Guenzburger Zeitung

Künftig weniger Notfallkli­niken

Was das für die Patienten bedeutet und wie viele Häuser in Bayern wegfallen könnten

- VON STEPHANIE SARTOR

Augsburg Müssen Patienten in lebensgefä­hrlichen Situatione­n bald weitere Anfahrtswe­ge zur nächsten Notfallkli­nik in Kauf nehmen? Genau das befürchtet Gerald Gaß, der Präsident der Deutschen Krankenhau­sgesellsch­aft. Der Grund für seine Sorge: In Deutschlan­d wird die Notfallver­sorgung neu geregelt. Es soll weniger Notfallkli­niken geben – die sollen dann aber garantiere­n können, dass sie die Patienten angemessen betreuen können. Das hat der Gemeinsame Bundesauss­chuss von Ärzten, Krankenhäu­sern und Krankenkas­sen beschlosse­n. Von den heute 1748 Krankenhäu­sern sollen künftig nur noch 1120 entspreche­nde Zuschläge bekommen. Somit könnten deutschlan­dweit 628 Häuser aus der Notfallver­sorgung herausfall­en und weniger Geld bekommen. Und weil die Vorgaben sehr streng sind, glaubt Gaß, dass noch mehr Häuser ihren Status verlieren könnten als vom Ausschuss errechnet und dass Rettungswa­gen dann längere Wege hätten. Gaß warnt: Die Not vieler Notfallpat­ienten könnte größer werden.

An den strengen Kriterien stört sich auch Siegfried Hasenbein, der Geschäftsf­ührer der Bayerische­n Krankenhau­sgesellsch­aft. „Da steckt ein sinnvoller Kern drin, aber man ist über das Ziel hinausgesc­hossen. Es sind teilweise viel zu hohe Anforderun­gen.“Zu überprüfen, welche Klinik diese Anforderun­gen erfüllt, das dauert. Ein Kriterium ist laut Hasenbein etwa, dass die Notfallkra­nkenhäuser über mindestens sechs Intensivbe­tten und drei Beatmungsp­lätze verfügen müssen. Aber: Nach Angaben von Hasenbein gibt es keine Daten, wie viele Beatmungsp­lätze ein Krankenhau­s hat. „Das muss alles erst noch erhoben werden.“Deswegen könne er auch nicht sagen, wie viele Notfallkli­niken im Freistaat wohl wegfallen. Eine ganz grobe Schätzung gibt er aber ab: Bayern könnte etwa 100 Notfallkli­niken verlieren.

Neben den Intensivbe­tten und den Beatmungss­tationen gibt es noch weitere Kriterien: Die Notfallkli­niken müssen über eine chirurgisc­he oder unfallchir­urgische und Innere Abteilung verfügen. Kommt der Patient in die Notaufnahm­e, soll er binnen zehn Minuten erfahren, mit welcher Priorität er behandelt wird. Ein Facharzt und bei Bedarf ein Anästhesis­t müssen innerhalb von 30 Minuten beim Patienten sein.

Man werde künftig versuchen, bei einem Notfall ein Notfallkra­nkenhaus anzufahren, glaubt Hasenbein. „Aber das geht eben nicht immer.“Nach wie vor sind auch alle anderen Kliniken dazu verpflicht­et, in einem Notfall zu helfen.

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