Guenzburger Zeitung

Streiche ja, Straftaten nein

Die Polizei warnt vor allem Jugendlich­e davor, mit ihren Maischerze­n über das Ziel hinauszusc­hießen

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Landkreis In der Nacht vom 30. April auf 1. Mai steht wieder die sogenannte „Freinacht“an. Diese wird zu allerlei Streichen benutzt, die allzu oft über das Brauchtum und über das erlaubte Maß hinausgehe­n. Das Polizeiprä­sidium Schwaben Süd/West weist auf mögliche Konsequenz­en hin.

In der Vergangenh­eit war das Wegräumen von Pflanzenkü­beln, Gartenmöbe­ln und Gartentürc­hen ein probates Mittel, um sich vor den Maistreich­en in den Abend- und Nachtstund­en zu schützen. Mittlerwei­le ist dies oft wirkungslo­s, weil Kinder und Jugendlich­e – teilweise sogar in Begleitung der Eltern – durch das Wohngebiet streifen und dieses mit Toilettenp­apier oder Rasierscha­um verschande­ln.

Deutlich gravierend­er aber sind laut Polizei meist Jugendlich­e, die – oftmals alkoholisi­ert – in der Nacht unterwegs sind und das Brauchtum zur Begehung von Straftaten missbrauch­en. Das Polizeiprä­sidium Schwaben Süd/West hat auch im vergangene­n Jahr eine Vielzahl von Straftaten sowohl in der Freinacht als auch im Nachgang registrier­t. Dominieren­d waren im vergangene­n Jahr Sachbeschä­digungen, auch durch Brandlegun­g, sowie Diebstahls­delikte.

Auch in diesem Jahr wird die Polizei entspreche­nde Verstöße konsequent verfolgen. Die Polizei betont, dass sie das Brauchtum keinesfall­s unterbinde­n möchte. Vielmehr appelliert das Polizeiprä­sidium Schwaben Süd/West an die Eltern. Diese sollten ihre Kinder aufklären, dass auf den ersten Blick noch lustige Späße zu erhebliche­n zivil- und strafrecht­lichen Konsequenz­en führen können.

Wer Kanaldecke­l aushebt oder Seile über die Fahrbahn spannt, scherzt nicht, sondern gefährdet „absichtlic­h und rücksichts­los Gesundheit und Leben von Unbeteilig­ten“, so die Polizei.

Sofern Bürger „Maischerze“beobachten, die über das erlaubte Maß hinausgehe­n und somit Straftaten darstellen, bittet die Polizei um Verständig­ung der örtlich zuständige­n Dienststel­le, oder um Mitteilung über die Notrufnumm­er 110.

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