Illegales Rennen: Zeugen gesucht
Zwei Autofahrer haben sich duelliert
Ulm Es müssen Szenen wie aus Stock-Car-Rennen gewesen sein. Zeugen berichten der Polizei, dass am Freitagabend, kurz nach 21 Uhr, zwei Autofahrer mit mindestens 100 Stundenkilometern auf der Frauenstraße in Richtung Neue Straße gerast seien. Die Autos sollen sich während der Fahrt gerammt haben. Die Fahrzeuge sind zudem angeblich in der Neuen Straße phasenweise über den Gehweg gerast. Andere Verkehrsteilnehmer mussten stark bremsen, um Unfälle zu vermeiden, schilderten die Zeugen nach Polizeiangaben weiter.
Die Zeugen gaben der Polizei konkrete Hinweise auf die beteiligten Fahrzeuge. Die Ulmer Polizei ermittelt jetzt. Für diese Ermittlungen bitten die Sicherheitskräfte um weitere Hinweise. Sie fragt: Wer hat das Rennen der Autos am Freitag in der Frauenstraße, möglicherweise auch in anderen Straßen, beobachtet? Wer wurde durch die Autos behindert oder gefährdet? Wer kann Hinweise auf die Fahrer geben?
Die Ulmer Polizei hat immer wieder mit illegalen Autorennen zu tun. Oft ist die Olgastraße das Ziel der Raser. Schlagzeilen machte ein Fall vor drei Jahren. Ein 22-jähriger offensichtlicher Autonarr musste sich wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Er soll am 1. August 2015, kurz vor Mitternacht, mit hoher Geschwindigkeit - laut Staatsanwaltschaft 102 Stundenkilometer, erlaubt sind 50 km/h - einen 45-jährigen Radfahrer in der Olgastraße in der Nähe des Hauptbahnhofs mit dem hochgetunten 280-PS-Schlitten seines Vaters erfasst und schwer verletzt haben. Wie ein Polizeisprecher auf Nachfrage sagte, sei nicht zuletzt wegen dieses schlagzeilenträchtigen Falles, der Kontrolldruck deutlich erhöht worden.
Daraufhin habe sich die Lage beruhigt, die Polizei habe kaum noch Rennen verzeichnet. Die Teilnahme an nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen war bisher nur eine Ordnungswidrigkeit, solange niemand ernsthaft zu Schaden kam. Mitte vergangenen Jahres wurde für diese Taten ein neuer Tatbestand eingeführt, der die entsprechende Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung ersetzt. Wer ein verbotenes Rennen ausrichtet, durchführt oder daran teilnimmt, wird mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft sanktioniert. Bei schweren Personenschäden können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden.