Jetzt sind Antworten gefragt
Auch Günzburg verschickt bis auf Weiteres keine Bescheide mehr an Anlieger
Günzburg Die Mitglieder der Freien Wähler, die diese Woche am Wätteplatz Unterschriften für ein Volksbegehren gegen die Straßenausbaubeiträge sammelten. Die beiden Reisensburger Grundstücksbesitzer, die im Februar eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht mit ihrer Klage gegen die Stadt Günzburg vor sich haben. Die Mitarbeiter im Günzburger Rathaus, welche die unbeliebten Bescheide verschicken, und nicht zuletzt der Oberbürgermeister: Sie alle warten derzeit vor allem auf Antworten. Antworten auf die Fragen, die sich nach der Ankündigung der CSU in Bayern stellen, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Bis diese Fragen beantwortet sind, gilt auch im Günzburger Rathaus: Bescheide werden vorerst nicht verschickt.
„Wir werden aktuell nichts mehr abrechnen, bis eine Lösung vorliegt“, so Oberbürgermeister Gerhard Jauernig auf Anfrage unserer Zeitung. „Die Abrechnungen stellen wir einfach zurück.“Eine Entscheidung, die Jauernig als Verbandsvorsitzender der kreisangehörigen Städte in Schwaben den Kommunen ebenfalls anrät. „Jede Gemeinde muss diese Entscheidung für sich selber treffen – in enger Abstimmung mit der zuständigen Rechtsaufsicht, in unserem Fall das Landratsamt.“Auch andere Kommunen im Landkreis wie Krumbach, Thannhausen oder Breitenthal handhaben es bereits so.
„Die Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen war noch nie vergnügungssteuerpflichtig – weder für die Anlieger, die Mitarbeiter im Rathaus noch für Lokalpolitiker“, spricht Jauernig die wiederholten Diskussionen und Probleme mit dem Anlieger-Anteil an den Kosten beim Ausbau von Straßen an. Damit sich das künftig für alle Seiten ändert, müsse aber „ganz schnell eine gesetzliche Regelung her“. Dazu gehöre nicht nur die Frage, wie und aus welchen Mitteln des Freistaats die Städte und Gemeinden den Kostenanteil ersetzt bekommen. „Spannend ist für mich auch die Frage der Übergangsfristen.“Ab welchem Stichtag wird die neue Regelung gelten – und sollen eventuell Anlieger, die bereits bezahlt haben, ihr Geld zurückbekommen? Laufende Verfahren wie jene um Reisensburger Grundstücke, die am 8. Februar vor dem Augsburger Verwaltungsgericht verhandelt werden, dürften noch nach der bisherigen Rechtslage entschieden werden.
Die CSU-Landtagsabgeordneten Alfred Sauter und Hans Reichhart kündigen im Gespräch mit unserer Zeitung an, dass eine Neuregelung so schnell wie möglich kommen werde und nicht auf die lange Bank geschoben werde. Es gebe Gespräche zwischen der Staatsregierung, der CSU-Fraktion und den kommunalen Spitzenverbänden. Beide halten es für denkbar, dass eine gesetzliche Neuregelung in rund drei Monaten unter Dach und Fach sein könnte. Beide sagen aber auch, dass die Regelung der vielen Details nicht einfach sei. Dies betreffe unter anderem laufende Verfahren und das Thema der nicht vorliegenden Endabrechnung. Zu klären sei auch die Thematik laufender Klagen.
Bei den Details wird es schwierig
Verständnis haben sie für die Forderung der Kommunen nach finanzieller Kompensation. Die Refinanzierung müsse geklärt werden. Wie sieht diese konkret aus? Sauter betont, dass dies beim Thema Straßenausbau auch eine Frage des zugrunde gelegten Standards sei. Bekanntlich hätten Bürger verschiedenen Kommunen ja vorgeworfen, dass beim Straßenbau immer wieder Luxussanierungen auf Kosten der Anlieger angestrebt würden. Sauter geht davon aus, dass es bei bereits rechtskräftigen Bescheiden auch bleibe. In anderen Fällen könne die Staatsregierung Empfehlungen geben, aber bei der Suche nach Lösungen seien auch die Kommunen gefordert, die sich dann „etwas einfallen lassen“müssten. Das deutet an, dass es zwischen der Landespolitik und der Kommunalpolitik noch einigen Gesprächsbedarf gibt. Aber Reichhart sagt auch, dass die bisherige Regelung mit Blick auf den zunehmenden Unmut der Bürger „nicht mehr zu halten war“.