Faschingsumzug endet in Polizeigewahrsam
In Balzhausen rastet ein 26-Jähriger aus und attackiert Polizisten. Er erinnert sich an nichts – nicht zum ersten Mal
Günzburg/Balzhausen „Leider ist es bei Gericht so, dass man ein Jahr später den Fasching vom Vorjahr aufarbeiten muss.“Walter Henle weiß, wovon er spricht. Bei dem erfahrenen Juristen und Direktor am Amtsgericht Günzburg sind schon viele Straftaten rund um die Faschingszeit auf dem Tisch gelandet.
Und so ist es auch in diesem Jahr wieder. Angeklagt ist ein 26-Jähriger, der sich beim Balzhauser Faschingsumzug 2017 gehörig danebenbenommen hat. Laut Anklage riss der erheblich Betrunkene im Streit einen 24-Jährigen um. Sicherheitsleute trennten die Streithähne sofort. Doch als zwei Polizeibeamte dazukamen, um den Mann mitzunehmen, rastete er aus. Mit Gewalt mussten die Polizisten den um sich schlagenden und tretenden Angeklagten in ihr Auto zwingen, um ihn mit auf die Krumbacher Wache zu nehmen. Während der Fahrt versuchte er mehrfach, den Beamten, der ihn auf der Rückbank festhielt, zu beißen. Später ergab ein Alkotest einen Wert von 2,6 Promille.
Vor Gericht kann der Mann zu den Vorwürfen nichts sagen. Seine Erinnerung setze bei dem Zeitpunkt aus, als er auf einem Faschingswagen kurz hintereinander mehrere Schnäpse getrunken habe. Über seinen Verteidiger gibt er die Taten dennoch zu: „Es wird so gewesen sein, auch wenn er selber leider nichts dazu sagen kann“, so der Rechtsanwalt.
Die Zeugen konnten die Erinnerung aber auffrischen. Das Opfer der ersten Attacke berichtete von einer Beschimpfung des Angeklagten durch einen Unbekannten. Auf eine Milderung der Strafe darf der Angeklagte deshalb aber nicht hoffen. Denn er ist für seine Ausraster unter Alkoholeinfluss bekannt. „Es gab schon öfter Probleme, immer war Alkohol im Spiel“, erzählt einer der beteiligten Polizisten. Er berichtet auch, dass sie den aggressiven Mann zunächst in die Obhut seines Bruders geben wollten. Doch nur wenige Minuten später habe es auch zwischen den Geschwistern gekracht. Als die Beamten den 26-Jährigen in Gewahrsam nehmen wollten, eskalierte die Situation.
Trotz seines jungen Alters hat der Angeklagte offenbar bereits ein ernstes Alkoholproblem. Immer wieder wurde er betrunken straffällig, wegen eines anderen Körperverletzungsdelikts stand er zum Tatzeitpunkt unter offener Bewährung. Er hatte bereits Jugendarrest abgesessen und war fast zwei Jahre in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Daraus gelernt hat er offenbar nichts. „Warum soll ich jetzt eine positive Sozialprognose stellen?“, fragt Richter Henle. Die ist notwendig, um noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen.
Doch beim Angeklagten scheint in der Zwischenzeit die Erkenntnis gereift zu sein, dass er selbst etwas tun muss. Er habe bereits eine Beratung bei der Suchtfachambulanz der Caritas in Anspruch genommen und sei auch bereit, eine stationäre Therapie über mehrere Monate zu machen. Seine einzige Angst ist, dass sich das negativ auf seine Arbeit auswirkt, die er erst seit kurzer Zeit wieder hat. Doch für den Richter ist eine Therapie zwingend notwendig. Er macht sie zur Auflage und gibt dem Mann damit noch eine letzte Chance. Mit zehn Monaten auf Bewährung werden seine Taten geahndet. „Ich setze Vertrauen in Sie, dass Sie die Therapie durchziehen“, sagt Henle. Außerdem empfiehlt er dem Mann, sich künftig von Alkohol fernzuhalten. „Es ist selten dämlich, in Ihrer Situation auf den Fasching zu gehen.“Zusätzlich muss der 26-Jährige 2500 Euro an das Dominikus-Ringeisen-Werk zahlen.