Kein Unterschied bei Hallenmiete
Stadt Ichenhausen gleicht Differenz aus
Ichenhausen Egal, ob die Sporthalle dem Landkreis oder der Stadt Ichenhausen gehört: Wenn Vereine die Halle für Jugendliche nutzen, dann sollen sie dafür keine Nutzungsentgelte bezahlen müssen. Für die Jugendlichen, die in der landkreiseigenen Sporthalle am Heinrich-Sinz-Förderzentrum in Hochwang Sport machen, übernimmt die Stadt Ichenhausen deshalb schon seit 2002 die Nutzungsgebühr. Aber auch die Erwachsenen sollen beim Sport nicht schlechter gestellt werden.
Es bleibt also dabei: Die Stadt Ichenhausen ersetzt den Vereinen die Hallenmiete an der landkreiseigenen Turnhalle in Hochwang, wenn es um Jugendsport geht – und sofern diese Gebühren nicht auf Antrag des Vereins vom Landkreis Günzburg übernommen werden.
Auch beim Erwachsenensport können die Vereine in der landkreiseigenen Turnhalle am HeinrichSinz-Förderzentrum künftig auf einen Zuschuss der Stadt Ichenhausen setzen. In städtischen Hallen zahlen die Vereine nach einem Stadtratsbeschluss vom Februar ab dem kommenden Jahr 7,50 Euro pro Hallenteil und Stunde. Die Stadt hatte damit nach mehr als 20 Jahren ihre Hallennutzungsgebühren moderat angepasst.
Mehr Geld will der Landkreis, der das Nutzungsentgelt in seinen Hallen pro Stunde und Hallenteil innerhalb der nächsten fünf Jahre stufenweise auf 14 Euro anheben wird, wie der Kreistag vor Kurzem nach regen Diskussionen beschlossen hat.
Die Differenz von bis zu 6,50 Euro zwischen den Sporthallenmieten der Stadt Ichenhausen und denen des Landkreises wird die Stadt Ichenhausen für ihre Vereine übernehmen, denn die Vereine sollen auch beim Erwachsenensport gleich behandelt werden, egal, ob sie dafür eine städtische oder eine landkreiseigene Halle nutzen. Das haben die Stadträte nach Vorberatung im Haupt- und Personalauschuss einstimmig und ohne Diskussion so beschlossen.