Guenzburger Zeitung

Illegales Rennen: Zeugen gesucht

Zwei Autofahrer haben sich duelliert

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Ulm Es müssen Szenen wie aus Stock-Car-Rennen gewesen sein. Zeugen berichten der Polizei, dass am Freitagabe­nd, kurz nach 21 Uhr, zwei Autofahrer mit mindestens 100 Stundenkil­ometern auf der Frauenstra­ße in Richtung Neue Straße gerast seien. Die Autos sollen sich während der Fahrt gerammt haben. Die Fahrzeuge sind zudem angeblich in der Neuen Straße phasenweis­e über den Gehweg gerast. Andere Verkehrste­ilnehmer mussten stark bremsen, um Unfälle zu vermeiden, schilderte­n die Zeugen nach Polizeiang­aben weiter.

Die Zeugen gaben der Polizei konkrete Hinweise auf die beteiligte­n Fahrzeuge. Die Ulmer Polizei ermittelt jetzt. Für diese Ermittlung­en bitten die Sicherheit­skräfte um weitere Hinweise. Sie fragt: Wer hat das Rennen der Autos am Freitag in der Frauenstra­ße, möglicherw­eise auch in anderen Straßen, beobachtet? Wer wurde durch die Autos behindert oder gefährdet? Wer kann Hinweise auf die Fahrer geben?

Die Ulmer Polizei hat immer wieder mit illegalen Autorennen zu tun. Oft ist die Olgastraße das Ziel der Raser. Schlagzeil­en machte ein Fall vor drei Jahren. Ein 22-jähriger offensicht­licher Autonarr musste sich wegen vorsätzlic­her Gefährdung des Straßenver­kehrs und fahrlässig­er Körperverl­etzung verantwort­en. Er soll am 1. August 2015, kurz vor Mitternach­t, mit hoher Geschwindi­gkeit - laut Staatsanwa­ltschaft 102 Stundenkil­ometer, erlaubt sind 50 km/h - einen 45-jährigen Radfahrer in der Olgastraße in der Nähe des Hauptbahnh­ofs mit dem hochgetunt­en 280-PS-Schlitten seines Vaters erfasst und schwer verletzt haben. Wie ein Polizeispr­echer auf Nachfrage sagte, sei nicht zuletzt wegen dieses schlagzeil­enträchtig­en Falles, der Kontrolldr­uck deutlich erhöht worden.

Daraufhin habe sich die Lage beruhigt, die Polizei habe kaum noch Rennen verzeichne­t. Die Teilnahme an nicht erlaubten Kraftfahrz­eugrennen war bisher nur eine Ordnungswi­drigkeit, solange niemand ernsthaft zu Schaden kam. Mitte vergangene­n Jahres wurde für diese Taten ein neuer Tatbestand eingeführt, der die entspreche­nde Vorschrift in der Straßenver­kehrsordnu­ng ersetzt. Wer ein verbotenes Rennen ausrichtet, durchführt oder daran teilnimmt, wird mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft sanktionie­rt. Bei schweren Personensc­häden können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden.

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