Beziehung zu verheiratetem Mann endet blutig
39-Jährige wird wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Warum sie nur eine Geldstrafe zahlen muss
Landkreis Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen eine 39-Jährige sind nicht von Pappe gewesen und hätten für die Frau ernsthafte juristische Konsequenzen bedeutet. Im Streit hatte sie ihrem Ex in Burgau mit einem Schraubenzieher eine blutende Wunde zugefügt. Das war nicht das einzige Delikt, wegen dem die gebürtige Polin nun vor dem Günzburger Amtsgericht stand. Bereits im April 2016 kam es im Lokal ihres damaligen Partners in Burgau zu einem Vorfall, den die Staatsanwaltschaft als Einbruchsdiebstahl einstufte. Dort soll sie mit einem Barhocker die Scheibe eines Spielautomaten zertrümmert und 1300 Bargeld gestohlen haben. Der Gesamtschaden betrug mehr als 2800 Euro.
Zu polizeilichen Ermittlungen war es erst gekommen, als der 57-jährige Ex wegen der Körperverletzung Strafantrag gestellt hatte. Die hatte sich Ende Mai vergangenen Jahres im Treppenhaus des Gebäudes ereignet, in dem auch das Lokal angesiedelt ist. Die 39-Jährige habe dem Mann mit einem Schraubendreher absichtlich in den Unterarm gestochen, was eine fünf Millimeter breite blutende Stichwunde zur Folge hatte.
Doch die Verhandlung ergab jetzt doch ein wesentlich anderes Bild der Ereignisse. Die Angeklagte, eine gelernte Ernährungstechnikerin, hatte für ihren Partner in dem Lokal gearbeitet. Die Sache mit dem Spielautomaten „hat er nur gesagt, weil er sich an mir rächen wollte“, erklärte die 39-Jährige über eine Dolmetscherin, weil die Beziehung mit dem verheirateten Kosovaren in die Brüche ging. Bei der Polizei hatte der als Zeuge geladene Ex-Partner ausgesagt, er habe bei der Frau einen Geldschein mit Punktlöchern entdeckt, die nur aus dem Automaten stammen könnten. Rechtsanwalt Dieter Schenk aus Burgau hielt dem Zeugen jedoch Widersprüche vor. Nach dem Einbruch vor zwei Jahren habe der Mann bei der Polizei keinerlei Tatverdacht geäußert, erst im Juni 2017 habe er den Beamten dann schließlich die Geschichte mit dem Geldschein aufgetischt.
Auch der Stich mit dem Schraubendreher hatte sich wohl im Gegensatz zum Tatvorwurf etwas anders abgespielt. Nach der Trennung hatte der Kosovare in der Wohnung seiner Ex ziemlich gewütet, einige Möbel demoliert und diverse Einrichtungsgegenstände abgeholt. Als die Frau ihn dabei hindern wollte, kam es zu einem Handgemenge und bei der Abwehr habe sie ihn mit dem Werkzeug verletzt. Beim Memminger Landgericht läuft ein Zivilverfahren, in dem die Angeklagte Schadensersatz in Höhe von circa 8000 Euro von ihrem Ex fordert, weil die Sachen nachweislich ihr gehörten, informierte deren Anwalt.
Auch die Aussage des für die Ermittlungen zuständigen Polizisten erhärteten den Tatvorwurf nicht. Es kam nur heraus, dass der aufgebrochene Spielautomat bei der Versicherung gemeldet wurde mit der Erklärung, der Schaden sei durch einen geworfenen Aschenbecher entstanden. Da die 39-Jährige bisher nicht strafrechtlich aufgefallen war, bot Richterin Franziska Braun die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 200 Euro zugunsten der Günzburger Lebenshilfe an. Die Angeklagte und ihr Anwalt akzeptierten das. Damit war der schwerwiegende Tatvorwurf vom Tisch, der beim Schuldspruch eine Freiheitsstrafe hätte bedeuten können, wie Anwalt Schenk nach der Verhandlung erklärte.
In einer Pause zwischen zwei Verhandlungsterminen war es Richterin Braun, die ihrerseits reichlich
Schulklasse stellt der Richterin viele Fragen zum Beruf
Fragen einer Schulklasse gestellt bekam. Zum Beispiel, ob sie schon mal ein Urteil bereut habe, wie ihre Abinote ausgefallen sei und welche Prozesse sie besonders beschäftigten. Bereut habe sie noch kein Urteil, sagte die Juristin, ihr Notenschnitt betrug 1,2 und Verfahren zu Misshandlungen von Kindern gingen ihr besonders nahe, antwortete sie geduldig, bevor dann bereits die nächste Verhandlung anstand.