Ahnungslos oder ausufernd optimistisch
Zur Berichterstattung über den in der jüngsten Kreistagssitzung von der Ta gesordnung genommenen Antrag von SPD und Grünen:
Im Streit des Kreistags über die Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen wirft die Gewerkschaft Verdi dem Günzburger Landrat vor, er habe über einen Antrag abstimmen lassen, ohne diesen vorher rechtlich geprüft zu haben.
Deshalb will nun die Gewerkschaft Verdi besagten Sachverhalt von der Regierung von Schwaben auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.
Liebe Verdi-Leute: Entweder Ihr seid von totaler Ahnungslosigkeit befallen oder es herrscht bei Euch ausufernder Optimismus. Merke: Wer am „Heiligenschein“unseres Landrats zweifelt, sollte sich nicht unbedingt an die Regierung von Schwaben wenden. Dort sitzt nämlich ein Regierungsdirektor, dessen Hauptaufgabe offensichtlich darin besteht, derartige „Heiligenscheinzweifler“ argumentativ abzuwimmeln.
Im vergangenen Jahr sah sich, nur um ein passendes Beispiel zu nennen, unser Landrat öffentlich veranlasst, das Engagement, welches der Landkreis seinen Bürgern entgegenbringt, ausschließlich mit der CSU in Verbindung zu bringen. Für mich war und ist dies ein klarer Verstoß gegen die einem Landrat auferlegte Neutralitätspflicht. Es gibt zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvE 2/14 und Az. 2 BvE 1/16), aus denen sich nach meinem Rechtsempfinden ganz locker eine Verletzung der Neutralitätspflicht herleiten lässt. Die Regierung von Schwaben ist von mir über den vorliegenden Sachverhalt und über die genannten Urteile informiert worden.
Aktueller Stand: Der Landrat will von der Sache nichts mehr wissen und die Regierung von Schwaben übt sich fleißig in bewährtem „Themenverdrängungsblabla“. Damit dürfte alles klar sein!
Herbert Eberlein, Bubesheim