Eifersuchtsdrama endet im Gefängnis
Ein 33-Jähriger steht wegen einer Messerattacke auf seinen vermeintlichen Nebenbuhler vor Gericht. Das Urteil: Er muss ein Jahr hinter Gitter. Das Verfahren gegen seine Ex-Freundin, die ihn versteckt hielt, wird dagegen eingestellt
Ein 33-Jähriger steht wegen einer Messerattacke vor Gericht. Das Urteil: Er muss für ein Jahr hinter Gitter.
Memmingen/Burgau Drogen, Eifersucht, unkontrollierte Gewalt und ein Messer: Diese Zutaten mündeten in Burgau in eine blutige Auseinandersetzung. Der Auslöser der Attacke, ein jetzt 33-Jähriger, wurde gestern zu einem Jahr Gefängnis wegen Kokainbesitz, Bedrohung, Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Verfahren gegen die mitangeklagte Ex-Freundin des Mannes, die den Angeklagten vor der Polizei versteckt hielt, wurde am Schöffengericht Memmingen gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt.
Das Urteil fußt, so Vorsitzender Richter Nicolai Braun, zum einen auf dem Teilgeständnis des Angeklagten und den Aussagen von 13 Zeugen. Wegen des von der Staatsanwaltschaft zunächst vorgeworfenen versuchten Tötungsdelikts soll- der Prozess eigentlich vor dem Memminger Schwurgericht stattfinden. Doch dann „ist es deutlich weniger geworden“, so Braun. Bereits am ersten der drei Verhandlungstage war dem Angeklagten nur noch eine gefährliche Körperverletzung in Verbindung mit Sachbeschädigung, Bedrohung und Rauschgiftbesitz zur Last gelegt worden.
Den Drogenbesitz hat der gelernte Elektriker gleich eingeräumt. Die Messerattacke auf einen vermeintlichen Nebenbuhler am 22. Dezember 2016 in dessen Wohnung stritt er jedoch ab. Der 33-Jährige war damals in die Wohnung eingedrungen, weil er dort seine damalige Freundin bei einem anderen Mann vermutete. Diesem drohte er schon auf dem Hausflur, er werde ihn umbringen, wie Zeugen gehört hatten. Dann zog der rasende Angreifer ein ButterflyMesser und führte nach Auffassung des Gerichts eine Stichbewegung in Richtung seines Nebenbuhlers aus. Ein anderer junger Mann, der sich zusammen mit weiteren sechs Personen in der Wohnung aufhielt, ging dazwischen. Er erlitt bei dem Tumult eine Schnittverletzung an der Hand. Wie es dazu kam, habe aber keiner der vor Gericht aussagenden Zeugen konkret gesehen. Offenbar, so wurde vermutet, hatte es aber eine Absprache unter mehreren Zeugen gegeben, um einen ebenfalls in der Wohnung anwesenden Mann zu decken.
Verteidiger Kai Wagler (München) zweifelte, ob tatsächlich sein Mandat das Opfer verletzt hat. Die Aussagen einiger Zeugen seien abgesprochen gewesen, um den unter offener Bewährung stehenden Mann zu schützen. Dieser habe sich mit Messern bewaffnet, um den Angreite fer abzuwehren. Auch so hätte es zu der Wunde kommen können. So bliebe von der Anklage, nach Meinung des Anwalts, nur noch Sachbeschädigung und Bedrohung in Verbindung mit dem Drogendelikt übrig, wofür er sechs Monate Haft auf Bewährung forderte.
Damit kam der Verteidiger aber beim Memminger Schöffengericht nicht durch. Staatsanwalt Sebastian Stenger blieb in seinem Antrag bei der versuchten gefährlichen Körperverletzung mit dem Messer. Wäre die Stichwunde nachweisbar, hätte der Strafrahmen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen können. So forderte der Staatsanwalt für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Wegen ungünstiger Sozialprognose sei eine Bewährung nicht möglich. Der 33-Jährige hatte zur Tatzeit noch den Rest einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten zu verbüßen, die ihm das Landgericht Augsburg wegen Körperverletzung aufgebrummt hatte.
Der psychiatrische Sachverständige hatte eine verminderte Schuldfähigkeit beim Angeklagten wegen langjährigem Alkohol- und Drogenkonsum verneint. Der 33-Jährige hatte schon als Zwölfjähriger erstmals getrunken und als Heranwachsender verschiedene Betäubungsmittel konsumiert. Ob es beim gestrigen Urteil bleibt, ist offen, denn der Angeklagte und sein Anwalt können dagegen Rechtsmittel einlegen.
Bei der wegen Strafvereitelung mitangeklagten Ex-Freundin hatte Verteidiger Thomas Dick mit seinem Antrag Erfolg, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1000 Euro einzustellen.
Den Messerangriff stritt der Angeklagte ab
Staatsanwalt lehnte eine Bewährung ab