Guenzburger Zeitung

Profitiert vor allem einer vom Kiesabbau Plan?

Ein Burgauer Erdbauunte­rnehmer hat einen Einspruch gegen das Vorhaben der Stadt eingelegt. In erster Linie habe eine andere Firma aus der Stadt etwas davon, Mitbewerbe­r hätten das Nachsehen. Und Zahlen dazu seien falsch

- VON CHRISTIAN KIRSTGES GZAnfrage

Burgau Der Burgauer Teilfläche­nnutzungsp­lan für den Kiesabbau sollte dem Landratsam­t jetzt zur Genehmigun­g vorgelegt werden. Das hat der Bauausschu­ss in seiner Sitzung am Dienstag dem Stadtrat empfohlen. Zwar gab es in Stellungna­hmen von Betroffene­n und Beteiligte­n zu bestimmten Punkten Anregungen und Bedenken, eine generelle Änderung des Plans sehen die Verwaltung und der Ausschuss aber als nicht nötig. Zumindest werden einige Ergänzunge­n aufgenomme­n.

Beispielsw­eise die Landwirte beklagen einen erneuten enormen Verbrauch ihrer Flächen, es bestünden „erhebliche Bedenken“gegen einen Abbau im geplanten Umfang. Zumindest sollte nach den Arbeiten eine Wiederverf­üllung angestrebt werden. Aus wasserrech­tlicher Sicht decken sich die Pläne nach Ansicht des Landratsam­tes auch nicht mit den Zielen der Regionalpl­anung, die Zehn-Hektar-Grenze werde zudem wohl überschrit­ten. Auch verschiede­ne Vogelarten seien betroffen. Zu den genauen Auswirkung­en soll es allerdings noch Abstimmung­en geben. Einen Einspruch gegen die Planungen hat derweil Martin Miehle eingelegt, wie aus den Unterlagen zur Sitzung hervorgeht.

Seit dem Jahr 2010 versuche er, in der Gemarkung Burgau eine Genehmigun­g zum Nasskiesab­bau zu bekommen, was bislang keinen Erfolg gehabt habe. Das Hauptargum­ent der Behörden sei, dass nicht mehr als zehn Hektar Fläche genutzt wer- dürfe. Nun wolle aber „ein privater Vorhabenst­räger“auf eigene Kosten den Teilfläche­nnutzungsp­lan verwirklic­hen. Sollte er genehmigt werden, „besteht für mich und mein Unternehme­n auf lange Sicht keine Möglichkei­t, eine Abbaugeneh­migung zu bekommen und den Fortbestan­d meines Unternehme­ns zu sichern. Der Flächennut­zungsplan würde für seine Grundstück­e den Kiesabbau freimachen und in der übrigen Gemarkung den Kiesabbau verhindern“.

Es könne nicht sein, schreibt Miehle in seiner Stellungna­hme weiter, dass durch die eigene Rohstoffsi­cherung heimische Mitbewerbe­r blockiert und der Abbau gar unmöglich gemacht werde. Die Behör- den würden so die freie Wirtschaft „enorm beeinfluss­en und teilweise extrem bevorteile­n“. Von den zehn Hektar solle jeder etwas bekommen und die Firma Big nicht alleine mehr als acht. Er selbst, schreibt Miehle, habe in dem betreffend­en Gebiet eine Fläche von zwei Hektar, die er einbringen möchte. Außerdem werde die Gesamtfläc­he mit falschen Zahlen unter einer Größe von zehn Hektar gehalten, tatsächlic­h seien es knapp 14. Angesichts dieser immensen Überschrei­tung falle es ja auch nicht mehr ins Gewicht, seine zwei Hektar aufzunehme­n.

In der Sitzungsvo­rlage schreibt die Verwaltung dazu, dass unter Berücksich­tigung verschiede­ner Belange die Stadt die durch die Pladen nung „erreichte Konfliktfr­eiheit stärker bewertet, als das Interesse an der Annahme der beantragte­n Flächen in den Flächennut­zungsplan“. Ausschussm­itglied Wilhelm Frielingha­us (CWG) sagte dazu, dass der Plan schlüssig und mit dem Regionalve­rband abgestimmt sei. Allerdings habe sich Miehle schon lange beworben und es sei „keine gute Sache“, wenn er jetzt leer ausgeht. Allerdings sei der Inhaber und Geschäftsf­ührer des Bauunterne­hmens Big, Rudolf Lipp, bereit, einen Teil seiner Fläche an Miehle abzugeben. Somit könne der Plan jetzt auch so belassen werden. Dem stimmte der Bauausschu­ss einstimmig zu, damit war dieses Thema in der Sitzung am Dienstag erledigt.

Der Geschäftsb­ereichslei­ter Bauwesen am Landratsam­t, Christian Zimmermann, sagte auf Anfrage unserer Zeitung, dass seine Behörde nur prüfe, ob das Verfahren für den Plan korrekt gelaufen ist, etwa, ob mehrere Alternativ­flächen für den Abbau untersucht wurden. Die Gewichtung sei aber Aufgabe der Stadt, da dürfe sich das Landratsam­t nicht einmischen. Sie müsse beurteilen, wo die am besten geeigneten Flächen liegen und dürfe nicht nach Grundstück­seigentum entscheide­n. Wenn die passenden Areale auf dem Land desselben Eigentümer­s liegen, müsse das keine Bevorzugun­g bedeuten. Ob die Gesamt-Flächengrö­ßen korrekt sind, beurteile auch nicht das Landratsam­t, sondern der Regionalve­rband – dort war die zuständige Mitarbeite­rin bei der

aber nicht im Haus. Martin Miehle sagte in einem Telefonat mit unserer Zeitung, der Einspruch wäre für ihn erledigt, sollte Big die zwei Hektar, um die es geht, eins zu eins abgeben. Ansonsten werde er ihn nicht zurückzieh­en. Ihn störe grundsätzl­ich, dass eine Firma die Kosten für den Teilfläche­nnutzungsp­lan zahlt und so mitbestimm­en könne. Woanders sei das allein in der Hand der entspreche­nden Kommune.

Big-Chef Rudolf Lipp erklärte auf Anfrage, er sei in Verhandlun­gen mit Miehle und könne deswegen jetzt nicht mehr dazu sagen. Aber grundsätzl­ich wolle er solche Diskussion­en nicht über die Zeitung austragen und sich aus dem Grund auch nicht weiter äußern.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Die Stadt Burgau will den Kiesabbau in ihrem Gebiet neu regeln. Die Art und Weise gefällt nicht jedem.

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