Igel Auffangstation: Betreiberin zieht vor Gericht
Sie will sich gegen das Vorgehen des Veterinäramtes wehren und fühlt sich von den Behörden allein gelassen
Augsburg/Ichenhausen Das Veterinäramt des Landkreises Günzburg, die Untere Naturschutzbehörde und der Tierschutzverein Günzburg hatten im vergangenen Jahr Dutzende verschiedene Tiere in der privaten Igel-Auffangstation von Gordana Zabel in Ichenhausen gefunden. Beim Amt waren mehrere Anzeigen eingegangen, woraufhin das Anwesen kontrolliert wurde (wir berichteten). Ein Großteil der Tiere wurde auch wegen der hygienischen Probleme weggebracht und ausgewildert. Dagegen wehrte sich die Frau nun vor dem Augsburger Verwaltungsgericht – und dagegen, dass sie knapp 400 Euro zahlen musste.
Während der Verhandlung sagte sie, ihr sei alles über den Kopf gewachsen, weil sie außer von Familienmitgliedern keine Hilfe erhalten habe. Dabei hätten Behörden und Tierschützer von ihrer Station gewusst und dass sie viele Tiere aufgenommen hatte. Schließlich habe sie alles ehrenamtlich gemacht und Hilfe gesucht. Zeitweise seien es 150 Tiere gewesen. Sie hätten es gut bei ihr gehabt, doch die körperliche, psychische und finanzielle Belastung sei groß gewesen. Alleine für Igel habe sie mindestens 30 Euro am Tag für Nahrung ausgegeben. Kurz vor der Kontrolle habe sie dutzende Igel ausgewildert, weitere habe sie vorbereitet. Durch die Maßnahme der Behörden seien viele Tiere dem Tod ausgeliefert worden. Der Vorsitzende Richter fragte sie, wogegen sie klage, auch mit einem Urteil könne die Kontrolle und was daraus folgte nicht rückgängig gemacht werden. Zabel sagte, es gehe um die „unterlassene Hilfeleistung“von Behörden und Tierschützern. Es gebe jetzt ja weit und breit nicht einmal mehr eine Igel-Auffangstation. Auch sei sie nicht bereit, dass man ihr für alles die Schuld gebe. Elmar Rammelberg, Amtstierarzt des Veterinäramtes, sagte, Zabel wolle Gutes tun. Aber wer das wolle, müsse es gut machen. Daraufhin rief ihr Ehemann: „Wir haben es besser gemacht als Sie!“Der Richter betonte, es gehe nicht um Schuld oder Unschuld. Der einzige Fehler bestehe höchstens darin, dass sie zu gutmütig sei. Irgendwann sei es zu viel geworden, man habe eingreifen müssen – woraufhin Zabel sagte, dazu habe es früher Gelegenheit gegeben.
Letztlich schlug der Richter vor, dass das Landratsamt auf die Hälfte der in Rechnung gestellten Kosten – es geht um keine Strafe, sondern um den behördlichen Aufwand – verzichtet und die Klage zurückgezogen wird. Vom Amt sei mündlich auch anderes angeordnet worden als das, was im Bescheid stand. Der Geschäftsbereichsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landratsamts, Christoph Langer, fand das akzeptabel, obwohl die 400 Euro human gewesen seien. Man hätte mehr berechnen können, aber das sei für ihn nie infrage gekommen. Zabel wollte sich darauf zunächst nicht einlassen, durch die Behörden sei ihre Familie fast bankrott gegangen. Aber dann akzeptierte sie den Vorschlag, sodass sie noch knapp 200 Euro zahlen muss. Damit ist zumindest dieser Rechtsstreit erledigt. Nach Auskunft von Dr. Franz Schmid, Leiter des Veterinäramts, ist die Behörde mit Zabel aber noch in Kontakt wegen anderer Dinge. So müsse sie unter anderem den Taubenbestand weiter reduzieren, was sie noch nicht umgesetzt habe. „Sie könnte kooperativer sein“, sagte er auf Anfrage unserer Zeitung. Fest stehe, dass sie keine Auffangstation mehr betreiben darf. Das werde kontrolliert. Die Anzeige des Amtes wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz habe aber zu nichts geführt, die Staatsanwaltschaft sehe keinen Vorsatz. Umgekehrt habe auch Zabel Anzeige erstattet gegen eine Frau wegen Verleumdung, die das Amt auf die schlechten hygienischen Zustände aufmerksam gemacht und sich gegenüber unserer Zeitung geäußert hatte. Auch dieses Verfahren wurde eingestellt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage. Zur Meldung von Zabels Bruder bei der Polizei, dass 8000 Euro aus dem Haus verschwunden seien und vielleicht ein Zusammenhang zur Kontrolle bestehe, habe es keine Ermittlung gegeben. Der Bruder habe niemanden konkret beschuldigt. Wegen der Hygiene-Probleme hatte zudem das Jugendamt eine Gastfamilie nicht mehr im Haus wohnen lassen.