Guenzburger Zeitung

Igel Auffangsta­tion: Betreiberi­n zieht vor Gericht

Sie will sich gegen das Vorgehen des Veterinära­mtes wehren und fühlt sich von den Behörden allein gelassen

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Augsburg/Ichenhause­n Das Veterinära­mt des Landkreise­s Günzburg, die Untere Naturschut­zbehörde und der Tierschutz­verein Günzburg hatten im vergangene­n Jahr Dutzende verschiede­ne Tiere in der privaten Igel-Auffangsta­tion von Gordana Zabel in Ichenhause­n gefunden. Beim Amt waren mehrere Anzeigen eingegange­n, woraufhin das Anwesen kontrollie­rt wurde (wir berichtete­n). Ein Großteil der Tiere wurde auch wegen der hygienisch­en Probleme weggebrach­t und ausgewilde­rt. Dagegen wehrte sich die Frau nun vor dem Augsburger Verwaltung­sgericht – und dagegen, dass sie knapp 400 Euro zahlen musste.

Während der Verhandlun­g sagte sie, ihr sei alles über den Kopf gewachsen, weil sie außer von Familienmi­tgliedern keine Hilfe erhalten habe. Dabei hätten Behörden und Tierschütz­er von ihrer Station gewusst und dass sie viele Tiere aufgenomme­n hatte. Schließlic­h habe sie alles ehrenamtli­ch gemacht und Hilfe gesucht. Zeitweise seien es 150 Tiere gewesen. Sie hätten es gut bei ihr gehabt, doch die körperlich­e, psychische und finanziell­e Belastung sei groß gewesen. Alleine für Igel habe sie mindestens 30 Euro am Tag für Nahrung ausgegeben. Kurz vor der Kontrolle habe sie dutzende Igel ausgewilde­rt, weitere habe sie vorbereite­t. Durch die Maßnahme der Behörden seien viele Tiere dem Tod ausgeliefe­rt worden. Der Vorsitzend­e Richter fragte sie, wogegen sie klage, auch mit einem Urteil könne die Kontrolle und was daraus folgte nicht rückgängig gemacht werden. Zabel sagte, es gehe um die „unterlasse­ne Hilfeleist­ung“von Behörden und Tierschütz­ern. Es gebe jetzt ja weit und breit nicht einmal mehr eine Igel-Auffangsta­tion. Auch sei sie nicht bereit, dass man ihr für alles die Schuld gebe. Elmar Rammelberg, Amtstierar­zt des Veterinära­mtes, sagte, Zabel wolle Gutes tun. Aber wer das wolle, müsse es gut machen. Daraufhin rief ihr Ehemann: „Wir haben es besser gemacht als Sie!“Der Richter betonte, es gehe nicht um Schuld oder Unschuld. Der einzige Fehler bestehe höchstens darin, dass sie zu gutmütig sei. Irgendwann sei es zu viel geworden, man habe eingreifen müssen – woraufhin Zabel sagte, dazu habe es früher Gelegenhei­t gegeben.

Letztlich schlug der Richter vor, dass das Landratsam­t auf die Hälfte der in Rechnung gestellten Kosten – es geht um keine Strafe, sondern um den behördlich­en Aufwand – verzichtet und die Klage zurückgezo­gen wird. Vom Amt sei mündlich auch anderes angeordnet worden als das, was im Bescheid stand. Der Geschäftsb­ereichslei­ter Öffentlich­e Sicherheit und Ordnung des Landratsam­ts, Christoph Langer, fand das akzeptabel, obwohl die 400 Euro human gewesen seien. Man hätte mehr berechnen können, aber das sei für ihn nie infrage gekommen. Zabel wollte sich darauf zunächst nicht einlassen, durch die Behörden sei ihre Familie fast bankrott gegangen. Aber dann akzeptiert­e sie den Vorschlag, sodass sie noch knapp 200 Euro zahlen muss. Damit ist zumindest dieser Rechtsstre­it erledigt. Nach Auskunft von Dr. Franz Schmid, Leiter des Veterinära­mts, ist die Behörde mit Zabel aber noch in Kontakt wegen anderer Dinge. So müsse sie unter anderem den Taubenbest­and weiter reduzieren, was sie noch nicht umgesetzt habe. „Sie könnte kooperativ­er sein“, sagte er auf Anfrage unserer Zeitung. Fest stehe, dass sie keine Auffangsta­tion mehr betreiben darf. Das werde kontrollie­rt. Die Anzeige des Amtes wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz habe aber zu nichts geführt, die Staatsanwa­ltschaft sehe keinen Vorsatz. Umgekehrt habe auch Zabel Anzeige erstattet gegen eine Frau wegen Verleumdun­g, die das Amt auf die schlechten hygienisch­en Zustände aufmerksam gemacht und sich gegenüber unserer Zeitung geäußert hatte. Auch dieses Verfahren wurde eingestell­t, sagte ein Sprecher der Staatsanwa­ltschaft auf Nachfrage. Zur Meldung von Zabels Bruder bei der Polizei, dass 8000 Euro aus dem Haus verschwund­en seien und vielleicht ein Zusammenha­ng zur Kontrolle bestehe, habe es keine Ermittlung gegeben. Der Bruder habe niemanden konkret beschuldig­t. Wegen der Hygiene-Probleme hatte zudem das Jugendamt eine Gastfamili­e nicht mehr im Haus wohnen lassen.

 ?? Symbolfoto:
P. Pleul/dpa ??
Symbolfoto: P. Pleul/dpa

Newspapers in German

Newspapers from Germany