DGB ruft zur Betriebsratswahl auf
Warum eine Vertretung für Arbeitnehmer sinnvoll ist
Günzburg Noch bis 31. Mai finden auch im Landkreis Betriebsratswahlen statt. In diesem Zusammenhang fordert der DGB-Kreis Günzburg in einem Aufruf besonders die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den größeren und mittelgroßen Betrieben im Landkreis, in denen es bisher keinen Betriebsrat gibt, auf, auch einen Betriebsrat zu wählen.
Nur mit Betriebsräten sind die Beschäftigten nicht weitgehend der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert und haben bei der Arbeitszeitund Urlaubsgestaltung gesetzlich verbriefte Mitbestimmungsrechte, heißt es in dem Aufruf. Und weiter: Nur mit Betriebsrat gibt es bei wesentlichen Betriebsänderungen oder Betriebsschließungen die Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass die Interessen der Beschäftigten nicht „völlig unter den Tisch fallen“. Und nur mit Betriebsrat hätten die Beschäftigten Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Kontroll-, Initiativ-, und Vorschlagsrechte, die der Arbeitgeber nicht einfach ignorieren könne. Der DGB-Kreis weist auch darauf hin, dass Arbeitgeber Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen oder in ihm tätig sind, nicht „unter Druck setzen“darf. Im Gegenteil: Sie seien gesetzlich verpflichtet, mit dem Betriebsrat vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und die Kosten der Wahl und der Betriebsratsarbeit zu finanzieren. Der Aufruf, der laut DGB-Kreisvorsitzendem Werner Gloning in den nächsten Wochen breit verteilt werden soll, schließt mit der Feststellung: „Es gibt viele gute Gründen einen Betriebsrat zu wählen und keinen einzigen, es nicht zu tun.“