Guenzburger Zeitung

So kommen Betroffene an das Pflegegeld

Kabinett beschließt außerdem Paket für Familien. So viel Geld gibt es künftig vom Freistaat

- VON HENRY STERN

München Die CSU-Staatsregi­erung hat am Dienstag die Details für die Beantragun­g und Auszahlung des neuen Landespfle­gegeldes beschlosse­n. Ab September sollen Pflegebedü­rftige, die ihren Hauptwohns­itz in Bayern haben und mindestens einen Pflegegrad 2 nachweisen können, einmal jährlich pauschal 1000 Euro ausbezahlt bekommen.

Die Antragsfor­mulare gibt es laut Pflegemini­sterium ab sofort bei allen bayerische­n Finanzämte­rn, Landratsäm­tern, beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Augsburg oder im Internet unter www.landespfle­gegeld.bayern.de.

Für die Antragstel­lung ist laut Ministeriu­m neben dem Formular nur eine Kopie des Personalau­sweises sowie eine Kopie des Bescheides der Pflegekass­e notwendig. Ein einmal gestellter Antrag soll auch für die folgenden Jahre fortwirken, sofern die Anspruchsv­oraussetzu­ngen bestehen bleiben. Der Versand der Bescheide soll ab Ende August erfolgen, die Auszahlung des Pflegegeld­es startet dann im September.

Falls ein Pflegebedü­rftiger zuvor stirbt, kann laut Ministeriu­m kein Pflegegeld ausgezahlt werden, „da dieses nur dem Pflegebedü­rftigen zu seiner freien Verfügung zustehen soll, nicht aber den Erben“.

Ziel des Landespfle­gegeldes sei es, „die Selbstbest­immung Pflegebedü­rftiger zu stärken“, sagte Pflegemini­sterin Melanie Huml (CSU). Diese sollten selbst entscheide­n, „ob sie mit dem Geld zum Beispiel Angehörige­n oder anderen Menschen, die sie unterstütz­en, eine materielle Anerkennun­g zukommen lassen – oder sich damit selbst etwas Gutes tun“, erklärte die Ministerin.

Das Landespfle­gegeld soll rund 400 Millionen Euro im Jahr kosten. Erst kürzlich war bekannt geworden, dass der Freistaat für die schnelle Bearbeitun­g der geschätzt rund 360000 Anträge noch vor der Landtagswa­hl seinen Beamten auf freiwillig­er Basis eine „Nebenamtsv­ergütung“von zwei Euro pro bearbeitet­em Fall anbieten will.

Erst im März hatte der Bayerische Oberste Rechnungsh­of (ORH) die Staatsregi­erung erneut zu mehr Sparsamkei­t ermahnt. 2018 lägen die geplanten Ausgabenst­eigerungen bei 3,3 Prozent, warnte der ORH noch vor den nun beschlosse­nen Mehrausgab­en. Dazu zählen neben dem Pflegegeld auch ein Familienge­ld sowie ein Bonus für bayerische Hebammen.

● Familienge­ld Eltern von ein- und zweijährig­en Kindern sollen schon ab diesem September – also erstmals im Monat vor der Wahl – 250 Euro pro Monat und Kind vom Freistaat bekommen, ab dem dritten Kind sind es dann 300 Euro pro Monat. Das Familienge­ld soll das bisherige bayerische Betreuungs­geld und das Landeserzi­ehungsgeld ablösen. Es soll unabhängig vom Einkommen gezahlt werden und auch unabhängig davon, ob das Kind eine Krippe besucht oder nicht. Parallel zum Familienge­ld soll es bis 2020 30000 neue Kita- und 10000 neue Hortplätze geben.

● Hebammenbo­nus Die Staatsregi­erung hat zudem einen bayerische­n Hebammenbo­nus in Höhe von 1000 Euro pro Jahr beschlosse­n. Erstmals soll der Betrag im Oktober an freiberufl­iche Hebammen ausgezahlt werden, die im Jahr mindestens vier Geburten betreut haben. Für 2018 würden für den Bonus vier Millionen Euro aufgebrach­t.

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