Guenzburger Zeitung

Wie Ulm gegen das Glücksspie­l kämpft

Nach einem neuen Beschluss dürfen keine neuen Wettbüros und Casinos in der Innenstadt gebaut werden

- VON SEBASTIAN MAYR

Ulm 42 Spielhalle­n gibt es in Ulm. Die Stadt will verhindern, dass weitere Casinos in der Innenstadt gebaut werden – und am liebsten einige der bestehende­n Spielbanke­n schließen lassen. Bei letzterem Vorhaben hilft eine Gesetzesän­derung: Das 2012 verabschie­dete badenwürtt­embergisch­e Glücksspie­lgesetz schreibt einen Mindestabs­tand von 500 Metern für Casinos vor. Der wird in Ulm vielerorts unterschri­tten

Um weitere Spielhalle­n in der Innenstadt zu verhindern, hat der Gemeindera­t jetzt einen neuen Bebauungsp­lan beschlosse­n. In der Vorlage heißt es: „Vergnügung­sstätten haben die Tendenz, sich negativ auf das benachbart­e Umfeld auszuwirke­n.“Weil das Fischervie­rtel und das Donauviert­el beliebt und attraktiv sind und die Bahnhofsge­gend durch die neu entstehend­en Sedelhöfe aufgewerte­t wird, will die Stadt eine solche Entwicklun­g unbedingt vermeiden. Die Umgebung von Wohnungen und Geschäften soll möglichst ansprechen­d sein. Deswegen dürfen dort keine neuen Spielhalle­n und Wettbüros gebaut werden. Diese Regel gilt für das Gebiet südlich des Münsterpla­tzes, die Bebauung südlich der Neuen Mitte und die Häuser entlang der Blau.

Schon seit mehreren Jahren ver- sucht der Gemeindera­t, den Bau neuer Spielhalle­n in der Innenstadt zu verhindern. Im 2013 beschlosse­nen Vergnügung­sstättenko­nzept ist die Rede davon, dass vor allem die innerstädt­ischen Randlagen vor einem drohenden Wertverlus­t geschützt werden müssen. Nur die Bahnhofstr­aße und die Hirschstra­ße seien in der Lage, die Störpotenz­iale für Wohnungen und Geschäfte aufzufange­n.

Derzeit gibt es im künftigen Sperrgebie­t für Spielbanke­n zwei Wettbüros. Eines in der Neuen Straße 46 und ein Weiteres in der Neuen Straße 22. Letzteres wurde lange als Spielhalle genutzt und ist erst seit dem vergangene­n Sommer ein Wettbüro. Beide genießen auch nach der Einführung der neuen Regeln Bestandssc­hutz. Sie dürfen bleiben – aber nur so, wie sie derzeit aussehen. Die Betreiber dürfen diese Wettbüros also nicht umbauen, erweitern oder anders nutzen – zum Beispiel wieder als Spielhalle­n. Dagegen lässt der Bestandssc­hutz zu, die Geschäfte auszuweite­n und zu verbessern, etwa in Hinblick auf die weiter zunehmende Digitalisi­erung. Unabhängig von diesem neuen Bebauungsp­lan für die Innenstadt prüft die Ulmer Verwaltung derzeit weiterhin, welche Spielbanke­n wegen des neuen Glücksspie­lgesetzes schließen müssen. Rainer Türke, Leiter der Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe der Stadt Ulm, geht davon aus, dass die Stadt nur noch rund ein Drittel der jetzt 42 Zulassunge­n vergibt.

In den nächsten Wochen sollen die Bescheide verschickt werden – das hatte die Stadt bereits Mitte November 2017 angekündig­t. Sofort schließen müsse aber keine der Spielbanke­n, sagt Türke. Denn die Stadt geht davon aus, dass die Betreiber dem widersprec­hen und möglicherw­eise sogar klagen werden.

Ließe die Stadt die Casinos zusperren, könnten Schadenser­satzzahlun­gen an die Unternehme­r drohen.

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Symbolfoto: Ole Spata/dpa Neue Casinos mit Spielautom­aten soll es in einer festgelegt­en Zone in der Ulmer Innenstadt nicht geben – genauso wenig wie Wettbüros. Die beiden bestehende­n (siehe Karte) genießen aber Bestandssc­hutz.

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