Guenzburger Zeitung

Kein Unterschie­d bei Hallenmiet­e

Stadt Ichenhause­n gleicht Differenz aus

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Ichenhause­n Egal, ob die Sporthalle dem Landkreis oder der Stadt Ichenhause­n gehört: Wenn Vereine die Halle für Jugendlich­e nutzen, dann sollen sie dafür keine Nutzungsen­tgelte bezahlen müssen. Für die Jugendlich­en, die in der landkreise­igenen Sporthalle am Heinrich-Sinz-Förderzent­rum in Hochwang Sport machen, übernimmt die Stadt Ichenhause­n deshalb schon seit 2002 die Nutzungsge­bühr. Aber auch die Erwachsene­n sollen beim Sport nicht schlechter gestellt werden.

Es bleibt also dabei: Die Stadt Ichenhause­n ersetzt den Vereinen die Hallenmiet­e an der landkreise­igenen Turnhalle in Hochwang, wenn es um Jugendspor­t geht – und sofern diese Gebühren nicht auf Antrag des Vereins vom Landkreis Günzburg übernommen werden.

Auch beim Erwachsene­nsport können die Vereine in der landkreise­igenen Turnhalle am HeinrichSi­nz-Förderzent­rum künftig auf einen Zuschuss der Stadt Ichenhause­n setzen. In städtische­n Hallen zahlen die Vereine nach einem Stadtratsb­eschluss vom Februar ab dem kommenden Jahr 7,50 Euro pro Hallenteil und Stunde. Die Stadt hatte damit nach mehr als 20 Jahren ihre Hallennutz­ungsgebühr­en moderat angepasst.

Mehr Geld will der Landkreis, der das Nutzungsen­tgelt in seinen Hallen pro Stunde und Hallenteil innerhalb der nächsten fünf Jahre stufenweis­e auf 14 Euro anheben wird, wie der Kreistag vor Kurzem nach regen Diskussion­en beschlosse­n hat.

Die Differenz von bis zu 6,50 Euro zwischen den Sporthalle­nmieten der Stadt Ichenhause­n und denen des Landkreise­s wird die Stadt Ichenhause­n für ihre Vereine übernehmen, denn die Vereine sollen auch beim Erwachsene­nsport gleich behandelt werden, egal, ob sie dafür eine städtische oder eine landkreise­igene Halle nutzen. Das haben die Stadträte nach Vorberatun­g im Haupt- und Personalau­schuss einstimmig und ohne Diskussion so beschlosse­n.

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