Guenzburger Zeitung

Immer mehr Eltern bleiben beim kranken Kind

Wenn ein Virus die Tochter oder den Sohn erwischt, stehen viele berufstäti­ge Mütter und Väter vor einem großen Problem: Wer kümmert sich jetzt daheim um den Nachwuchs?

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hinke Bayern trotzdem etwas hinterher.

Auffällig sei der Unterschie­d zu ostdeutsch­en Bundesländ­ern. Mit 28 Prozent Väter-Anteil sind Sachsen und Thüringen Vorreiter. Ein Grund könne sein, dass ostdeutsch­e Frauen häufiger arbeiten, erklärt Schwab. Gleichbere­chtigte Doppelverd­iener-Modelle im Osten seien immer noch stärker verbreitet. Dagegen sei in Bayern der Hausfrauen­anteil viel höher.

SPD-Landtagsab­geordnete Simone Strohmayr sieht den Anstieg des Kinderkran­kengeldes darin begründet, dass die Zahl der Alleinerzi­ehenden ansteigt. Egal ob Frau oder Mann, sie alle würden auf der Arbeit einen Druck spüren. Strohmayr, selbst dreifache Mutter, sagt: „Einmal fehlen ist in Ordnung. Aber beim zweiten oder dritten Mal bekommen viele Unmut zu spüren.“Das liege daran, dass sowohl der

Im Job spüren Mütter und Väter oft den Unmut

Chef als auch die Kollegen freigestel­lte Mütter und Väter nicht genügend akzeptiere­n – nur eine von vielen Stellschra­uben, an denen gedreht werden müsste.

Strohmayr wünscht sich nicht nur flexiblere Arbeitszei­ten, sondern mehr Betreuungs­angebote auf ehrenamtli­cher Basis. Die Politikeri­n hat Nachbarsch­aftshilfen im Kopf. Gute Beispiele gibt es in Form von Karteien und Nachbarsch­aftshilfen für Senioren. Wenn es nach Strohmayr geht, sollten solche Projekte flächendec­kend existieren, vor allem auch für junge Familien mit Kindern.

 ?? Foto: Silvia Marks, dpa ?? Die Arbeit ruft, doch das Kind ist wieder krank. In dieser Situation haben berufstäti­ge Eltern von Kindern unter zwölf Jahren einen Rechtsansp­ruch darauf, sich für einige Tage im Jahr freistelle­n zu lassen – inklusive Kinderkran­kengeld.
Foto: Silvia Marks, dpa Die Arbeit ruft, doch das Kind ist wieder krank. In dieser Situation haben berufstäti­ge Eltern von Kindern unter zwölf Jahren einen Rechtsansp­ruch darauf, sich für einige Tage im Jahr freistelle­n zu lassen – inklusive Kinderkran­kengeld.

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