Streiche ja, Straftaten nein
Die Polizei warnt vor allem Jugendliche davor, mit ihren Maischerzen über das Ziel hinauszuschießen
Landkreis In der Nacht vom 30. April auf 1. Mai steht wieder die sogenannte „Freinacht“an. Diese wird zu allerlei Streichen benutzt, die allzu oft über das Brauchtum und über das erlaubte Maß hinausgehen. Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West weist auf mögliche Konsequenzen hin.
In der Vergangenheit war das Wegräumen von Pflanzenkübeln, Gartenmöbeln und Gartentürchen ein probates Mittel, um sich vor den Maistreichen in den Abend- und Nachtstunden zu schützen. Mittlerweile ist dies oft wirkungslos, weil Kinder und Jugendliche – teilweise sogar in Begleitung der Eltern – durch das Wohngebiet streifen und dieses mit Toilettenpapier oder Rasierschaum verschandeln.
Deutlich gravierender aber sind laut Polizei meist Jugendliche, die – oftmals alkoholisiert – in der Nacht unterwegs sind und das Brauchtum zur Begehung von Straftaten missbrauchen. Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West hat auch im vergangenen Jahr eine Vielzahl von Straftaten sowohl in der Freinacht als auch im Nachgang registriert. Dominierend waren im vergangenen Jahr Sachbeschädigungen, auch durch Brandlegung, sowie Diebstahlsdelikte.
Auch in diesem Jahr wird die Polizei entsprechende Verstöße konsequent verfolgen. Die Polizei betont, dass sie das Brauchtum keinesfalls unterbinden möchte. Vielmehr appelliert das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West an die Eltern. Diese sollten ihre Kinder aufklären, dass auf den ersten Blick noch lustige Späße zu erheblichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen können.
Wer Kanaldeckel aushebt oder Seile über die Fahrbahn spannt, scherzt nicht, sondern gefährdet „absichtlich und rücksichtslos Gesundheit und Leben von Unbeteiligten“, so die Polizei.
Sofern Bürger „Maischerze“beobachten, die über das erlaubte Maß hinausgehen und somit Straftaten darstellen, bittet die Polizei um Verständigung der örtlich zuständigen Dienststelle, oder um Mitteilung über die Notrufnummer 110.