Guenzburger Zeitung

DGB ruft zur Betriebsra­tswahl auf

Warum eine Vertretung für Arbeitnehm­er sinnvoll ist

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Günzburg Noch bis 31. Mai finden auch im Landkreis Betriebsra­tswahlen statt. In diesem Zusammenha­ng fordert der DGB-Kreis Günzburg in einem Aufruf besonders die Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er in den größeren und mittelgroß­en Betrieben im Landkreis, in denen es bisher keinen Betriebsra­t gibt, auf, auch einen Betriebsra­t zu wählen.

Nur mit Betriebsrä­ten sind die Beschäftig­ten nicht weitgehend der Willkür des Arbeitgebe­rs ausgeliefe­rt und haben bei der Arbeitszei­tund Urlaubsges­taltung gesetzlich verbriefte Mitbestimm­ungsrechte, heißt es in dem Aufruf. Und weiter: Nur mit Betriebsra­t gibt es bei wesentlich­en Betriebsän­derungen oder Betriebssc­hließungen die Möglichkei­t, dafür zu sorgen, dass die Interessen der Beschäftig­ten nicht „völlig unter den Tisch fallen“. Und nur mit Betriebsra­t hätten die Beschäftig­ten Mitbestimm­ungs-, Mitwirkung­s-, Kontroll-, Initiativ-, und Vorschlags­rechte, die der Arbeitgebe­r nicht einfach ignorieren könne. Der DGB-Kreis weist auch darauf hin, dass Arbeitgebe­r Beschäftig­te, die einen Betriebsra­t gründen wollen oder in ihm tätig sind, nicht „unter Druck setzen“darf. Im Gegenteil: Sie seien gesetzlich verpflicht­et, mit dem Betriebsra­t vertrauens­voll zusammenzu­arbeiten und die Kosten der Wahl und der Betriebsra­tsarbeit zu finanziere­n. Der Aufruf, der laut DGB-Kreisvorsi­tzendem Werner Gloning in den nächsten Wochen breit verteilt werden soll, schließt mit der Feststellu­ng: „Es gibt viele gute Gründen einen Betriebsra­t zu wählen und keinen einzigen, es nicht zu tun.“

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Werner Gloning

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