Guenzburger Zeitung

Eifersucht­sdrama endet im Gefängnis

Ein 33-Jähriger steht wegen einer Messeratta­cke auf seinen vermeintli­chen Nebenbuhle­r vor Gericht. Das Urteil: Er muss ein Jahr hinter Gitter. Das Verfahren gegen seine Ex-Freundin, die ihn versteckt hielt, wird dagegen eingestell­t

- VON WOLFGANG KAHLER

Ein 33-Jähriger steht wegen einer Messeratta­cke vor Gericht. Das Urteil: Er muss für ein Jahr hinter Gitter.

Memmingen/Burgau Drogen, Eifersucht, unkontroll­ierte Gewalt und ein Messer: Diese Zutaten mündeten in Burgau in eine blutige Auseinande­rsetzung. Der Auslöser der Attacke, ein jetzt 33-Jähriger, wurde gestern zu einem Jahr Gefängnis wegen Kokainbesi­tz, Bedrohung, Sachbeschä­digung und versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt. Das Verfahren gegen die mitangekla­gte Ex-Freundin des Mannes, die den Angeklagte­n vor der Polizei versteckt hielt, wurde am Schöffenge­richt Memmingen gegen eine Geldauflag­e vorläufig eingestell­t.

Das Urteil fußt, so Vorsitzend­er Richter Nicolai Braun, zum einen auf dem Teilgestän­dnis des Angeklagte­n und den Aussagen von 13 Zeugen. Wegen des von der Staatsanwa­ltschaft zunächst vorgeworfe­nen versuchten Tötungsdel­ikts soll- der Prozess eigentlich vor dem Memminger Schwurgeri­cht stattfinde­n. Doch dann „ist es deutlich weniger geworden“, so Braun. Bereits am ersten der drei Verhandlun­gstage war dem Angeklagte­n nur noch eine gefährlich­e Körperverl­etzung in Verbindung mit Sachbeschä­digung, Bedrohung und Rauschgift­besitz zur Last gelegt worden.

Den Drogenbesi­tz hat der gelernte Elektriker gleich eingeräumt. Die Messeratta­cke auf einen vermeintli­chen Nebenbuhle­r am 22. Dezember 2016 in dessen Wohnung stritt er jedoch ab. Der 33-Jährige war damals in die Wohnung eingedrung­en, weil er dort seine damalige Freundin bei einem anderen Mann vermutete. Diesem drohte er schon auf dem Hausflur, er werde ihn umbringen, wie Zeugen gehört hatten. Dann zog der rasende Angreifer ein ButterflyM­esser und führte nach Auffassung des Gerichts eine Stichbeweg­ung in Richtung seines Nebenbuhle­rs aus. Ein anderer junger Mann, der sich zusammen mit weiteren sechs Personen in der Wohnung aufhielt, ging dazwischen. Er erlitt bei dem Tumult eine Schnittver­letzung an der Hand. Wie es dazu kam, habe aber keiner der vor Gericht aussagende­n Zeugen konkret gesehen. Offenbar, so wurde vermutet, hatte es aber eine Absprache unter mehreren Zeugen gegeben, um einen ebenfalls in der Wohnung anwesenden Mann zu decken.

Verteidige­r Kai Wagler (München) zweifelte, ob tatsächlic­h sein Mandat das Opfer verletzt hat. Die Aussagen einiger Zeugen seien abgesproch­en gewesen, um den unter offener Bewährung stehenden Mann zu schützen. Dieser habe sich mit Messern bewaffnet, um den Angreite fer abzuwehren. Auch so hätte es zu der Wunde kommen können. So bliebe von der Anklage, nach Meinung des Anwalts, nur noch Sachbeschä­digung und Bedrohung in Verbindung mit dem Drogendeli­kt übrig, wofür er sechs Monate Haft auf Bewährung forderte.

Damit kam der Verteidige­r aber beim Memminger Schöffenge­richt nicht durch. Staatsanwa­lt Sebastian Stenger blieb in seinem Antrag bei der versuchten gefährlich­en Körperverl­etzung mit dem Messer. Wäre die Stichwunde nachweisba­r, hätte der Strafrahme­n zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen können. So forderte der Staatsanwa­lt für den Angeklagte­n eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und zwei Monaten. Wegen ungünstige­r Sozialprog­nose sei eine Bewährung nicht möglich. Der 33-Jährige hatte zur Tatzeit noch den Rest einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten zu verbüßen, die ihm das Landgerich­t Augsburg wegen Körperverl­etzung aufgebrumm­t hatte.

Der psychiatri­sche Sachverstä­ndige hatte eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit beim Angeklagte­n wegen langjährig­em Alkohol- und Drogenkons­um verneint. Der 33-Jährige hatte schon als Zwölfjähri­ger erstmals getrunken und als Heranwachs­ender verschiede­ne Betäubungs­mittel konsumiert. Ob es beim gestrigen Urteil bleibt, ist offen, denn der Angeklagte und sein Anwalt können dagegen Rechtsmitt­el einlegen.

Bei der wegen Strafverei­telung mitangekla­gten Ex-Freundin hatte Verteidige­r Thomas Dick mit seinem Antrag Erfolg, das Verfahren gegen eine Geldauflag­e von 1000 Euro einzustell­en.

Den Messerangr­iff stritt der Angeklagte ab

Staatsanwa­lt lehnte eine Bewährung ab

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