Profitiert vor allem einer vom Kiesabbau Plan?
Ein Burgauer Erdbauunternehmer hat einen Einspruch gegen das Vorhaben der Stadt eingelegt. In erster Linie habe eine andere Firma aus der Stadt etwas davon, Mitbewerber hätten das Nachsehen. Und Zahlen dazu seien falsch
Burgau Der Burgauer Teilflächennutzungsplan für den Kiesabbau sollte dem Landratsamt jetzt zur Genehmigung vorgelegt werden. Das hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am Dienstag dem Stadtrat empfohlen. Zwar gab es in Stellungnahmen von Betroffenen und Beteiligten zu bestimmten Punkten Anregungen und Bedenken, eine generelle Änderung des Plans sehen die Verwaltung und der Ausschuss aber als nicht nötig. Zumindest werden einige Ergänzungen aufgenommen.
Beispielsweise die Landwirte beklagen einen erneuten enormen Verbrauch ihrer Flächen, es bestünden „erhebliche Bedenken“gegen einen Abbau im geplanten Umfang. Zumindest sollte nach den Arbeiten eine Wiederverfüllung angestrebt werden. Aus wasserrechtlicher Sicht decken sich die Pläne nach Ansicht des Landratsamtes auch nicht mit den Zielen der Regionalplanung, die Zehn-Hektar-Grenze werde zudem wohl überschritten. Auch verschiedene Vogelarten seien betroffen. Zu den genauen Auswirkungen soll es allerdings noch Abstimmungen geben. Einen Einspruch gegen die Planungen hat derweil Martin Miehle eingelegt, wie aus den Unterlagen zur Sitzung hervorgeht.
Seit dem Jahr 2010 versuche er, in der Gemarkung Burgau eine Genehmigung zum Nasskiesabbau zu bekommen, was bislang keinen Erfolg gehabt habe. Das Hauptargument der Behörden sei, dass nicht mehr als zehn Hektar Fläche genutzt wer- dürfe. Nun wolle aber „ein privater Vorhabensträger“auf eigene Kosten den Teilflächennutzungsplan verwirklichen. Sollte er genehmigt werden, „besteht für mich und mein Unternehmen auf lange Sicht keine Möglichkeit, eine Abbaugenehmigung zu bekommen und den Fortbestand meines Unternehmens zu sichern. Der Flächennutzungsplan würde für seine Grundstücke den Kiesabbau freimachen und in der übrigen Gemarkung den Kiesabbau verhindern“.
Es könne nicht sein, schreibt Miehle in seiner Stellungnahme weiter, dass durch die eigene Rohstoffsicherung heimische Mitbewerber blockiert und der Abbau gar unmöglich gemacht werde. Die Behör- den würden so die freie Wirtschaft „enorm beeinflussen und teilweise extrem bevorteilen“. Von den zehn Hektar solle jeder etwas bekommen und die Firma Big nicht alleine mehr als acht. Er selbst, schreibt Miehle, habe in dem betreffenden Gebiet eine Fläche von zwei Hektar, die er einbringen möchte. Außerdem werde die Gesamtfläche mit falschen Zahlen unter einer Größe von zehn Hektar gehalten, tatsächlich seien es knapp 14. Angesichts dieser immensen Überschreitung falle es ja auch nicht mehr ins Gewicht, seine zwei Hektar aufzunehmen.
In der Sitzungsvorlage schreibt die Verwaltung dazu, dass unter Berücksichtigung verschiedener Belange die Stadt die durch die Pladen nung „erreichte Konfliktfreiheit stärker bewertet, als das Interesse an der Annahme der beantragten Flächen in den Flächennutzungsplan“. Ausschussmitglied Wilhelm Frielinghaus (CWG) sagte dazu, dass der Plan schlüssig und mit dem Regionalverband abgestimmt sei. Allerdings habe sich Miehle schon lange beworben und es sei „keine gute Sache“, wenn er jetzt leer ausgeht. Allerdings sei der Inhaber und Geschäftsführer des Bauunternehmens Big, Rudolf Lipp, bereit, einen Teil seiner Fläche an Miehle abzugeben. Somit könne der Plan jetzt auch so belassen werden. Dem stimmte der Bauausschuss einstimmig zu, damit war dieses Thema in der Sitzung am Dienstag erledigt.
Der Geschäftsbereichsleiter Bauwesen am Landratsamt, Christian Zimmermann, sagte auf Anfrage unserer Zeitung, dass seine Behörde nur prüfe, ob das Verfahren für den Plan korrekt gelaufen ist, etwa, ob mehrere Alternativflächen für den Abbau untersucht wurden. Die Gewichtung sei aber Aufgabe der Stadt, da dürfe sich das Landratsamt nicht einmischen. Sie müsse beurteilen, wo die am besten geeigneten Flächen liegen und dürfe nicht nach Grundstückseigentum entscheiden. Wenn die passenden Areale auf dem Land desselben Eigentümers liegen, müsse das keine Bevorzugung bedeuten. Ob die Gesamt-Flächengrößen korrekt sind, beurteile auch nicht das Landratsamt, sondern der Regionalverband – dort war die zuständige Mitarbeiterin bei der
aber nicht im Haus. Martin Miehle sagte in einem Telefonat mit unserer Zeitung, der Einspruch wäre für ihn erledigt, sollte Big die zwei Hektar, um die es geht, eins zu eins abgeben. Ansonsten werde er ihn nicht zurückziehen. Ihn störe grundsätzlich, dass eine Firma die Kosten für den Teilflächennutzungsplan zahlt und so mitbestimmen könne. Woanders sei das allein in der Hand der entsprechenden Kommune.
Big-Chef Rudolf Lipp erklärte auf Anfrage, er sei in Verhandlungen mit Miehle und könne deswegen jetzt nicht mehr dazu sagen. Aber grundsätzlich wolle er solche Diskussionen nicht über die Zeitung austragen und sich aus dem Grund auch nicht weiter äußern.