Sachgrundlos
Das Arbeitsrecht ist in seiner sprachlichen Ausgestaltung ungefähr so attraktiv wie ein Schwarzes Brett auf dem Büroflur. Das fängt schon mit der spröden Selbstdefinition an. „Arbeitsrecht ist nicht das Recht der Arbeit (jede körperliche und geistige Leistung) schlechthin, sondern ein Sonderrecht, das den wirtschaftlich Abhängigen und sozial Schutzbedürftigen zusteht. Es ist das Recht der unselbstständigen Arbeitnehmer und regelt den sozialen Sondertatbestand der abhängigen Arbeit in seinen individuellen sowie kollektiven Bezügen.“Auf dem Speiseplan der Kantine geht’s saftiger zu.
Manchmal, ähnlich einem Fußball, den sie vom Trainingsplatz über den Zaun bis auf den Marktplatz gebolzt haben, kullert aus dem geschlossenen System Arbeitsrecht etwas bis in die breite Öffentlichkeit. Das Wort „sachgrundlos“beispielsweise. Es ist zwar schön dreisilbig wie abgrundtief, gnadenlos und anstandslos, aber doch trocken wie das Innere einer Schreibtischschublade.
„Sachgrundlose Befristung“von Arbeitsverhältnissen ist gerade einer dieser grundsätzlichen Streitpunkte im Prä-GroKo-Zeitalter, das inzwischen (grundsolide Sondierungen!) bereits fast so lange währt und ähnlich dramatisch ist wie das Holozän. Was ist das sprachliche Gegenteil von sachgrundlos? Sachgrundbasiert? Sachgrundberechtigt? Sachgrundvoll? Uferlos? Bitte sachdienliche Hinweise unter #sachgrundlos.
Es ist hier nicht der Ort, ins TzBfG einzusteigen. Aber das isolierte Wort lässt einen schwer wieder los. Nicht als Substantiv („Trägt sein schweres Sachgrundlos mit Fassung“), und als Verb („Sachgrundlosen Sie doch hier nicht so rum!“) auch nicht. Und mit Wehmut erinnert man sich an sachgrundlose Haltlosigkeit