Kein Grabschmuck bei den Urnenstelen
Warum die Gemeinde Ellzee die Friedhofsatzung ändern muss und was künftig noch erlaubt ist
Ellzee Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Ellzee gab es einen brisanten Tagesordnungspunkt: die Änderung der Friedhofsatzung. Künftig ist an und vor den Urnenstelen das Abstellen von Vasen, Grablichtern, Bildern und Blumen nicht mehr gestattet. Die Gemeinde sah sich zu diesem Schritt gezwungen, da abgestellte Gegenstände in der Vergangenheit nicht wieder entfernt wurden und die Gemeinde keine Handhabe hatte, dies auf ihre Kosten in Eigenregie zu tun. Der Änderungsantrag wurde bei vier fehlenden Gemeinderäten mit Ausnahme von Stefan Fischer gut geheißen, auch wenn er gegenüber normalen Grabstätten für die Hinterbliebenen eine Beeinträchtigung darstellt.
Einstimmig erfolgte der Vorschlag, die Kirchstraße in Stoffenried für den Verkehr zu sperren. Die kürzlich erst sanierte, schmale Straße entlang der Kirchenmauer, eine Verbindung der Schwaningerstraße zur Weiherstraße, soll mit beweglichen Pollern gesichert und nur für den Personenverkehr freigegeben werden. Nachdem die Lkw-Maut im Verlauf des Jahres auch auf Bundesstraßen ausgeweitet wird, kommt im Bereich des Maderweges eine Kontrollstelle in Form einer vier Meter hohen Säule zum Einsatz. Eine Verkehrsschau, auf der zum Teil aus Bürgerversammlungen vorgetragene Anliegen zur Sprache kommen, findet mit Vertretern der Polizei und des Landratsamtes statt.
Bei einem bereits genehmigten Bauantrag bei einer Biogasanlage in Hilbertshausen ergab sich eine Änderung. Der vorgesehene Behälter von ursprünglich 22 mal vier Meter wird auf 22 mal sechs Meter erweitert. Er wird zwei Meter tiefer ins Erdreich reichen und wurde genehmigt.