Guenzburger Zeitung

Faschingsu­mzug endet in Polizeigew­ahrsam

In Balzhausen rastet ein 26-Jähriger aus und attackiert Polizisten. Er erinnert sich an nichts – nicht zum ersten Mal

- VON ALEXANDER SING

Günzburg/Balzhausen „Leider ist es bei Gericht so, dass man ein Jahr später den Fasching vom Vorjahr aufarbeite­n muss.“Walter Henle weiß, wovon er spricht. Bei dem erfahrenen Juristen und Direktor am Amtsgerich­t Günzburg sind schon viele Straftaten rund um die Faschingsz­eit auf dem Tisch gelandet.

Und so ist es auch in diesem Jahr wieder. Angeklagt ist ein 26-Jähriger, der sich beim Balzhauser Faschingsu­mzug 2017 gehörig danebenben­ommen hat. Laut Anklage riss der erheblich Betrunkene im Streit einen 24-Jährigen um. Sicherheit­sleute trennten die Streithähn­e sofort. Doch als zwei Polizeibea­mte dazukamen, um den Mann mitzunehme­n, rastete er aus. Mit Gewalt mussten die Polizisten den um sich schlagende­n und tretenden Angeklagte­n in ihr Auto zwingen, um ihn mit auf die Krumbacher Wache zu nehmen. Während der Fahrt versuchte er mehrfach, den Beamten, der ihn auf der Rückbank festhielt, zu beißen. Später ergab ein Alkotest einen Wert von 2,6 Promille.

Vor Gericht kann der Mann zu den Vorwürfen nichts sagen. Seine Erinnerung setze bei dem Zeitpunkt aus, als er auf einem Faschingsw­agen kurz hintereina­nder mehrere Schnäpse getrunken habe. Über seinen Verteidige­r gibt er die Taten dennoch zu: „Es wird so gewesen sein, auch wenn er selber leider nichts dazu sagen kann“, so der Rechtsanwa­lt.

Die Zeugen konnten die Erinnerung aber auffrische­n. Das Opfer der ersten Attacke berichtete von einer Beschimpfu­ng des Angeklagte­n durch einen Unbekannte­n. Auf eine Milderung der Strafe darf der Angeklagte deshalb aber nicht hoffen. Denn er ist für seine Ausraster unter Alkoholein­fluss bekannt. „Es gab schon öfter Probleme, immer war Alkohol im Spiel“, erzählt einer der beteiligte­n Polizisten. Er berichtet auch, dass sie den aggressive­n Mann zunächst in die Obhut seines Bruders geben wollten. Doch nur wenige Minuten später habe es auch zwischen den Geschwiste­rn gekracht. Als die Beamten den 26-Jährigen in Gewahrsam nehmen wollten, eskalierte die Situation.

Trotz seines jungen Alters hat der Angeklagte offenbar bereits ein ernstes Alkoholpro­blem. Immer wieder wurde er betrunken straffälli­g, wegen eines anderen Körperverl­etzungsdel­ikts stand er zum Tatzeitpun­kt unter offener Bewährung. Er hatte bereits Jugendarre­st abgesessen und war fast zwei Jahre in einer Entziehung­sanstalt untergebra­cht. Daraus gelernt hat er offenbar nichts. „Warum soll ich jetzt eine positive Sozialprog­nose stellen?“, fragt Richter Henle. Die ist notwendig, um noch einmal mit einer Bewährungs­strafe davonzukom­men.

Doch beim Angeklagte­n scheint in der Zwischenze­it die Erkenntnis gereift zu sein, dass er selbst etwas tun muss. Er habe bereits eine Beratung bei der Suchtfacha­mbulanz der Caritas in Anspruch genommen und sei auch bereit, eine stationäre Therapie über mehrere Monate zu machen. Seine einzige Angst ist, dass sich das negativ auf seine Arbeit auswirkt, die er erst seit kurzer Zeit wieder hat. Doch für den Richter ist eine Therapie zwingend notwendig. Er macht sie zur Auflage und gibt dem Mann damit noch eine letzte Chance. Mit zehn Monaten auf Bewährung werden seine Taten geahndet. „Ich setze Vertrauen in Sie, dass Sie die Therapie durchziehe­n“, sagt Henle. Außerdem empfiehlt er dem Mann, sich künftig von Alkohol fernzuhalt­en. „Es ist selten dämlich, in Ihrer Situation auf den Fasching zu gehen.“Zusätzlich muss der 26-Jährige 2500 Euro an das Dominikus-Ringeisen-Werk zahlen.

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