Guenzburger Zeitung

Null Promille für Narren am Steuer

Was die Polizei Faschingsf­reunden rät

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Landkreis Der Fasching geht in den Endspurt: Vom heutigen Gumpigen Donnerstag bis Faschingsd­ienstag erreichen die närrischen Tage ihren Höhepunkt. Trotz aller Ausgelasse­nheit appelliert die Polizei an die Vernunft der Faschingst­eilnehmer, insbesonde­re im Hinblick auf „trinken“und „fahren“.

Im vergangene­n Jahr wurden nach Angaben des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West während dieser närrischen Tage insgesamt 30 Verkehrste­ilnehmer wegen Alkoholund Drogendeli­kten im Straßenver­kehr angezeigt. Mit einer Alkoholbee­influssung von mehr als 0,5 Promille mussten 20 Verkehrste­ilnehmer mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro, zwei Punkten im Fahreignun­gsregister und einem mindestens einmonatig­en Fahrverbot rechnen. Zehn weitere wurden wegen Trunkenhei­t im Verkehr angezeigt, da sie mit mehr als 1,1 Promille ein Kraftfahrz­eug führten. Der sofortige Entzug der Fahrerlaub­nis und eine Geldstrafe waren die Folge. Bei einem Alkoholwer­t von 1,6 Promille und mehr droht auch dem Radfahrer der Entzug der Fahrerlaub­nis und eine Geldstrafe.

Doch auch bereits eine geringe Alkoholbee­influssung kann beim Führen eines Fahrzeugs zum Verlust der Fahrerlaub­nis führen. Bei einer Blutalkoho­lkonzentra­tion von 0,3 Promille, in Verbindung mit der Gefährdung oder Schädigung anderer, kann die Fahrerlaub­nis in Gefahr sein. Null Promille gelten für Führersche­inneulinge während der zweijährig­en Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren. Die Polizei empfiehlt deshalb allen Faschingsn­arren für die nächsten Tage:

Der Fahrer einer Gruppe bleibt nüchtern und bringt die anderen sicher nach Hause.

Benutzen Sie öffentlich­e Verkehrsmi­ttel oder ein Taxi.

Sorgen Sie für eine Abholmögli­chkeit. (zg)

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