Versteigerung von Madonnas Bürste erlaubt
US-Popstar Madonna muss es hinnehmen, dass eine frühere Freundin persönliche Gegenstände öffentlich versteigert. Darunter sind ein Brief, eine Bürste mit ihren Haaren sowie eine Unterhose. Zwar hätte Madonna die Gegenstände zurückverlangen können, nachdem sie ihr 2004 bei einem Umzug abhandengekommen waren, allerdings hatte sie dazu nach New Yorker Recht nur drei Jahre Zeit. Ihr Anspruch sei verjährt, so ein Gericht.