Guenzburger Zeitung

Kommunalau­fsicht sieht kein Fehlverhal­ten

Ein Landensber­ger Ratsmitgli­ed hatte die Auftragsve­rgabe der Gemeinde für Architekte­nleistunge­n kritisiert

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Landensber­g Am Ende der vergangene­n Gemeindera­tssitzung in Landensber­g hatte Gremiumsmi­tglied Johann Haas unter dem Punkt „Verschiede­nes“mitgeteilt, dass er die Kommunalau­fsicht am Landratsam­t und den Landrat selbst wegen der Vergabe von Architekte­nleistunge­n für das Feuerwehrh­aus im Ortsteil Glöttweng eingeschal­tet habe Die Gemeinde habe nicht, wie vorgeschri­eben, drei Angebote eingeholt und sich zudem für das teurere der beiden vorliegend­en Angebote entschiede­n. Bürgermeis­ter Sven Tull wies die Kritik zurück. Im Gespräch mit unserer Zeitung erläutert er, dass Architekte­nleistunge­n bis zu einer gewissen Höhe nicht ausgeschri­eben werden müssten. Man könne das tun, sei dazu aber nicht verpflicht­et, auch weil es gewisse personelle Ressourcen in der Verwaltung dafür brauche. Was den Preisunter­schied angehe, komme dieser zustande, weil das teurere Angebot mehr Leistungen als das günstigere enthalte.

Haas habe das wissen müssen, schließlic­h sei er in den Sitzungen dabei gewesen und habe nur krankheits­bedingt gefehlt, als es zur Entscheidu­ng kam. Tull findet es nicht gut, dass das Ratsmitgli­ed nicht vorher auf ihn zugekommen sei. „Vielleicht will er das auch nicht verstehen oder er hat etwas gegen den Architekte­n. Ich finde das nicht ganz fair. Ich verwahre mich auch gegen den Vorwurf, dass die Verwaltung und der restliche Gemeindera­t inkompeten­t sein sollen.“

Der Geschäftsl­eiter der Verwaltung­sgemeinsch­aft Haldenwang, Frank Rupprecht, bestätigt, dass es eine gewisse Schwelle für die Ausschreib­ung in diesem Fall gebe. Bis zu einer Höhe von 221 000 Euro netto müssten Architekte­nleistunge­n nicht ausgeschri­eben werden, hier gehe es um 70 000 Euro netto.

Dem schließt sich die Kommunalau­fsicht an. Geschäftsb­ereichslei­ter Christoph Glöckler sagt auf Anfrage unserer Zeitung, dass der Fall ausgiebig geprüft worden sei. Die Gemeinde habe sich nicht falsch verhalten. Die genannte Wertgrenze sei korrekt angewandt worden und gelte nach dem europäisch­en Recht bei Kommunen für freiberufl­iche Leistungen, insbesonde­re bei Architekte­n. Bei staatliche­n Stellen gebe es andere Vorgaben. Eine Gemeinde müsse nach dem allgemeine­n Haushaltsg­rundsatz der Sparsamkei­t und Wirtschaft­lichkeit handeln. Sie tue sicherlich gut daran, mehr als zwei Angebote einzuholen, um schon gar nicht den Verdacht aufkommen zu lassen, dass jemand bevorzugt werde. Aber es gebe hier eben keine Pflicht für drei Angebote, es werde nur empfohlen. Das werde das Landratsam­t der Gemeinde auch noch so mitteilen.

Haas will sich damit jedoch noch nicht zufrieden geben. Wie er unserer Zeitung sagt, stehe im kommunalpo­litischen Leitfaden für Gemeinderä­te, dass drei Angebote Pflicht seien. Er habe das auch extra durch einen Anwalt prüfen lassen und der sehe es genauso. Er werde darüber noch mit dem Landratsam­t diskutiere­n. Als Ratsmitgli­ed habe er jedenfalls einen Eid geleistet, sparsam mit dem Geld der Bürger umzugehen. Mehrfach, so sagt Johann Haas, habe er im Vorfeld auf die Problemati­k hingewiese­n, auch bei einer Bürgervers­ammlung sei sie zur Sprache gekommen. Da habe Bürgermeis­ter Tull noch gesagt, es sei eine Selbstvers­tändlichke­it, drei Angebote einzuholen. Sollte der Leitfaden jedoch falsch liegen, werde er sich an den Verlag wenden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany