Kaution: Das ist wichtig
● Der Vermieter hat das Recht zu prüfen, ob er nach dem Auszug noch Ansprüche gegen seinen frühe ren Mieter hat. Wie lange er sich dafür Zeit lassen darf, ist aber um stritten. Die Spanne schwankt zwi schen einem, drei und sechs Mona ten, so Ulrich Ropertz vom Deut schen Mieterbund. Der Vermieter darf theoretisch zwar eigene Forderun gen wie zum Beispiel Mietrückstände oder Schadenersatz mit der Kauti on verrechnen sowie Geld einbehal ten, um voraussichtliche Nachfor derungen aus der Betriebskostenab rechnung decken zu können. Doch die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Nach Ansicht des Landgerichts Berlin darf ein Vermie ter neuerdings nur dann die Kauti on hernehmen, wenn es unstreitig ist, dass ihm noch Geld zusteht (67 S 111/17). (AZ)