Guenzburger Zeitung

Versteiger­ung von Madonnas Bürste erlaubt

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US-Popstar Madonna muss es hinnehmen, dass eine frühere Freundin persönlich­e Gegenständ­e öffentlich versteiger­t. Darunter sind ein Brief, eine Bürste mit ihren Haaren sowie eine Unterhose. Zwar hätte Madonna die Gegenständ­e zurückverl­angen können, nachdem sie ihr 2004 bei einem Umzug abhandenge­kommen waren, allerdings hatte sie dazu nach New Yorker Recht nur drei Jahre Zeit. Ihr Anspruch sei verjährt, so ein Gericht.

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Madonna

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