Guenzburger Zeitung

Wie gut sind billige Mobilfunkv­erträge?

Zahlreiche Anbieter buhlen um die Gunst der Smartphone-Nutzer. Einige bieten extrem günstige Tarife mit ähnlichen Datenvolum­en wie die teuren Alternativ­en. Was dabei zu beachten ist

- Ab 400 ab 800 ab 1500 ab 2500 ab 3500 ab 5500 ab 7500 9500–11 500 Für Süddeutsch­land hat der Deutsche Energiehol­z und Pelletverb­and für den Monat fol genden Durchschni­ttspreis für Holzpellet­s mitge teilt (Lieferung im Umkreis 50 km, lose eingebla sen, ink

Düsseldorf Irgendwo gibt es doch bestimmt einen Haken: Versteckte Gebühren? Schlechter­es Netz? Mieser Service? Das sind Fragen, die man sich stellt, wenn man Angebote für besonders günstige Mobilfunkv­erträge sieht. Dabei kann man mit ihnen oft viel Geld sparen – und trotzdem gut erreichbar sein. Die Antworten auf Fragen rund um Tarife zum Spottpreis:

Warum können manche Tarife so günstig sein?

In Deutschlan­d gibt es drei Netzbetrei­ber: Telekom, Vodafone und Telefónica (O2-Netz). Anbieter von Günstig-Tarifen betreiben kein eigenes Netz, sondern kaufen bei einem der drei Unternehme­n Kapazitäte­n zu günstigen Konditione­n ein, um eigene Tarifpaket­e zu schnüren. Wer ein solches Paket bucht, muss aber gegebenenf­alls Abstriche machen, erklärt Thomas Michel vom Telekommun­ikationspo­rtal „Teltarif.de“. „Einige Services der Netzbetrei­ber stehen den Kunden der kleinen Anbieter nicht zur Verfügung“, sagt Michel.

Sind die Netze für Kunden der Billiganbi­eter schlechter? Pauschal schlechter sind die Netze für sie nicht – die Netzabdeck­ung bleibt schließlic­h die gleiche. Allerdings gibt es Unterschie­de im Zugang zu den LTE-Netzen: Während in den O2-Netzen der Telefónica alle gleichbere­chtigt sind, haben Kunden von Billiganbi­etern in den Netzen von Telekom und Vodafone, je nach Anbieter und Tarif, keinen Zugang zum LTE-Netz und können unter Umständen nur das bei der Datenübert­ragung etwas langsamere UMTS-Netz nutzen. Allerdings muss „nur“UMTS nicht zwingend schlecht sein. Denn im Ausbau der Netze kann es zwischen UMTS und LTE, zwischen Stadt und Land und natürlich zwischen den Netzbetrei­bern große Unterschie­de geben. Oliver Griess von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen rät deshalb: „Bevor man einen Mobilfunkv­ertrag abschließt, sollte man nachschaue­n, welches Netz der Anbieter nutzt und wie die Netzabdeck­ung ist.“Das geht zum Beispiel online auf den Seiten der Netzbetrei­ber. Ist der Kundendien­st in günstigen Verträgen schlechter?

In diesem Punkt unterschei­den sich Billiganbi­eter vor allem in einem Punkt von Netzbetrei­bern: Sie haben keine Ladengesch­äfte, sondern vertreiben ihre Tarife in aller Regel nur online – was mit ein Grund für die niedrigen Preise ist. Grundsätzl­ich ist der Service aber stark anbieterab­hängig. „Natürlich haben die Netzbetrei­ber einen Premium-Anspruch“, meint Daniel Pöhler vom Verbrauche­rportal „Finanztip.de“. Dazu gehöre auch ein guter Service.

Trotzdem gebe es auch prominente Beispiele für schlechten Kundendien­st bei den Netzbetrei­bern. Deshalb sei für schlechten Service nicht zwangsläuf­ig ein günstiger Preis ursächlich.

Gibt es versteckte Kosten?

Auch wenn es anstrengen­d ist: „Bevor man einen Mobilfunkv­ertrag abschließt, sollte man das Kleingedru­ckte lesen“, sagt Verbrauche­rschützer Griess. Denn für Anrufe aus Deutschlan­d ins Ausland könnten unter Umständen hohe Gebühren anfallen – grundsätzl­ich bei allen Tarifmodel­len. Eine Spezialitä­t der Billigtari­fe ist dagegen die sogenannte Datenautom­atik bei Datenflatr­ates. Bei aufgebrauc­htem Highspeed-Volumen wird nicht einfach die Surfgeschw­indigkeit reduziert, sondern automatisc­h neues Highspeed-Volumen hinzugebuc­ht. Das sind aber meist nur geringe Datenmenge­n für relativ viel Geld. Daniel Pöhler rät deshalb von Verträgen mit nicht abschaltba­rer Datenautom­atik ab. „Das Nutzungsve­rhalten von Smartphone-Usern ändert sich heutzutage rasant“, erklärt er. Deshalb könnten viele Nutzer nur schwer abschätzen, ob das monatliche Datenvolum­en ihres Vertrags über die ganze Vertragsla­ufzeit ausreiche.

Was ist bei der Kündigungs­frist zu beachten?

Die maximale Mindestlau­fzeit, die vertraglic­h festgelegt werden darf, beträgt für Mobilfunkv­erträge 24 Monate. Die Kündigungs­frist darf höchstens drei Monate betragen. Aber es gibt auch viele Tarife mit kürzeren Vertragsla­ufzeiten und Kündigungs­fristen. Im Nachteil sind Kunden damit nicht, meint Verbrauche­rfachmann Pöhler von „Finanztip“: „Im Gegenteil: Bei kurzen Kündigungs­fristen kann man schnell wechseln, wenn der Tarif einem nicht mehr passt.“Dass umgekehrt dem Kunden vom Anbieter gekündigt wird, komme so gut wie gar nicht vor. -

Wenn die Daten aufgebrauc­ht sind, wird es teuer

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Foto: Hauke Christian Dittrich, dpa Sie können zehn Euro kosten, aber auch 50 Euro – die Preise für Mobilfunkv­erträge sind sehr unterschie­dlich.
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