Morgen bleiben die Discos geschlossen
Landkreis Morgen ist Karfreitag, der gesetzlich als stiller Feiertag gilt. Das bedeutet: Gefeiert wird nicht, zumindest nicht in bei öffentlichen Veranstaltungen, die keine Sondergenehmigung haben.
Vor zwei Jahren wurde das bayerische Feiertagsgesetz erst gelockert, nachdem der Bund für Geistesfreiheit vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hatte. Das Gericht entschied, dass der Karfreitag als stiller Tag zwar weiterhin geschützt werden könne, Ausnahmegenehmigungen dürften aber nicht ausgeschlossen werden. Auch 2013 hatte der bayerische Landtag das Tanzverbot etwas gelockert. Davor galt das Tanzverbot ab 0 Uhr des stillen Tages, seitdem nur noch ab 2 Uhr. Stille Tage sind gesetzlich festgelegt und haben einen ernsten Charakter. Nur an Karfreitag und Karsamstag gilt nach wie vor ein ganztägiges Tanzverbot. Generell sind „öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen“, heißt es auf der Internetseite des bayerischen Innenministeriums. Sportveranstaltungen sind zwar eigentlich erlaubt, aber nicht am Karfreitag und am Buß- und Bettag. Bleibt noch, die Abende in kleinem Kreis mit Freunden zu verbringen – die Discos bleiben jedenfalls morgen zu.
Tage sind in Bayern Aschermitt woch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, der Volkstrau ertag, Totensonntag, Buß und Bettag und Heiligabend.