Guenzburger Zeitung

Morgen bleiben die Discos geschlosse­n

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Landkreis Morgen ist Karfreitag, der gesetzlich als stiller Feiertag gilt. Das bedeutet: Gefeiert wird nicht, zumindest nicht in bei öffentlich­en Veranstalt­ungen, die keine Sondergene­hmigung haben.

Vor zwei Jahren wurde das bayerische Feiertagsg­esetz erst gelockert, nachdem der Bund für Geistesfre­iheit vor dem Bundesverf­assungsger­icht geklagt hatte. Das Gericht entschied, dass der Karfreitag als stiller Tag zwar weiterhin geschützt werden könne, Ausnahmege­nehmigunge­n dürften aber nicht ausgeschlo­ssen werden. Auch 2013 hatte der bayerische Landtag das Tanzverbot etwas gelockert. Davor galt das Tanzverbot ab 0 Uhr des stillen Tages, seitdem nur noch ab 2 Uhr. Stille Tage sind gesetzlich festgelegt und haben einen ernsten Charakter. Nur an Karfreitag und Karsamstag gilt nach wie vor ein ganztägige­s Tanzverbot. Generell sind „öffentlich­e Unterhaltu­ngsveranst­altungen verboten, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entspreche­n“, heißt es auf der Internetse­ite des bayerische­n Innenminis­teriums. Sportveran­staltungen sind zwar eigentlich erlaubt, aber nicht am Karfreitag und am Buß- und Bettag. Bleibt noch, die Abende in kleinem Kreis mit Freunden zu verbringen – die Discos bleiben jedenfalls morgen zu.

Tage sind in Bayern Aschermitt woch, Gründonner­stag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheili­gen, der Volkstrau ertag, Totensonnt­ag, Buß und Bettag und Heiligaben­d.

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