlieger

- VON REBEKKA JAKOB UND PETER BAUER

Günzburg Die Mitglieder der Freien Wähler, die diese Woche am Wätteplatz Unterschri­ften für ein Volksbegeh­ren gegen die Straßenaus­baubeiträg­e sammelten. Die beiden Reisensbur­ger Grundstück­sbesitzer, die im Februar eine Verhandlun­g vor dem Verwaltung­sgericht mit ihrer Klage gegen die Stadt Günzburg vor sich haben. Die Mitarbeite­r im Günzburger Rathaus, welche die unbeliebte­n Bescheide verschicke­n, und nicht zuletzt der Oberbürger­meister: Sie alle warten derzeit vor allem auf Antworten. Antworten auf die Fragen, die sich nach der Ankündigun­g der CSU in Bayern stellen, die Straßenaus­baubeiträg­e abzuschaff­en. Bis diese Fragen beantworte­t sind, gilt auch im Günzburger Rathaus: Bescheide werden vorerst nicht verschickt.

„Wir werden aktuell nichts mehr abrechnen, bis eine Lösung vorliegt“, so Oberbürger­meister Gerhard Jauernig auf Anfrage unserer Zeitung. „Die Abrechnung­en stellen wir einfach zurück.“Eine Entscheidu­ng, die Jauernig als Verbandsvo­rsitzender der kreisangeh­örigen Städte in Schwaben den Kommunen ebenfalls anrät. „Jede Gemeinde muss diese Entscheidu­ng für sich selber treffen – in enger Abstimmung mit der zuständige­n Rechtsaufs­icht, in unserem Fall das Landratsam­t.“Auch andere Kommunen im Landkreis wie Krumbach, Thannhause­n oder Breitentha­l handhaben es bereits so.

„Die Abrechnung von Straßenaus­baubeiträg­en war noch nie vergnügung­ssteuerpfl­ichtig – weder für die Anlieger, die Mitarbeite­r im Rathaus noch für Lokalpolit­iker“, spricht Jauernig die wiederholt­en Diskussion­en und Probleme mit dem Anlieger-Anteil an den Kosten beim Ausbau von Straßen an. Damit sich das künftig für alle Seiten ändert, müsse aber „ganz schnell eine gesetzlich­e Regelung her“. Dazu gehöre nicht nur die Frage, wie und aus welchen Mitteln des Freistaats die Städte und Gemeinden den Kostenante­il ersetzt bekommen. „Spannend ist für mich auch die Frage der Übergangsf­risten.“Ab welchem Stichtag wird die neue Regelung gelten – und sollen eventuell Anlieger, die bereits bezahlt haben, ihr Geld zurückbeko­mmen? Laufende Verfahren wie jene um Reisensbur­ger Grundstück­e, die am 8. Februar vor dem Augsburger Verwaltung­sgericht verhandelt werden, dürften noch nach der bisherigen Rechtslage entschiede­n werden.

Die CSU-Landtagsab­geordneten Alfred Sauter und Hans Reichhart kündigen im Gespräch mit unserer Zeitung an, dass eine Neuregelun­g so schnell wie möglich kommen werde und nicht auf die lange Bank geschoben werde. Es gebe Gespräche zwischen der Staatsregi­erung, der CSU-Fraktion und den kommunalen Spitzenver­bänden. Beide halten es für denkbar, dass eine gesetzlich­e Neuregelun­g in rund drei Monaten unter Dach und Fach sein könnte. Beide sagen aber auch, dass die Regelung der vielen Details nicht einfach sei. Dies betreffe unter anderem laufende Verfahren und das Thema der nicht vorliegend­en Endabrechn­ung. Zu klären sei auch die Thematik laufender Klagen.

Bei den Details wird es schwierig

Verständni­s haben sie für die Forderung der Kommunen nach finanziell­er Kompensati­on. Die Refinanzie­rung müsse geklärt werden. Wie sieht diese konkret aus? Sauter betont, dass dies beim Thema Straßenaus­bau auch eine Frage des zugrunde gelegten Standards sei. Bekanntlic­h hätten Bürger verschiede­nen Kommunen ja vorgeworfe­n, dass beim Straßenbau immer wieder Luxussanie­rungen auf Kosten der Anlieger angestrebt würden. Sauter geht davon aus, dass es bei bereits rechtskräf­tigen Bescheiden auch bleibe. In anderen Fällen könne die Staatsregi­erung Empfehlung­en geben, aber bei der Suche nach Lösungen seien auch die Kommunen gefordert, die sich dann „etwas einfallen lassen“müssten. Das deutet an, dass es zwischen der Landespoli­tik und der Kommunalpo­litik noch einigen Gesprächsb­edarf gibt. Aber Reichhart sagt auch, dass die bisherige Regelung mit Blick auf den zunehmende­n Unmut der Bürger „nicht mehr zu halten war“.

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