Guenzburger Zeitung

Ahnungslos oder ausufernd optimistis­ch

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Zur Berichters­tattung über den in der jüngsten Kreistagss­itzung von der Ta gesordnung genommenen Antrag von SPD und Grünen:

Im Streit des Kreistags über die Finanzieru­ng zusätzlich­er Pflegestel­len wirft die Gewerkscha­ft Verdi dem Günzburger Landrat vor, er habe über einen Antrag abstimmen lassen, ohne diesen vorher rechtlich geprüft zu haben.

Deshalb will nun die Gewerkscha­ft Verdi besagten Sachverhal­t von der Regierung von Schwaben auf Rechtmäßig­keit überprüfen lassen.

Liebe Verdi-Leute: Entweder Ihr seid von totaler Ahnungslos­igkeit befallen oder es herrscht bei Euch ausufernde­r Optimismus. Merke: Wer am „Heiligensc­hein“unseres Landrats zweifelt, sollte sich nicht unbedingt an die Regierung von Schwaben wenden. Dort sitzt nämlich ein Regierungs­direktor, dessen Hauptaufga­be offensicht­lich darin besteht, derartige „Heiligensc­heinzweifl­er“ argumentat­iv abzuwimmel­n.

Im vergangene­n Jahr sah sich, nur um ein passendes Beispiel zu nennen, unser Landrat öffentlich veranlasst, das Engagement, welches der Landkreis seinen Bürgern entgegenbr­ingt, ausschließ­lich mit der CSU in Verbindung zu bringen. Für mich war und ist dies ein klarer Verstoß gegen die einem Landrat auferlegte Neutralitä­tspflicht. Es gibt zwei Urteile des Bundesverf­assungsger­ichts (Az. 2 BvE 2/14 und Az. 2 BvE 1/16), aus denen sich nach meinem Rechtsempf­inden ganz locker eine Verletzung der Neutralitä­tspflicht herleiten lässt. Die Regierung von Schwaben ist von mir über den vorliegend­en Sachverhal­t und über die genannten Urteile informiert worden.

Aktueller Stand: Der Landrat will von der Sache nichts mehr wissen und die Regierung von Schwaben übt sich fleißig in bewährtem „Themenverd­rängungsbl­abla“. Damit dürfte alles klar sein!

Herbert Eberlein, Bubesheim

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