Null Promille für Narren am Steuer
Was die Polizei Faschingsfreunden rät
Landkreis Der Fasching geht in den Endspurt: Vom heutigen Gumpigen Donnerstag bis Faschingsdienstag erreichen die närrischen Tage ihren Höhepunkt. Trotz aller Ausgelassenheit appelliert die Polizei an die Vernunft der Faschingsteilnehmer, insbesondere im Hinblick auf „trinken“und „fahren“.
Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West während dieser närrischen Tage insgesamt 30 Verkehrsteilnehmer wegen Alkoholund Drogendelikten im Straßenverkehr angezeigt. Mit einer Alkoholbeeinflussung von mehr als 0,5 Promille mussten 20 Verkehrsteilnehmer mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem mindestens einmonatigen Fahrverbot rechnen. Zehn weitere wurden wegen Trunkenheit im Verkehr angezeigt, da sie mit mehr als 1,1 Promille ein Kraftfahrzeug führten. Der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe waren die Folge. Bei einem Alkoholwert von 1,6 Promille und mehr droht auch dem Radfahrer der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe.
Doch auch bereits eine geringe Alkoholbeeinflussung kann beim Führen eines Fahrzeugs zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille, in Verbindung mit der Gefährdung oder Schädigung anderer, kann die Fahrerlaubnis in Gefahr sein. Null Promille gelten für Führerscheinneulinge während der zweijährigen Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren. Die Polizei empfiehlt deshalb allen Faschingsnarren für die nächsten Tage:
Der Fahrer einer Gruppe bleibt nüchtern und bringt die anderen sicher nach Hause.
Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi.
Sorgen Sie für eine Abholmöglichkeit. (zg)