Guenzburger Zeitung

Ein Jahr länger bis zum Brexit

London und Brüssel einigen sich auf Details des EU-Austritts

- VON DETLEF DREWES

Brüssel So viel Einigkeit gab es zwischen EU-Chefunterh­ändler Michel Barnier und dem britischen BrexitMini­ster David Davis selten: „Uns ist ein entscheide­nder Schritt gelungen“, sagten beide. Bei ihren Verhandlun­gen erreichten Großbritan­nien und die EU „eine weitgehend­e Übereinsti­mmung über einen geordneten Austritt“.

„Der Durchbruch war möglich, weil beide Seiten mit viel gutem Willen verhandelt haben“, erklärte Premiermin­isterin Theresa May, nachdem die Delegation­en fast das gesamte Wochenende hindurch hinter verschloss­enen Türen gerungen hatten. Dabei sind ein Abkommen über die geplante Übergangsp­hase und Grundsätze des Austrittsv­ertrages zustande gekommen, die nun am

30. März 2019 beginnt und am

31. Dezember 2020 endet.

In dieser Zeit versprach die Regierung auf der Insel, sich weiter an alle EU-Regeln zu halten und auch wie bisher seine Mitgliedsb­eiträge nach Brüssel zu überweisen. Dies gelte, obwohl das Land dann in der EU nicht mehr mitreden dürfe. Dafür erhält Großbritan­nien den Zugang zum EU-Binnenmark­t und bleibt Teil der Zollunion.

Doch Barnier machte am Montag schnell klar, dass „eine Etappe eben nur eine Etappe“bleibe. Die Übergangsr­egeln können nur dann in Kraft treten, wenn rechtzeiti­g bis Ende März nächsten Jahres auch ein Vertrag für den geordneten Austritt unter Dach und Fach ist, also ratifizier­t werden kann. Der Druck auf die Verhandlun­gspartner bleibt also, obwohl die Fortschrit­te durchaus greifbar sind.

London hat sich wesentlich­en EU-Forderunge­n gebeugt. So dürfen jene EU-Bürger, die in der Übergangsp­hase in das Vereinigte Königreich kommen, dort bleiben. Ab 30. März gibt es die Möglichkei­t, eine Aufenthalt­sgenehmigu­ng zu beantragen, die „juristisch­e Sicherheit“biete, betonte Barnier. Keine Lösung fanden die Unterhändl­er beider Seiten allerdings zur Nordirland-Frage.

Fest steht bisher nur, dass es keine harte Grenze geben soll, um das Karfreitag­sabkommen zwischen der britischen Provinz und dem EUMitglied Irland nicht zu gefährden. Anderersei­ts werden jedoch Zollübergä­nge nötig sein, nach jetzigem Stand an der Grenze zwischen Nordirland und dem Vereinigte­n Königreich – für die britische Regierung unvorstell­bar.

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