Guenzburger Zeitung

Bewährung für tödliche Raserei

Zwei Kinder starben damals auf der A 9

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Ingolstadt Ein Autobahnra­ser ist für einen Unfall mit zwei getöteten Kindern rechtskräf­tig zu einer Bewährungs­strafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der damals 49 Jahre alte Münchner war im Mai 2016 auf der Autobahn 9 in Bayern mit rund 180 Kilometern pro Stunde unterwegs, obwohl die Straße dort nass war und nur Tempo 80 erlaubt war. Der Mann verlor die Kontrolle über sein Auto und rammte den Wagen einer sechsköpfi­gen Familie. Die acht und neun Jahre alten Söhne wurde aus dem Fahrzeug geschleude­rt und starben. Die Eltern sowie zwei Töchter wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Wie das Ingolstädt­er Landgerich­t am Freitag mitteilte, wurde das im November 2017 verkündete Urteil des Amtsgerich­ts Ingolstadt nun rechtskräf­tig, nachdem die Berufung zurückgezo­gen wurde (Az.: 2Ds 12 Js 8659/16). Das Gericht hatte dem Raser bei dem Urteil zugutegeha­lten, dass die getöteten Jungen nicht angeschnal­lt waren und deswegen aus dem Fahrzeug geschleude­rt wurden.

Zudem habe der Angeklagte bisher ein unbescholt­enes Leben geführt und bei dem Unfall ebenfalls schwere bleibende Verletzung­en körperlich­er und psychische­r Art erlitten, erklärte Gerichtssp­recherin Heike Linz-Höhne. Der wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt­e Mann muss zudem mehrere tausend Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g zahlen und verliert für weitere sechs Monate seinen Führersche­in.

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